Richter Köster, schlimmer als …?

Ein Rechtsanwalt behauptete, dass der Senat eines Oberlandesgerichtes in München schlimmer sei, als Roland Freisler. Das mochten die Richter des Senats nicht wirklich hören. Sie stellten Strafantrag gegen den Anwalt, und dieser wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung verurteilt. Vermutlich bestätigte auch das Landgericht das Urteil. Und so ging der Rechtsanwalt weiter. Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München entschied dann, dass es sich bei der Aussage des Rechtsanwaltes nicht um eine strafbare Beleidigung handelt, sondern um eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung.

Wie ihr ja wisst, Richter Köster hat meiner Mutter das Sorgerecht für mich entzogen. Peinlich, wie dilettantisch dieser Richter dabei vorging. Rechtsanwalt Michael Langhans hat sich dazu in einem Video geäußert. Im Moment liegt der Fall beim OLG.

Ich hoffe natürlich, dass dieses OLG nicht schlimmer ist als Freisler, und natürlich auch, dass das OLG besser ist, als dieser Richter des Amtsgerichts Bremerhaven, der an Peinlichkeit nur schwer zu überbieten sein dürfte. Richter Köster, vom Amtsgericht Bremerhaven, hat meiner Mutter in drei Schritten das Sorgerecht entzogen, und sich dabei an Peinlichkeit jedes Mal selbst übertroffen.

Ihr wisst ja, ich bin kein einfaches Kind. Wer als achtjähriger Junge in einem Monat 99 Strafanzeigen kassiert, kann sicherlich kein ganz normales Kind sein. Deshalb hier noch mal ganz kurz eine Zusammenfassung meiner Geschichte.

Schon seit Jahren ist bekannt, und das bestätigen auch Gutachten, und auch das Jugendamt, dass ich seelisch behindert bin. Der Grund für die seelische Behinderung liegt in meiner Vergangenheit, und die Schuld für die seelische Behinderung dürfte sicherlich beim Jugendamt liegen.

Kurz bevor ich das Licht dieser Welt erblickte, wandte sich meine Mutter Hilfe suchend an das Jugendamt. Inzwischen weiß sie, was man ja immer wieder hört, dass es ein großer Fehler ist, wenn man sich an das Jugendamt wendet, und von denen Hilfe erwartet.

Meine Mutter wollte damals im Frauenhaus untergebracht werden, weil mein Vater mehrfach gewalttätig gegen meine Mutter war. Das Jugendamt verweigerte die Hilfe, denn es hatte etwas ganz anderes vor. Das Jugendamt informierte das Krankenhaus, und teilte mit, dass man meiner Mutter das Baby wegnehmen wolle, wenn ich zur Welt gekommen bin.

Die Tatsache, dass mein Vater gewalttätig war, macht ja meine Mutter nicht erziehungsunfähig, und besonders dann nicht, wenn sie beim Jugendamt sogar beantragt, dass wir beide im Frauenhaus unterkommen. Außerdem war das Verhalten des Jugendamtes auch deshalb rechtswidrig, weil es bei diesem Vorgehen um einen sogenannten Vorratsbeschluss handelt. Das Jugendamt hatte die Inobhutnahme beschlossen, noch bevor ich auf der Welt war, und noch bevor eine Kindeswohlgefährdung eingetreten war, bzw. akut drohte.

Das Krankenhaus machte das perfide Spiel des Jugendamtes auch noch mit. Nach der Geburt wurde ich umgehend meiner Mutter entzogen, und man teilte ihr wahrheitswidrig mit, dass dies nötig sei, weil ich schwer krank zur Welt gekommen wäre. Ich wuchs also die ersten Wochen ohne Mutter und Vater auf. Sechs Tage nach meiner Geburt kann das Jugendamt, und teilte meiner Mutter mit, dass man mich nun in Obhut nimmt. Da meiner Mutter von der geplanten Inobhutnahme bis dahin nichts bekannt war, konnte sie auch erst jetzt das Familiengericht einschalten.

Wir kürzen meine Geschichte hier etwas ab. Insgesamt war ich fast zwei Jahre bei Pflegeeltern, die mit mir völlig überfordert waren, und wahrscheinlich auch gar kein wirkliches Interesse an einem Kind hatten. Regelmäßig wurde ich von diesen tageweise an andere Personen weitergereicht. Ich war noch zu klein, um mich zu erinnern, was dann bei den Fremden passierte.

Ohne wirkliche Bindung zu meinen Eltern, oder zu den Pflegeeltern, wuchs ich zunächst auf, und wurde dadurch natürlich Verhaltens auffällig. Das war auch den damals zuständigen Jugendamt bekannt. Diese hielten fest, dass ich den Pflegeeltern nicht mehr zumutbar wäre. Meine Mutter wusste dies natürlich nicht, und sie kämpfte die ganze Zeit für meine Rückkehr. Nach fast zwei Jahren kam ich zurück zu meinem kleinen Bruder, und zu meiner Mutter.

