100 € für TILMAN gespendet.

Heute wurde folgendes Flugblatt gefunden, was ich hier gerne veröffentliche.

Ich habe heute 100 € für TILMAN gespendet.

Es gibt viele Probleme in Deutschland. Ein Problem sind die Jugendämter. Manchmal interessieren sie sich einen Dreck für Kinder die Hilfe brauchen. Manchmal nehmen sie Kinder in Obhut und geben diese Kinder in geldgierige Kindereinrichtungen, oder gleich zu pädophilen oder zumindest völlig ungeeigneten Pflegeeltern. Immer häufiger nehmen Jugendämter auch völlig unberechtigt Kinder aus dem Elternhaus, und schaden den Kindern für den Rest ihres Lebens.

Ein ganz besonders krasser Fall ist TILMAN.

Das Jugendamt stellte noch vor der Geburt Besitzansprüche an Tilman, und informierte die Geburtsklinik. Einige Tage nach der Geburt nahm man Tilman in Obhut, und brachte ihn bei ungeeigneten Pflegeltern unter. Die Mutter schaltete das Familiengericht ein, und dies verurteilte das Jugendamt zur Herausgabe des Kindes. Als die Mutter mit dem Beschluss vom Jugendamt die Herausgabe des Babys verlangte, verweigerte das Jugendamt die Herausgabe. Die Mutter musste ihr eigenes Baby entführen, um das Recht von Mutter und Kind durchzusetzen.

Einige Wochen hatten Mutter und Kind dann Ruhe vor dem Jugendamt. Sie fuhren sogar gemeinsam zu den Großeltern in den Kosovo. Nach der Rückkehr nach Deutschland kam es zur nächsten Inobhutnahme, weil das Jugendamt die Meinung vertrat, dass eine Reise zu den Großeltern in den Kosovo eine Kindeswohlgefährdung wäre.

Erneut wurde Tilman zu den ungeeigneten Pflegeeltern gebracht. Spätere Äußerungen von Tilman über den Pflegevater lassen auch den Verdacht aufkommen, dass der pädophil gewesen sein könnte. Während der Zeit bei den Pflegeeltern entwickelte sich Tilman verhaltensauffällig. Es wurde bei ihm eine seelische Behinderung festgestellt.

Nach der erneuten Rückkehr zur Mutter besuchte Tilman einen Behindertenkindergarten. Die Kosten trug das Jugendamt. Beim Wechsel zur Schule versäumte es das Jugendamt 2019 das zu planen. Die Mutter wurde mit den Problemen allein gelassen. Ca. 4 Wochen versuchte die Schule Tilman zu beschulen. Danach wurde ihm der Schulbesuch verweigert. Seit September 2019 darf Tilman die Schule nicht mehr besuchen. Die Mutter hat dann einen erfahrenen Schulbegleiter gesucht, aber das Jugendamt verweigerte das persönliche Budget für das seelisch behinderte Kind, mit dem der Schulbegleiter bezahlt werden sollte.

2021 bekam dann die Mutter beim Oberverwaltungsgericht Bremen Recht. Das Jugendamt wurde verurteilte dem Kind das persönliche Budget zu gewähren. Doch das Jugendamt war anscheinend noch immer nicht am Schulbesuch des verhaltensauffälligen und seelisch behinderten Kindes interessiert. Vermutlich um die Fehler des Jugendamtes zu vertuschen, hat die Behörde Tilman im Dezember 2021 mal wieder in Obhut genommen.

Es gibt viele Probleme in Deutschland. Ein Problem sind die Jugendämter. Manchmal interessieren sie sich einen Dreck für Kinder die Hilfe brauchen. Manchmal nehmen sie Kinder in Obhut und geben diese Kinder in geldgierige Kindereinrichtungen, oder gleich zu pädophilen oder zumindest völlig ungeeigneten Pflegeeltern. Immer häufiger nehmen Jugendämter auch völlig unberechtigt Kinder aus dem Elternhaus, und schaden den Kindern für den Rest ihres Lebens.

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Ein ganz besonders krasser Fall ist TILMAN.

Das Jugendamt stellte noch vor der Geburt Besitzansprüche an Tilman, und informierte die Geburtsklinik. Einige Tage nach der Geburt nahm man Tilman in Obhut, und brachte ihn bei ungeeigneten Pflegeltern unter. Die Mutter schaltete das Familiengericht ein, und dies verurteilte das Jugendamt zur Herausgabe des Kindes. Als die Mutter mit dem Beschluss vom Jugendamt die Herausgabe des Babys verlangte, verweigerte das Jugendamt die Herausgabe. Die Mutter musste ihr eigenes Baby entführen, um das Recht von Mutter und Kind durchzusetzen.

Einige Wochen hatten Mutter und Kind dann Ruhe vor dem Jugendamt. Sie fuhren sogar gemeinsam zu den Großeltern in den Kosovo. Nach der Rückkehr nach Deutschland kam es zur nächsten Inobhutnahme, weil das Jugendamt die Meinung vertrat, dass eine Reise zu den Großeltern in den Kosovo eine Kindeswohlgefährdung wäre.

Erneut wurde Tilman zu den ungeeigneten Pflegeeltern gebracht. Spätere Äußerungen von Tilman über den Pflegevater lassen auch den Verdacht aufkommen, dass der pädophil gewesen sein könnte. So wundert es auch nicht, dass Tilman während der Zeit bei den Pflegeeltern immer mehr verhaltensauffällig wurde. Es wurde bei ihm dann eine seelische Behinderung festgestellt.

