Chronologie 1

Am 10.8.2018 wurde ich in Bremerhaven eingeschult.

Am 28.09.2018 berichtete die FAZ über meine Einschulung.

„Nach der Geburt getrennt“,

Meine Mutter beantragte dann am 23.8.2018 beim Jugendamt Bremerhaven die Kostenübernahme für einen benötigten Schulbegleiter.

Ab dem 13.9.2018 durfte ich die Schule nicht mehr besuchen

Beschluss des VG Bremen vom 12.10.2018, Aktenz. 3 V 1875/18

Am 12.10.2018 verpflichtete das Verwaltungsgericht Bremer das Jugendamt, bzw. die Stadt Bremerhaven die Kosten für eine Schulassistenz zu übernehmen.

(Es wurde nur die erste Seite des Beschlusses veröffentlicht, weil sämtliche Seiten anonymisiert werden müssten)

Natürlich missachtete das Jugendamt auch diesen Beschluss wieder. Obwohl es die Aufgabe der Mutter ist einen Schulassistenten zu finden, versuchte das Jugendamt mur einen Schulassistenten von der AWO bzw. DRK auf das Auge zudrücken. Meine Mutter hatte aber schon einen eigenen Schulassistenten gesucht und gefunden. Das Jugendamt brauchte wesentlich länger als die Mutter, um einen geeigneten Schulassistenten bereitzustellen.

Am 23.12.2018 berichtete die TAZ darüber, dass mir trotz Schulpflicht der Schulbesuch verweigert wird. Natürlich behauptete das Jugendamt, dass es an meiner Mutter liegen würde, dass ich die Schule nicht besuchen darf.

DAS BISSCHEN SCHULPFLICHT

Im April 2020 hatte ich schon 20 Monate keine Schule besuchen dürfen.

Richter Köster vom Amtsgericht/Familiengericht Bremerhaven hat am 23.4.2020 meiner Mutter ein Teil des Sorgerechts entzogen. Der Richter hat meiner Mutter das Recht entzogen ein Hilfeplan für mich abzuschließen. Dieses Recht hat der Richter dann ausgerechnet dem Jugendamt übertragen, die doch 20 Monate lang jeglichen Schulbesuch von mir verhinderte. Peinlich, oder?

Doch es kommt noch schlimmer. Ich benötige einen Integrationshelfer/Schulassistent, weil ich seelisch behindert bin. Damit bewegen wir uns im Behindertenrecht. Einen Hilfeplan kennt aber das Persönliche Budget nicht. Hilfepläne gibt es bei der Hilfe zur Erziehung, aber darum geht es nicht im Behindertenrecht.

Das Oberverwaltungsgericht Bremerhaven entschied am 25.5.2020, dass das Jugendamt die Kosten für die Schulassistenz übernehmen muss. Das Urteil fand bundesweit Beachtung.

URTEIL: 25.05.2020 – Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets

KOMMENTARE:

Klare Worte zum Persönlichen Budget in der Kinder- und Jugendhilfe – Anmerkung zum Beschluss OVG Bremen, 25.05.2020, 2 B 66/20

Anspruch auf persönliches Budget für Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII

Außerdem bestätigt das OVG damit, dass das Jugendamt meinen Schulbesuch verweigert hatte. Das spricht also nicht für die Richtigkeit des Richter Köster.

Seit dem 23.4.2020 hat also das Jugendamt der Stadt Bremerhaven das Recht einen Hilfeplan ohne meine Mutter zu erstellen, obwohl ein Hilfeplan im Behindertenrecht nicht vorgesehen ist. Das OVG hat dann am 25.5.2020 auch noch entschieden, dass das Jugendamt die Kosten für den Integrationshelfer übernehmen muss. Jetzt sollte doch einem Schulbesuch nichts mehr im Wege stehen.

Merkwürdig, auch im Dezember 2020 besuchte ich noch immer keine Schule. Meine Mutter kann dafür nicht verantwortlich sein, denn das Recht einen Hilfeplan für mich zu erstellen, das Recht liegt doch schon seit April 2020 beim Jugendamt. Dennoch durfte ich auch 8 Monate nach der teilweisen Sorgerechtsübertragung auf das Jugendamt noch immer keine Schule besuchen. Wer ist denn nun Schuld daran, dass ich in diesen 8 Monaten noch immer keine Schule besuchen durfte?

Meine Mutter kann ja nicht die Schuldige sein, denn der hatte man das Recht für den Hilfeplan gerichtlich entzogen. Damit ist wohl klar, nur das Jugendamt trägt die Schuld dafür.

Im Dezember 2020 hatte ich schon 28 Monate keine Schule besuchen dürfen.