Die Zuständigkeit des Jugendamtes wechselte nach meiner Rückkehr. Im Jugendamt war aber meine seelische Behinderung bekannt. Deswegen besuchte ich auch einen speziellen Kindergarten. Der erste Kindergarten war wohl mehr am Geld verdienen interessiert, als an einer vernünftigen Förderung. Das funktionierte dann im zweiten Kindergarten wesentlich besser.

Im Vorfeld meiner Einschulung hätte sich natürlich das Jugendamt wieder von Amts wegen um mich kümmern müssen, da zu erwarten war, dass ich besondere Hilfe beim Schulbesuch brauchen würde. Halten wir also mal fest:

1.) Schon hier hat das Jugendamt Bremerhaven total versagt. Im Vorfeld der Einschulung machte das Jugendamt nichts. Und genauso ging es auch weiter.

Schon nach wenigen Tagen merkte man in der Schule, dass ich ein Problemkind bin. Die Lehrerin, die Schulpsychologen, und auch die Sozialarbeiterin konnten mich nicht bändigen. Ich durfte nur ca. 14 Tage die Schule besuchen, und dann wurde mir der weitere Schulbesuch, trotz bestehender Schulpflicht, verweigert. Meine Mutter unternahm alles, um mir dennoch einen Schulbesuch zu ermöglichen. Sie machte das, was eigentlich das Jugendamt hätte machen müssen.

Man kennt sicherlich Fälle, wo Kinder den Schulbesuch verweigern, und dann eines Tages die Polizei anrückte, um das Kind von zu Hause abzuholen, und zur Schule zu bringen. Bei mir gab es so etwas nicht, denn ich verweigerte den Schulbesuch gar nicht. Im Gegenteil, als meine Mutter mit mir zur Schule ging, um man mir den Schulbesuch verweigerte, da drehte sie den Spieß um, und rief die Polizei, damit mehr doch noch ein Schulbesuch ermöglicht wird. Natürlich hat die Polizei nicht eingegriffen, natürlich war es denen egal, dass ich trotz Schulpflicht, nicht die Schule besuchen durfte.

Und natürlich hat meine Mutter auch sofort einen Schulassistenten für mich gesucht, der mich in der Schule begleiten sollte, und so den Schulbesuch doch noch ermöglichen sollte. So ein Schulbegleiter steht mir laut Gesetz zu, denn für Behinderte, also auch seelisch Behinderte gibt es das persönliche Budget, mit dem man eine nötige Assistenz bezahlen kann.

Das Jugendamt Bremerhaven verweigerte jedoch die Kostenübernahme für die nötige Schulassistenz. Meine Mutter verklagte die Stadt Bremerhaven, auf Kostenübernahme, und scheiterte mit der Klage beim Verwaltungsgericht Bremerhaven. Es ist schwer in Bremerhaven statt beim Gericht zu gewinnen. Man hat den Eindruck, dass dort die Seilschaften mehr zählen, als die Gesetze.

Meine Mutter klagte weiter, denn irgendwann sollte ich ja mal wieder die Schule besuchen können. Und das Oberverwaltungsgericht Bremen hat dann eine Entscheidung für uns getroffen. Dieses Urteil fand bundesweit Beachtung. Dieses Urteil war also richtig gut. Nach dieser Entscheidung hatte das Jugendamt Bremerhaven die Kosten für den Schulbegleiter, in Form des Persönlichen Budgets, ohne Wenn und Aber, zu bezahlen.

War nun, nach ca. zwei Jahren, endlich ein Schulbesuch wieder möglich?

Nein, denn die Behörden siegten weiter rum. Sie wollten rechtswidrig die Bezahlung der Schulassistenten von etlichen Auflagen abhängig machen. So verlangten sie zum Beispiel, als Voraussetzung für das persönliche Budget, ein Hilfeplangespräch. Ein Hilfeplangespräch ist üblich, wenn es um „Hilfe zur Erziehung“ geht. Bei mir geht es aber nicht um Hilfe zur Erziehung, meine Mutter hat auch keine Erziehungsdefizite, wie man zum Beispiel bei meinem kleinen Bruder sehen kann. Mein kleiner Bruder ist ca. zwei Jahre jünger als ich, lebt aber schon länger bei meiner Mutter, als ich. Und mein kleiner Bruder entwickelt sich völlig normal. Er besucht seit Sommer 2020 die erste Klasse, und ist sogar ziemlich gut in der Schule. Also von Erziehungsdefiziten ist da nichts zu erkennen. Und ich bin auch nicht so wie ich bin, weil meine Mutter erziehungsunfähig wäre, sondern, weil bei mir eine seelische Behinderung vorliegt. Es geht also in meinem Fall nicht um Hilfe zur Erziehung, sondern wir bewegen uns im Behindertenrecht. Ein Hilfeplangespräch ist im Behindertenrecht nicht vorgesehen. Lediglich eine Zielvereinbarung kann vereinbart werden. Ich weiß nicht, ob das Jugendamt zu dumm ist das zu erkennen, oder ob man dies absichtlich macht. Meine Mutter hat die mehrfach, und sehr deutlich darauf aufmerksam gemacht.