Nach der erneuten Rückkehr zur Mutter besuchte Tilman einen Behindertenkindergarten. Die Kosten trug das Jugendamt. Beim Wechsel zur Schule versäumte es das Jugendamt 2019 das zu planen. Die Mutter wurde mit den Problemen allein gelassen. Ca. 4 Wochen versuchte die Schule Tilman zu beschulen. Danach wurde ihm der Schulbesuch verweigert. Seit September 2019 darf Tilman die Schule nicht mehr besuchen. Die Mutter hat dann einen erfahrenen Schulbegleiter gesucht, aber das Jugendamt verweigerte das persönliche Budget für das seelisch behinderte Kind, mit dem der Schulbegleiter bezahlt werden sollte.

2021 bekam dann die Mutter beim Oberverwaltungsgericht Bremen Recht. Das Jugendamt wurde verurteilte dem Kind das persönliche Budget zu gewähren. Doch das Jugendamt war anscheinend noch immer nicht am Schulbesuch des verhaltensauffälligen und seelisch behinderten Kindes interessiert. Vermutlich um die Fehler des Jugendamtes zu vertuschen, hat die Behörde Tilman im Dezember 2021 mal wieder in Obhut genommen.

Eine Schule besucht er dennoch nicht. Natürlich handelt es sich bei dem Fall von Tilman um eine amtliche Kindeswohlgefährdung. Nicht eine der 3 bisherigen Inobhutnahmen war jemals berechtigt, noch nötig. Auch wurde Tilman zu völlig ungeeigneten Pflegeeltern gesteckt, die zu den pädophilen Kreisen zu rechnen sind.

Die aktuelle Inobhutnahme wurde wahrscheinlich durchgeführt, um Fehler des Jugendamtes zu vertuschen.

Bei Tilman wird es jetzt eine Amtshaftungsklage gegen die Behörden geben. Bei dieser Klage müssen die Gerichtskosten in Höhe von ca. 200 € im Voraus bezahlt werden. Aus diesem Grund wurde jetzt eine Spendenaktion für Tilman gestartet. Ich habe mich entschieden dieses Kind und seine Mutter mit 100 € zu unterstützen.

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Es gibt schon weitere Spender, aber es werden auch noch weitere Spender gesucht, die bereit sind die Amtshaftungsklage zu ermöglichen, und die Rückkehr von Tilman und seine Zukunft zu unterstützen.

Die Spendenaktion wurde von Rechtsanwalt Michael Langhans gestartet. Mehr dazu findet man u.a. hier.

https://tilman.news.blog/100-fur-tilman/

Direkt zum Spendenkonto geht es hier

https://www.betterplace.me/schadensersatz-kindesentziehung-tilmann-murat-m/neuigkeiten

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Wer nicht über BETTERPLACE spenden möchte, oder kein PAYPAL besitzt, kann auch direkt auf das folgende Konto überweisen.

NAME: Tilman

IBAN: NL05 BUNQ 2061 9082 17

BIC: BUNQNL2AXXX



Tilman ist im Moment das vielleicht berühmteste 9-jährige Kind in Bremerhaven. Seine Geschichte geht rum, wie das berühmte Lauffeuer. Entsprechend findet man auch einiges über Tilman im Internet. Z. B.

https://tilman.news.blog

https://gefahrvoninnen.de/

VIDEOS

(langer Vorspann, Video beginnt ab 3:20 Minute)

https://www.youtube.com/watch?v=z0E6VlLO9E4&t=207s

Glaubt die Stadt Bremerhaven eigentlich, dass Weihnachten in diesem Jahr auf den 1. April fällt?

Die Stadt Bremerhaven, bzw. das Jugendamt der Stadt Bremerhaven, kriegt ja nun wirklich nicht viel auf die Reihe, das haben die in den letzten Jahren nun recht deutlich gezeigt.

Richter Dr. Köster vom Amtsgericht Bremerhaven hat die dann bei ihrer Unfähigkeit auch noch unterstützt. Rechtsanwalt Michael Langhans hat ja in seinem Video sehr deutlich klargemacht, was er von dem dürftigen 3-Seiten-Beschluss des Familienrichters Dr. Köster hält. Die Peinlichkeit des Jugendamtes Bremerhaven hat er mit seiner Peinlichkeit noch locker übertroffen. Dafür hat er sich dann auch verdient den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS erkämpft.

https://vollpfosten.home.blog/2021/02/02/amtsgericht-bremerhaven-vollpfosten-des-monats-februar-2021-richter-dr-koster/

Jetzt möchte die Stadt Bremerhaven diese Peinlichkeit des Richters wieder überbieten. So wurde inzwischen bekannt, dass die Stadt Bremerhaven, davon ausgeht, dass dieser Blog von meiner Mutter betrieben wird.

Nöh, meine Mutter betreibt diesen Blog nicht. Sie ist zwar fleißiger, als ein halbes Dutzend Jugendamtsmitarbeiter zusammen, aber dennoch hat der Tag auch für meine Mutter nur 24 Stunden, und deswegen hat sie nicht genügend Zeit, auch noch diesen Blog zu betreiben.

Noch ein wichtiger Hinweis an das Jugendamt. Meine Mutter ist auch nicht Rechtsanwalt Michael Langhans, und sie hat auch nicht das Video gemacht. (Also nur für den Fall, dass die Stadt Bremerhaven auch noch glaubt, auch das Video habe sie gemacht.)

Eigentlich hat sich auch das Jugendamt von Bremerhaven doch auch schon längst einen VOLLPFOSTEN DES MONATS verdient. Nicht nur dafür, dass sie jahrelang nicht in der Lage waren, mir einen Schulbesuch zu ermöglichen, sondern vielleicht auch noch dafür, dass eine Jugendamtsmitarbeiterin offenbar nicht den Unterschied zwischen einer ERGÄNZUNGSPFLEGERIN und einer AMTSVORMÜNDIN: kennt.