Aber es geht ja in Wirklichkeit nicht nur um die 8 Monate. Insgesamt hatte ich ja im Dezember 2020 schon 28 Monate keine Schule mehr besucht. Das Urteil des OVG bestätigt dann auch, dass das Jugendamt auch den Schulbesuch die Monate zuvor verhindert hat. 28 Monate ohne Schulbesuch, und was macht dann Richter Köster vom Amtsgericht/Familiengericht Bremerhaven?

Er setzt noch einen drauf. Richter Köster hat im Dezember 2020 meiner Mutter weitere Teile des Sorgerechts für mich entzogen, und auch diese Teile auf das Jugendamt Bremerhaven, also auf die Schuldigen übertragen.

Am 2.12.2020 übertrug Richter Köster auch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, das Recht für schulische Belange auf das Jugendamt. Echt jetzt, so funktioniert also Rechtsstaat in Bremerhaven? Da macht der Richter einen Fehler im April 2020, und im Dezember 2020 beseitigt er seinen Fehler nicht, sondern versucht den dadurch zu vertuschen, indem er noch einen drauf setzt. Der Richter hat dann das Jugendamt bzw. eine bestimmte Jugendamtsmitarbeiterin zur ERGÄNZUNGSPFLEGERIN gemacht.

Man unterscheidet also zwischen einem Amtsvormund und einem Ergänzungspfleger. Ein Amtsvormund wird eingesetzt, wenn das komplette Sorgerecht entzogen wird, und ein Ergänzungspfleger wird eingesetzt, wenn Teile des Sorgerechts entzogen wird.

Der Beschluss vom Dezember 2020 erfolgte ohne jegliche Anhörung meiner Mutter. Das gesetzliche Gehör wurde ihr also in diesem Moment verweigert, obwohl das in diesem Fall sicherlich nicht angebracht war. Natürlich hat meine Mutter dagegen sofort Rechtsmittel eingelegt. Eigentlich gibt es gesetzlich vorgeschriebene Fristen, in welcher Zeit, dann ein Verfahren stattfinden muss. Auch das hat man in meinem Fall missachtet.

Erst im Februar 2021 gab es einen Gerichtstermin. Da war ich bereits zwei Monate nicht mehr bei meiner Mutter.

Fassen wir also mal zusammen.

Von September 2018 bis 25.5.2020 besuchte ich 21 Monate keine Schule. Aus dem Urteil des OVG ist zu entnehmen, dass die Schuld daran beim Jugendamt liegt, und nicht bei meiner Mutter.

Vom April 2020 bis Dezember 2020 besuchte ich ebenfalls keine Schule. In dieser Zeit hatte das Jugendamt einen Teilbereich des Sorgerechts von Richter Köster erhalten. Das sollte eigentlich dazu führen, dass ich endlich eine Schule besuchen kann. Allerdings hat das Jugendamt auch in dieser Zeit nichts getan. Damit war das Jugendamt 27 Monate lang schuld daran, dass ich keine Schule besuchen konnte.

Im Dezember hat dann Richter Köster weitere Teile des Sorgerechts an das Jugendamt übertragen. Auch Anfang 2021 besuchte ich noch immer keine Schule. Da das Sorgerecht für schulische Belange seit Dezember komplett auf das Jugendamt übertragen war, war das Jugendamt auch hier schuld daran, dass ich auch im Februar 2021 keine Schule besuchte. Das macht also weitere zwei Monate.  Das Jugendamt war also im Februar 2021 schuld daran, dass ich seit 29 Monaten keine Schule besuche.

Und wie entschied nun Richter Köster im Februar 2021?

Statt seine Fehler zu beheben. setzte Richter Köster wieder einen drauf. Am 10.2.2021 entzog er meiner Mutter das ganze Sorgerecht. Was hat das gebracht? Inzwischen sind weitere 1,5 Monate vergangen, und ich besuche noch immer keine Schule. Klarer Fall, wenn das Jugendamt doch das gesamte Sorgerecht besitzt, kann auch nur das Jugendamt schuld daran sein, dass ich keine Schule besuche.

E gibt da noch eine seltsame Merkwürdigkeit.

Am 2.12.2020 bestimmte Richter Köster das Jugendamt als Ergänzungspfleger. Merkwürdig, die Ergänzungspflegerin vom Jugendamt gab sich aber nicht als Ergänzungspflegerin aus, sondern als Amtsvormündin, obwohl sie dies gar nicht war. Man könnte also von Amtsmissbrauch sprechen, oder  wusste die Dame etwa damals schon mehr? War vielleicht von Anfang geplant ihr das komplette Sorgerecht zu übertragen?