 

Und natürlich sollte das auch einem Richter des Amtsgerichts bekannt sein. Dennoch hat auch Dr. Köster des Amtsgerichts das bisher entweder nicht begriffen, oder vorsätzlich missachtet.

 

In seinem Beschluss vom 23.4.2020 überträgt Richter Köster zum Beispiel unter. 2.

dem Amt für Jugend Familie und Frauen der Seestadt Bremerhaven die Befugnis Hilfepläne zum Zwecke der Gewährung der Leistungen der Eingliederungshilfe als Hilfe zur angemessenen Schulbildung in Form eines persönlichen Assistenten/Integrationshilfe so unterzeichnen, übertragen.

Ich glaube, für diesen Richter macht der Hund auch Miau. Der schreibt also, dass es hier um einen persönlichen Assistenten, bzw. Integrationshilfe geht, somit bewegen wir uns also im Behindertenrecht, und schreibt dann weiter, dass es Jugendamt Hilfepläne für mich unterzeichnen darf. Lieber Herr Köster, wo in aller Welt steht denn, dass man im Behindertenrecht einen Hilfeplan braucht. Das persönliche Budget, das extra für ein selbstbestimmtes Leben von Behinderten geschaffen wurde, kennt keine Hilfepläne. Hilfepläne gibt es bei der Hilfe zur Erziehung, aber genau darum geht es in meinem Fall nicht.

Jura ist so schwierig, weil man dabei denken und lesen können sollte.

Dieser Beschluss vom 23.4.2020 ist also der erste Teil eines unmöglichen Sorgerechtsentzugs. Da geht also der Richter Köster hin, entzieht meiner Mutter ein Teil des Sorgerechts, dem monatelang dafür gekämpft hat, dass ich wieder die Schule besuchen darf, und dann überträgt er diesen Teil des Sorgerechts ausgerechnet an das Jugendamt, was seit Monaten nichts, aber auch gar nichts dafür getan hat, mir trotz bestehender Schulpflicht einen Schulbesuch zu ermöglichen.

Bevor der Richter des Amtsgerichts Bremerhaven meiner Mutter diesen Teil des Sorgerechts entzogen hatte, gab es ja noch die Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht Bremen, dass kein Zweifel daran ließ, dass das Jugendamt die Behörde war, die einen Schulbesuch unmöglich gemacht hatten. Es kommt aber noch schlimmer.

Wir haben inzwischen März 2021. Seit dem Beschluss des Amtsgerichts sind also inzwischen fast elf Monate vergangen. Und was ist in diesen elf Monaten passiert? Besuche ich wieder die Schule? Gibt es den angeblich notwendigen Hilfeplan, für den doch seit April 2020 einzig und allein das Jugendamt zuständig sein soll?

Nein, ich besuche die Schule noch immer nicht, und auch den ominösen Hilfeplan, auch den gibt es bisher nicht. Und wie ging die Geschichte dann weiter?

Anfang Dezember 2020 kam das Jugendamt, in Begleitung von Polizei, und weiteren Behörden Mitarbeitern, und haben mich wieder meiner Mutter weggenommen, und mich in die psychiatrische Kinderklinik in Bremen gesteckt. Nachdem ich dort im Februar 2021 entlassen wurde, lebe ich bei einer türkischen Pflegefamilie. Unser schlimmer als … Richter, hat im Dezember 2020 meiner Mutter weitere Teile des Sorgerechts entzogen, und auf das Jugendamt übertragen.

2.) Das Jugendamt hat jetzt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, und die schulischen Belange für mich erhalten. Natürlich wurde dies in einer Nacht,und,Nebel,Aktion entschieden, also in einem Eilverfahren, ohne dass man dabei damals meine Mutter angehört hätte.

Seit Anfang Dezember 2020 bis heute, sind also wieder mehr als drei Monate vergangen, und was hat das Jugendamt in dieser Zeit gemacht? Besuche ich jetzt die Schule? Gibt es jetzt endlich mal den angeblich notwendigen Hilfeplan?