Oder hat sich die Frau nur verraten? Hat sie sich die damalige Ergänzungspflegerin als Amtsvormündin ausgegeben, weil es von Anfang an geplant meiner Mutter das Sorgerecht für mich zu entziehen, damit das Jugendamt ohne Kontrolle über mich bestimmen kann?

Das würde wohl erklären, warum das Oberlandesgericht bisher noch immer nicht die willkürliche Entscheidung des Amtsgericht/Familiengericht Bremerhaven aufgehoben hat, obwohl das Oberverwaltungsgericht Bremen bereits 2020 eine positive Entscheidung für mich und meine Mutter getroffen hatte.

Ehrlich, wenn die Stadt Bremerhaven wirklich glaubt, dass dieser Blog von meiner Mutter betrieben wird, der glaubt auch, dass Weihnachten auf den 1. April fällt. April, April…

Über 400 Unterzeichner an einem Tag

Ich bin bekanntlich ein Opfer der Kinderklaumafia. Ich bin fremduntergebracht, weil sich die Nutznießer eine goldene Nase an mir verdienen wollen. Ok, als seelisch Behinderter brauche ich natürlich Hilfe, aber um Hilfe ist es denen noch nie gegangen. Z. B. war ich mal in Bremerhaven im AWO-Kindergarten. Dort wurde mir eine eigene Assistenz bewilligt. Eine Assistenz so ganz für mich alleine, das klingt doch wohl gut, oder?

Das mag ja gut klingen, aber ganz so gut war das dann doch nicht. An einem Tag in der Woche stand sie mir nicht zur Verfügung, weil sie dann auf Fortbildung war. Die Assistentin war Rollstuhlfahrerin, und stand mir auch nicht zur Verfügung, wenn ich in den unteren Räumen des Kindergartens war, z. B. beim Essen etc.

Natürlich war sie auch mal krank, oder hatte mal Urlaub, und dann kann man sich ja mal ausrechnen, wieviel Zeit die Vollzeitkraft mit mir verbracht hat.

Aber dafür gab es dort eine Badetherapie. Bezahlt vom Jugendamt. Wie die Therapie wohl ausgesehen haben könnte?

Hatte der Kindergarten eine eigene Badeanstalt?

Hatte der Kindergarten ein eigenes Schwimmbecken?

Ging man mit mir regelmäßig ins städtische Schwimmbad?

Oder bestand die Badetherapie aus einer Plastikschüssel?

Das war vielleicht die teuerste Plastikschüssel Deutschlands. War das wirklich eine Hilfe für mich, oder ging es dem Kindergarten in der Hauptsache darum noch mehr Geld zu kassieren?

Für eine Schulassistenz beantragte meine Mutter das persönliche Budget. Das Jugendamt hat sich geweigert das persönliche Budget für den Schulassistenten zu bewilligen, deshalb musste meine Mutter vor dem OVG Bremen klagen, und gewann dort sogar.

Das Jugendamt wäre ja vielleicht sogar bereit gewesen den Schulassistenten zu bezahlen, aber nur wenn dieser bei der AWO, oder dem DRK angestellt gewesen wäre. Das wäre etliche tausende Euros im Monat teurer gewesen, als im Rahmen des persönlichen Budget in Eigenregie.

Hauptsache die Hilfsindustrie profitiert am Leid anderer. 

Seit Dezember 2020 hat man mich aus dem Haushalt meiner Mutter geraubt. Jetzt hat meine Mutter eine Unterschriftenaktion gestartet. Über 400 Menschen haben sich daran am ersten Tag beteiligt. Ob das dem Jugendamt, und dem Familiengericht wirklich gefallen wird? Richter Köster sicherlich nicht. Immer mehr Menschen erfahren wir jämmerlich der seine Aufgabe gemacht hat.

Hier kann man unterschreiben:

Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der nächste in diesem Land?

Zunächst sorgte die Entscheidung eines Familienrichters in Weimar auf der einen Seite für Begeisterung, und auf der anderen Seite für Entsetzen, denn der Richter am Amtsgericht hatte klagenden Eltern recht gegeben, die gegen einige Maßnahmen bezüglich der Coronapandemie geklagt hatten. Die Klage der Eltern hatte sich gegen die Maskenpflicht, und die Zwangstests, an den Schulen gerichtet. Der Familienrichter gab den Eltern recht, und sah in der Maskenpflicht, und den Zwangstests, eine Kindeswohlgefährdung, weswegen er die Maskenpflicht, und die Zwangstests, aufhob, und zu mindestens in Thüringen den Schülern wieder freies Atmen ermöglichte.

Den Eltern, Kindern/Schülern gefiel diese Entscheidung durchaus, und zwar nicht nur in Thüringen, sondern auch bundesweit, aber der Staat wollte die Entscheidung des Familiengerichts nicht einfach hinnehmen, und unterstellte dem Richter, er hätte Rechtsbeugung begangen.

Rechtsbeugung, das ist schon ein harter Vorwurf, den jedoch üblicherweise niemand interessiert, wenn so ein Vorwurf von einem Bürger stammt. Ich erinnere mich, dass ich schon mehrfach einen Grund hatte mich über kriminelle, Rechtsbeugung, sowie unfähige Richter zu beschweren.

Hier zunächst ein Beispiel vom Amtsgericht/Landgericht Bochum.

Es ist schon ungefähr 30 Jahre her, da gab es am Amtsgericht Bochum ein Strafverfahren wegen Betrugs. Der damalige Angeklagte sollte in fünf Fällen seine Rechnungen nicht bezahlt haben, wodurch der angeblich betrogenen Firma ein Schaden von ca. 7500 DM entstanden sein sollte.

Als es zur Verhandlung kam, musste das Amtsgericht zwei Fälle einstellen, weil eine Rechnung Waren anbetraf, die der Angeklagte nachweislich gar nicht gekauft hatte. Die zweite Rechnung musste eingestellt werden, weil diese Rechnung nicht die Firma betraf, die der Angeklagte angeblich betrogen haben sollte. Durch diese beiden Einstellungen schrumpfte der angebliche Schaden von ca. 7500 DM auf ca. 3500 DM. Da das Amtsgericht davon ausgehen, dass die restlichen drei Rechnungen von dem Angeklagten nie bezahlt wurden, was sich später als falsch herausstellte, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Rechtsmittel ein, und der Fall landete dann beim Landgericht Bochum.

Beim Landgericht Bochum lautete nun also der Vorwurf, dass der Angeklagte in drei Fällen eine Firma, durch Nichtzahlungen der drei Rechnungen, um ca. 3500 DM betrogen hätte. Weil das Landgericht den Angeklagten gerne verurteilen wollte, hatte man im Vorfeld der Verhandlung einen Beschluss erlassen, wonach die Geschäftsbank des Angeklagten dem Landgericht sämtliche Kontoauszüge des betreffenden Zeitraums auszuhändigen hätte. Das war ein dummer Fehler des Landgerichts, denn das Landgericht wollte damit ja erreichen, dass dem Angeklagten bewiesen werden konnte, dass er bei der vermeintlich geschädigten Firma Waren gekauft hatte, die er gar nicht bezahlen konnte.

Durch die beschlagnahmten Kontoauszüge ergab sich jedoch ein ganz anderes Bild.

Als eine der letzten Buchungen in dem betreffenden Zeitraum gab es auf dem Konto eine Barabhebung über 5000 DM. Natürlich nutzte die Richterin des Landgerichts diese Barabhebung von 5000 DM dazu dem Angeklagten einen Betrug zu unterstellen, und sie wollte wissen, was er mit diesem Geld gemacht hat. Der Angeklagte konnte sich daran erinnern, dass er damals die Barabhebung gemacht hatte, weil die angeblich betrogene Lieferfirma ihm telefonisch mitgeteilt hatte, dass noch Rechnungen von ca. 7500 DM offen wären.

Wenn also eine Firma ihren Kunden anruft, und ihm mitteilt, es sei noch eine Summe X offen, und der Kunde dann umgehend zur Bank geht, um 5000 DM abzuholen, und dieses Geld dann umgehend der vermeintlich geschädigten Lieferfirma zu übergeben, kann man sicherlich nicht mehr eine Betrugsabsicht unterstellen, denn wenn der Kunde eine Betrugsabsicht gehabt hätte, dann hätte er das Geld nicht zu der Lieferfirma gebracht, sondern für sich selbst verbraucht.

Mal angenommen, der ursprüngliche Vorwurf, hätte gestimmt, und der Schaden hätte tatsächlich ca. 7500 DM gelegen, dann wäre der Schaden durch die Barzahlung von 5000 DM, auf ca. 2500 DM gesunken.

Rechtlich gesehen lag hier schon kein Betrug mehr vor, weil durch die Zahlung der 5000 DM eine Teilzahlung erfolgte, und wenn eine Ware teilweise bezahlt wurde, liegt rechtlich gesehen kein Betrug mehr vor.

Dass der Angeklagte auch tatsächlich keine Betrugsabsicht hatte, wurde bereits dargelegt.

Doch tatsächlich sah die Sache ja noch etwas anders aus.

Das Amtsgericht hatte ja bereits zwei Fälle einstellen müssen, weil es sich bei diesen beiden Fällen nicht um einen Betrug des Angeklagten gehandelt haben konnte. Dadurch war ja die vermeintliche Schadenssumme auf ca. 3500 DM gesunken.

Während der Verhandlung beim Amtsgericht Bochum wurde der Buchhalter der angeblich geschädigten Firma nicht als Zeuge vernommen. Das Landgericht Bochum hatte jedoch den Zeugen geladen, und dieser musste der Richterin überraschend mitteilen, dass der Angeklagte ja 5000 € in bar bezahlt hatte.

Da ja die angebliche Schadensumme nicht 7500 DM betrug, sondern nur ca. 3500 DM, bedeutet dies, dass durch die Zahlung der 5000 DM der Firma tatsächlich überhaupt kein Schaden entstanden war. Wenn die Staatsanwaltschaft im Vorfeld vernünftig ermittelt hätte, und nicht nur belastende, sondern auch, wie gesetzlich vorgesehen, nach entlastenden Fakten gesucht hätte, dann hätte man festgestellt, dass der angebliche Betrüger der Lieferfirma mehr Geld bezahlt hatte, als dieser zugestanden hätte, und es niemals einen Betrug gab, denn es ist ja mathematisch nicht so schwer festzustellen, dass eine Firma, die offene Rechnungen von 3500 DM hat, und von dem Kunden 5000 DM bekommt, nichts mehr von dem Kunden zu bekommen hat, und es von daher auch niemals einen Schaden gab.

3500 DM, minus 5000 DM, ergibt eine negative Summe. Nun ist bekannt, dass gerade Frauen, mit Mathematik manchmal so ihre Probleme haben, und das dürfte dann wohl auch auf diese kriminelle, rechtsbeugende oder unfähige Richterin zutreffen, denn diese dumme Kuh verurteilte den Angeklagten, trotz einer Überzahlung von 1500 € erneut zu einer Geldstrafe. Zuvor versuchte sie noch den Angeklagten zu nötigen seinen Widerspruch zurückzunehmen, und drohte ihm, dass sie ihn zu einer höheren Strafe verurteilen würde, als dies das Amtsgericht gemacht hatte.