Wie bereits erwähnt, gibt es im Behindertenrecht überhaupt keinen Hilfeplan. Und so verwundert es auch nicht, dass das Jugendamt diesen Hilfeplan bisher mal fertiggestellt hätte. Es ist halt so, als hätte man dem Jugendamt das Recht übertragen Krokofanten zu fangen. Auch nach Monaten konnte das Jugendamt aber nicht einen einzigen Krokofanten vorweisen, weil man nicht fangen kann, was es gar nicht gibt.

Bei dem Beschluss vom Dezember 2020 handelte es sich um ein EA-Verfahren. Dabei wurde meiner Mutter das rechtliche Gehör verweigert. Natürlich hat meine Mutter gegen den Beschluss rechtzeitig Beschwerde eingelegt, und so kam es im Februar 2021 zu einer Gerichtsverhandlung. Leider sind solche Familiensachen offiziell nicht öffentlich. Das macht es den Richtern leicht gerade in solchen Fällen das Gesetz regelmäßig zu missachten.

3.) In diesem Verfahren hat man meiner Mutter nun endgültig das Sorgerecht entzogen. Dabei ging dieser „schlimmer als …“ Richter so dilettantisch vor, dass Rechtsanwalt Michael Langhans sich über diesen Beschluss nicht nur wunderte, sondern noch extra ein Video auf YouTube veröffentlichte.

Richter Köster kam dabei gar nicht gut weg. Sein dilettantischer Beschluss machte Rechtsanwalt Langhans wirklich fassungslos. Und auch andere Juristen haben sich inzwischen bei meiner Mutter gemeldet. Sie wollten nicht glauben, dass der in dem Video veröffentlichte Beschluss wirklich von Richter Köster so erlassen wurde. Teilweise glaubte man an einen Fake, und meine Mutter musste den Juristen den Beschluss übersenden. Rechtsanwalt Langhans kam dann auch zu dem Ergebnis, dass man Richter Köster als Richter aus dem Dienst entfernen müsste, und er wohl besser geeignet wäre, in der Registratur Akten  abzustauben.

Seit ungefähr zweieinhalb Jahren besuche ich, trotz bestehender Schulpflicht, die Schule nicht. Es ist aber nicht so, dass ich die Schule nicht besuchen will, sondern der Schulbesuch wird mir verweigert. Auch sämtliche Hilfe wurde verweigert, die einen Schulbesuch ermöglichen würde. Diese Hilfe wird verweigert, obwohl es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes gibt, die das Jugendamt, bzw. die Stadt Bremerhaven, verpflichtet mir im Rahmen des persönlichen Budgets eine Schulassistenz zu bezahlen. Die Schulassistenz wäre zu jeder Zeit vorhanden gewesen, es liegt einzig und allein daran, dass das Jugendamt nicht bereit war die Kosten dafür zu übernehmen, bzw. unberechtigte, und unnötige Auflagen für den Schulassistenten zu machen. Aber noch viel schlimmer ist das skandalöse Verhalten von Richter Köster. Der überträgt doch immer mehr Teile, bis zum vollständigen Sorgerechtsentzug auf das Jugendamt, obwohl gerade das Jugendamt niemals seiner Pflicht nachgekommen wäre. Seit wann macht man eigentlich den Bock zum Gärtner? Ist es sinnvoll einen Wolf damit zu beauftragen auf eine Schafherde aufzupassen?

Aus meiner Sicht ist es Fakt, dass das Jugendamt, und auch das Familiengericht ganz offensichtlich Kindeswohlgefährdung begeht.

Rechtsanwalt Langhans meinte ja, dass man den Richter in die Registratur versetzen sollte. In diesem Punkt bin ich nicht seiner Meinung. Ich bin vielmehr der Meinung, dass man diesem Richter auf Lebenszeit das Betreten eines Gerichts verbieten sollte. Aus meiner Sicht verbreitet dieser Richter nur Schande über die deutsche Justiz. Wer braucht schon solche Willkür?

Auf Seite 2 des Beschlusses behauptet Küster, dass das Schulamt angeblich einen Platz für mich zur Verfügung gestellt hätte. Wann das gewesen sein sollte, das verschweigt er vorsorglich. Tatsächlich ist uns nichts davon bekannt. Im Gegenteil, auf Anrufe meiner Mutter reagierte man gar nicht, oder man versprach sich zurückzumelden, was dann aber nie geschah. Auch eine beteiligte Psychologin kann bestätigen, dass weder das Jugendamt, noch die Schule und auch das Schulamt nicht kooperativ waren.

2 Kommentare zu „Richter Köster, schlimmer als …?

  1. Die Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention ist für alle Staaten bindend. Die Staaten haben Vorkehrungen zu treffen um die Inklusion zu gewährleisten.
    OVG Münster vom 9.2.2011; 12 B 2204/10 Leitsatz 2: „Versäumnisse der Schulverhaltung gehen zu Lasten des Jugendhilfeträgers.“

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