Diese Richterin hatte also nicht nur erhebliche Defizite in der Mathematik, sondern offenbar auch in der Rechtskunde. Von einem Verschlechterungsverbot hatte sie wahrscheinlich auch noch nie etwas gehört. Es ist schon erstaunlich, dass man sogar beim Landgericht Richter trifft, die mal gerade das Niveau eines Hilfsschülers erreichen.

Oder muss man vielleicht doch regelmäßig von vorsätzlicher Rechtsbeugung ausgehen?

Fakt ist, egal ob man sich über kriminelle, rechtsbeugende, unfähige Richter bei dem Direktor oder dem Präsidenten eines Gerichts beschwert hat, oder Strafantrag gegen solche Schwarzkittel gestellt hat, immer bekam man als Antwort, dass Richter unabhängig wären, und man deshalb nichts machen könnte. Es scheint so, als ob die Justiz glaubt, die Rechtsbeugung sei gar keine Straftat, und Willkür sei normaler Bestandteil der richterlichen Unabhängigkeit.

Dem ist aber nicht so. Zwar findet man die richterliche Unabhängigkeit im Grundgesetz wieder, aber das darf man nicht als Recht der Richter ansehen, sondern vielmehr als deren Pflicht. Es ist also nicht so, dass Richter unabhängig sein dürfen, sondern dass Richter unabhängig sein müssen. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Warum ist das so?

Das Grundgesetz beinhaltet die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Der Bürger hat also ein Recht auf einen unabhängigen Richter, für den Richter, als Bestandteil des Staates, ist das hingegen eine Pflicht.

Die Rechtsprechung unterscheidet hier zwischen dem Grundrechteinhaber, und den Personen, bzw. Organisationen, die dem Bürger das Grundgesetz gewähren müssen. Dazu gehört eindeutig auch ein Richter, als Teil der Justiz. Der einzelne Bürger ist also der Grundrechteinhaber, während ein Richter zu den Personen gehört, die kraft ihres Amtes die Grundrechte zu gewähren haben.

So heißt es in Artikel 1 des Grundgesetzes auch:

Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Im Strafgesetzbuch findet man natürlich auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung. Tatsächlich gibt es in diesem Land nicht gerade viele Richter, die jemals wegen Rechtsbeugung verurteilt wurden, aber dennoch muss festgehalten werden, dass Rechtsbeugung eine Straftat ist, und nicht nur verfolgt werden kann, sondern auch auf jeden Fall zu verfolgen ist. Die im Grundgesetz festgeschriebene richterliche Unabhängigkeit schützt Richter nicht vor der gerechten Strafverfolgung.

Es ist erstaunlich, wenn Hinz und Kunz, oder Tilmans Mutter einen Richter wegen Rechtsbeugung anzeigt, dann stellt man solche Strafanzeigen mit schöner Regelmäßigkeit ganz schnell wieder ein, mit dem Hinweis, dass Richter unabhängig wären. Wenn aber ein Familienrichter in Weimar feststellt, dass eine Maskenpflicht und Zwangstests gegen Corona, eine Kindeswohlgefährdung ist, dann zählt die richterliche Unabhängigkeit plötzlich nicht mehr viel. Dann ist es plötzlich auch möglich, dass eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft das Handy des Richters beschlagnahmt, und man auch eine Hausdurchsuchung bei dem Richter durchführt.

Das Urteil dieses Familienrichters hatte schon für Furore gesorgt, aber die strafrechtliche Verfolgung des Richters bringt jetzt noch mehr Menschen auf die Palme.

Um es mal klarzumachen, ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn wirklich kriminelle Richter strafrechtlich verfolgt werden, aber im Falle des Familienrichters in Weimar ist es sehr bedenklich, ob überhaupt eine Straftat seinerseits vorliegt.

Da hatten also Eltern, die ein schulpflichtiges Kind haben, beim Familiengericht geklagt, weil die Behörden wegen Corona für die Kinder eine Maskenpflicht und/oder Zwangstests in der Schule angeordnet haben. Die Eltern sahen durch diese Maßnahmen das Kindeswohl als gefährdet an, und deswegen reichten sie Klage beim Familiengericht in Weimar ein.

Wenn es um eine mögliche Kindeswohlgefährdung geht, dann ist sicherlich das Familiengericht für die Entscheidung zuständig. Allerdings handelte es sich hierbei ja um eine behördliche Anordnung, und wenn man gegen eine Maßnahme von Behörden vorgeht, klagt man normalerweise vor dem Verwaltungsgericht.

Wäre also das Verwaltungsgericht tatsächlich für diese Klage zuständig, dann wäre der Familienrichter in diesem Fall nicht der gesetzliche Richter gewesen, und es könnte sich tatsächlich dann um Rechtsbeugung handeln, wenn der Familienrichter seine Entscheidung vorsätzlich getroffen hätte. Die Behörden, und die Politik argumentieren so, und irgendjemand muss dann wohl Strafantrag gegen den Familienrichter gestellt haben. Vermutlich wird auch die Politik bei der Staatsanwaltschaft, die ja anders als Richter nicht unabhängig ist, sondern weisungsgebunden, interveniert haben, denn das dürfte dazu geführt haben, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Familienrichter nicht gleich wieder eingestellt hat, sondern mit Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des Handys gegen den Richter vorging. Zur Erinnerung, bei der Strafanzeige eines Normalbürgers, bügelt die Staatsanwaltschaft solche Anzeigen gleich wieder weg, mit dem Hinweis, dass Richter unabhängig wären.

Wie sieht das eigentlich in dem Fall von Weimar aus?

Es wurde bereits erwähnt, das Verfahren gegen Behörden normalerweise beim Verwaltungsgericht landen. Aber gerade, wenn es um das Kindeswohl geht, ist das eben üblicherweise nicht so. Wenn ein Jugendamt Eltern die Kinder wegnimmt, und die Eltern entscheiden sich gegen diese Maßnahme zu klagen, dann wird dies eben üblicherweise nicht vor dem Verwaltungsgericht durchgeführt, sondern meistens beim Familiengericht. Man kann also durchaus davon ausgehen, dass das auch in diesem speziellen Fall durchaus zulässig gewesen sein könnte.

Es ist eben nicht immer so, dass absolut feststeht, welches Gericht waren zuständig ist. Ich darf hier an den Aktivisten Frank Engelen erinnern, der mal in einem Fall einer Familie vorgeschlagen hatte, dass diese gegen eine Entscheidung des Jugendamtes nicht vor dem Familiengericht klagen soll, sondern das Jugendamt vor dem Verwaltungsgericht verklagen solle. Ein Rechtsanwalt hatte damals gemeint, dass dies völliger Unsinn wäre. Die Eltern müssten zwingend eine Entscheidung beim Familiengericht beantragen. Frank Engelen, und die betroffenen Eltern, verklagten das Jugendamt trotzdem vor dem Verwaltungsgericht, und haben damals auch gegen das Jugendamt gewonnen. Dies bestätigt also, dass es manchmal mehr als nur ein Gericht gibt, vor dem man klagen kann.

Dass der Familienrichter von Weimar möglicherweise keine Rechtsbeugung begangen hatte, wird auch nochmals dadurch bekräftigt, dass inzwischen auch andere Gerichte seiner Entscheidung gefolgt waren. Außerdem gibt es eine Entscheidung des Oberlandesgericht Kaiserslautern, oder Karlsruhe, das ausdrücklich festgestellt haben soll, dass eine Klage gegen die Corona Maßnahmen auch beim Familiengericht zulässig wäre.

Auch wenn es ausdrücklich zu begrüßen wäre, wenn in Deutschland endlich mal gegen rechtsbeugende und willkürlich handelnde Richter vorgegangen würde, so ist es dennoch ganz entschieden abzulehnen, wenn man aus politischen Gründen die richterliche Unabhängigkeit missachtet, um gegen Richter vorgeht, die nur ihren Job gemacht haben. So etwas wäre nämlich dann eine fatale Entscheidung in die völlig falsche Richtung. Verfolgung von Rechtsbeugung, ja, aber eine politische Verfolgung von rechtschaffenen, unabhängigen Richtern, das muss ausdrücklich skandalisiert werden.

Es gibt da ja beim Familiengericht in Bremerhaven noch einen Richter Dr. Köster. Wenn es nun in Deutschland tatsächlich mal üblich werden sollte, dass man tatsächlich rechtsbeugende Richter auch strafrechtlich verfolgt, dann muss man sich die Frage stellen, ob Dr. Köster, sich jetzt ernsthafte Sorgen machen muss.

Rechtsanwalt Michael Langhans hatte ja bereits in einem Video einen Beschluss dieses Dr. Köster auseinandergenommen, und gemeint, dass dies ein Beschluss wäre, den das Land nicht bräuchte.

Es ist ja bekannt, dass ich, also Tilman, seit Anfang Dezember 2020 meine Mutter nicht mehr sehen durfte, weil das Jugendamt Bremerhaven, das Familiengericht Bremerhaven, und die Kinderklinik Bremen Ost zu meinem Nachteil gemeinsam kungeln, und sich weder an Gesetze, noch an das Recht halten. Eine Verfahrensbeiständin vom Jugendamt gab sich gleich mehrfach und wahrheitswidrig als Amtsvormünder aus.

Die Kinderklinik Bremen-Ost lässt meine Mutter zu einem geplanten, unbegleiteten Umgang anreisen, um dann diesen unbegleiteten Umgang von Anfang an abzulehnen. Wahrheitswidrig behauptet die Klinik, dass die „Amtsvormündin“ die Klinik aufgefordert hätte nur begleitete Rundgänge stattfinden zu lassen.

Tatsächlich hatte ich damals gar keine Amtsvormündin, sondern nur eine Ergänzungspflegerin, weil ja meine Mutter damals noch Teile des Sorgerechts für mich hatte. Tatsächlich belegt auch der Schriftverkehr, dass die Kinderklinik am Vortag das Jugendamt angeschrieben hatte, und dies aufgefordert hatte, nur noch begleitete Umgänge zuzulassen. Weiterhin bestätigt der Schriftverkehr, dass es bis zu diesem Tag, an dem der Umgang stattfinden sollte, der Klinik noch kein Schriftstück vorlag, wo das Jugendamt, bzw. die Verfahrensbeiständin die Klinik aufgefordert hätte nur noch begleitete Rundgänge stattfinden zu lassen. So ein Schreiben hat die Verfahrensbeiständin erst ein Tag nach dem geplanten Umgang an die Klinik gesendet, und dies auch nur auf ausdrücklichen Wunsch der Klinik.

Weder das Jugendamt, noch die Kinderklinik, noch die Verfahrensbeiständin, wären berechtigt gewesen, einem Umgang, vom unbegleiteten Umgang, zum begleiteten Umgang abzuändern. Dafür hätte man einen Gerichtsbeschluss des Familiengerichts benötigt.

Doch den Vogel schoss der Familienrichter Dr. Köster ab. Dr. Köster entzog meiner Mutter zunächst das „Recht“ einen Hilfeplan für mich beim Jugendamt abzuschließen oder abzulehnen. Dieses „Recht“ übertrug Dr. Köster an das Jugendamt, was gleich doppelt merkwürdig ist.

Zunächst war es ja das Jugendamt, das seit 2018 nichts unternahm, um mir einen Schulbesuch zu ermöglichen. Das hatte sogar das Oberverwaltungsgericht Bremen festgestellt. Es ist also schon komisch, wenn Richter Köster dem Jugendamt irgendwelche „Rechte“ überträgt, wo doch genau bekannt ist, dass ausgerechnet dieses Jugendamt überhaupt nicht daran interessiert war, dass ich dieses Recht erhalte.

Außerdem ist es verwunderlich, dass Dr. Köster dem Jugendamt ein „Recht“ überträgt, was es zwar bei der Hilfe zur Erziehung gibt, aber nicht im Behindertenrecht. Meine Mutter wiederholt ja gebetsmühlenartig immer wieder, dass es bei mir, als seelisch Behinderten, gerade nicht um Hilfe zur Erziehung geht, sondern um Hilfe, um eine Behinderung auszugleichen. Dort aber gibt es gar kein Hilfeplangespräch, und von daher konnte Dr. Köster dem Jugendamt das nicht vorhandene Recht auch nicht übertragen.

Nachdem Dr. Köster in der ersten Jahreshälfte 2020 dem Jugendamt das „Recht“ übertrug, für mich einen Hilfeplan auszuarbeiten, dem meiner Mutter nicht zustimmen musste, weil das „Recht“ ja jetzt beim Jugendamt lag, passierte wieder nichts. Auch mit dem neuen „Recht“ war das Jugendamt auch weiterhin nicht in der Lage mir einen Schulbesuch zu ermöglichen. Aus diesem Grund übertrug dann Richter Köster im Dezember 2020 auch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, und das Recht alle schulischen Belange für mich zu regeln, auf das Jugendamt, was seit Jahr und Tag meinen Schulbesuch torpedierte.

Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht steckte mich das Jugendamt dann in die Kinderklinik Bremen-Ost. Aber weder Bremen-Ost, noch das Jugendamt schafften es in den nächsten Wochen mir einen Schulbesuch zu ermöglichen. Daraufhin gab es dann im Februar 2021 wieder einen „Beschluss“ von Dr. Köster, der meiner Mutter nun das gesamte Sorgerecht entzog.

Während zuvor schon das Jugendamt zweieinhalb Jahre meinen Schulbesuch unmöglich machte, was ja das Oberverwaltungsgericht Bremen auch schon festgestellt hatte, behauptete nun Dr. Köster wahrheitswidrig, dass es die Schuld meiner Mutter wäre, dass ich im Februar 2021 schon zweieinhalb Jahre keine Schule besuchen durfte. Jetzt hat also das Jugendamt das gesamte Sorgerecht für mich. Meine Mutter habe ich seit Dezember 2020 nicht mehr sehen dürfen. Eine Schule darf ich natürlich noch immer nicht besuchen. Und das kann doch nun wirklich nicht mehr die Schuld meiner Mutter sein, denn wenn seit Dezember 2020 ausschließlich das Jugendamt für die schulischen Belange zuständig ist, und meine Mutter seit Februar 2021 gar kein Sorgerecht mehr für mich hat, dürfte es auch einem Dr. Köster schwerfallen, weiterhin die Schuld an dem verweigerten Schulbesuch meiner Mutter anzulasten.

Rechtsanwalt Michael Langhans hatte ja bereits in seinem Video empfohlen, dass man so einem „Richter“ wohl besser einen Job in der Registratur anbieten sollte. Und ich stelle mir nun jetzt die Frage, ob Richter Dr. Köster noch wirklich gut schlafen kann, jetzt wo er weiß, dass Richterin auch eine Hausdurchsuchung droht, und eine Beschlagnahme des Handys, wenn die unter dem Verdacht stehen, Rechtsbeugung begangen zu haben?

Wenn es in Deutschland plötzlich zum Regelfall werden sollte, dass man kriminelle Rechtsbeugung der Richter auch strafrechtlich verfolgt, dann muss die Frage erlaubt sein, weil es die erste Hausdurchsuchung bei einem Richter von Bremerhaven gibt?

TILMAN: Ausgedönert!

Für den Beitrag:

DSDS: Deutschland sucht den Superdepp

wurde ich ja kritisiert, weil der angeblich Ausländerfeindlich wäre.

Ja, man ist also auch schon ausländerfeindlich, wenn man sich darüber beschwert, dass man als deutsches Kind bei türkischen Pflegeeltern leben muss, anstatt zu Hause. Es ist mir nicht bekannt, dass man Türken vorwerfen würde, sie wären deutschfeindlich, wenn sie sich darüber beschweren, dass die türkischen Kinder bei deutschen Pflegeeltern untergebracht werden.

Zumindest kann ich feststellen, dass der Beitrag erfolgreich war. Ich bin inzwischen nicht mehr bei Ihnen Erdogan Vasallen untergebracht. Aber das bedeutet nicht, dass mich das Jugendamt wieder zu meinem Bruder und meiner Mutter gelassen hätte. Zwar scheint das Jugendamt auch davon auszugehen, dass das Oberverwaltungsgericht den geistigen Schwachsinn eines Dr. Kösters aufheben wird, denn man hat mir schon mitgeteilt, dass ich wohl bald wieder bei meiner Mutter wäre.

Vielleicht interessiert es euch ja, ob ich inzwischen endlich wieder die Schule besuchen darf. Zur Erinnerung ich wurde immerhin schon im August 2018 eingeschult. Aber schon seit September 2018 lässt man mich die Schule nicht mehr besuchen. Ich will natürlich die Schule besuchen, und meine Mutter wollte das auch, aber die Karl-Marx-Schule weigert sich mich zu beschulen. Meine Mutter hatte sogar die Polizei gerufen, um mein Schulrecht, bzw. Schulpflicht durchzusetzen. Die haben aber ebenso wenig unternommen, wie das Jugendamt Bremerhaven. Meine Mutter hatte sogar einen Schulassistenten besorgt, aber das Jugendamt weigerte sich die Kosten für die Schulassistenz zu übernehmen.

Weiterlesen „TILMAN: Ausgedönert!“

Hallo Herr Köster, das Rechtsmittel ist fertig.

Man wirft ja dem Richter Dr. Köster vor, dass er keineswegs ordentlich gearbeitet habe, als er meiner Mutter zunächst ein Teil der elterlichen Sorge entzog, und dann später da komplette Sorgerecht entzog. Mit lächerlichen 3 Seiten plus Rubrum und Rechtsbehelfsbelehrung „begründete“ er den Sorgerechtsentzug. Dabei widersprach er sich sogar teilweise selbst. Haben nun die Anwälte meiner Mutter besser gearbeitet?

Im laufenden Verfahren beim OLG ist es schwer komplette Schreiben an das Gericht zu veröffentlichen. Ich beschränke mich im Moment also auf einzelne Textpassagen, auf die ich näher eingehen möchte.

Dr. Köster schaffte es also den Sorgerechtsentzug mit 3 Seiten zu begründen. Die Antwort besteht aus dem sechsfachen. 19 Seiten sind es bisher.

Hier ein Auszug

Weiterlesen „Hallo Herr Köster, das Rechtsmittel ist fertig.“

Herr Köster, haben sie meiner Mutter das Sorgerecht entzogen, um Fehler zu vertuschen?

In der Chronologie kann man nachlesen, dass das Verwaltungsgericht Bremen am 12.10.2018 das Jugendamt Bremerhaven verpflichtet hat die Kosten für einen Schulbegleiter zu übernehmen, damit ich endlich wieder die Schule besuchen kann. Damals wurde mir schon ein Monat der Schulbesuch verweigert. Was machte das Jugendamt? Das Jugendamt machte nichts!

Am 23.4.2020 griff Richter Köster in das Sorgerecht der Mutter ein, und entzog ihr einen Teil des Sorgerechts. Er übertrug das Recht der Mutter ein Hilfeplan für das Kind abzuschließen an das Jugendamt Bremerhaven.

Hier kommen natürlich erhebliche Zweifel an der Fachkompetenz oder vielleicht sogar am Geisteszustand dieses Richters auf. Seit 20 Monaten verhindert das Jugendamt, durch Nichtstun, den Besuch der Schule, und dies trotz Schulrecht, oder Schulpflicht. Ob der auch einen Kinderficker zum Leiter eines Kindergartens machen würde?

Aber es kommt noch dümmer. Richter Köster hat dem Jugendamt das Recht übertragen einen Hilfeplan für mich abzuschließen. Das Dumme dabei ist, dass es Hilfepläne bei der Hilfe zur Erziehung gibt. Das ist aber bei mir gar nicht der Fall. Es ist anerkannt, dass ich seelisch behindert bin. Damit bewegen wir uns also nicht in der Hilfe zur Erziehung, sondern im Behindertenrecht, wo es keine Hilfe zur Erziehung gibt, sondern um ein selbstbestimmtes Leben.

Richter Köster hat also dem Jugendamt ein Recht übertragen, das es gar nicht gibt. Tolle Leistung.

Frage, das Jugendamt hatte nun also das Recht erhalten für mich einen  Hilfeplan zustellen, der nicht von meiner Mutter abzusegnen war. Und was hat das Jugendamt dann gemacht? Das Jugendamt hat wieder nichts gemacht. 

Weiterlesen „Herr Köster, haben sie meiner Mutter das Sorgerecht entzogen, um Fehler zu vertuschen?“

Richter Köster, schlimmer als …?

Ein Rechtsanwalt behauptete, dass der Senat eines Oberlandesgerichtes in München schlimmer sei, als Roland Freisler. Das mochten die Richter des Senats nicht wirklich hören. Sie stellten Strafantrag gegen den Anwalt, und dieser wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung verurteilt. Vermutlich bestätigte auch das Landgericht das Urteil. Und so ging der Rechtsanwalt weiter. Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München entschied dann, dass es sich bei der Aussage des Rechtsanwaltes nicht um eine strafbare Beleidigung handelt, sondern um eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung.

Wie ihr ja wisst, Richter Köster hat meiner Mutter das Sorgerecht für mich entzogen. Peinlich, wie dilettantisch dieser Richter dabei vorging. Rechtsanwalt Michael Langhans hat sich dazu in einem Video geäußert. Im Moment liegt der Fall beim OLG.

Ich hoffe natürlich, dass dieses OLG nicht schlimmer ist als Freisler, und natürlich auch, dass das OLG besser ist, als dieser Richter des Amtsgerichts Bremerhaven, der an Peinlichkeit nur schwer zu überbieten sein dürfte. Richter Köster, vom Amtsgericht Bremerhaven, hat meiner Mutter in drei Schritten das Sorgerecht entzogen, und sich dabei an Peinlichkeit jedes Mal selbst übertroffen.

Ihr wisst ja, ich bin kein einfaches Kind. Wer als achtjähriger Junge in einem Monat 99 Strafanzeigen kassiert, kann sicherlich kein ganz normales Kind sein. Deshalb hier noch mal ganz kurz eine Zusammenfassung meiner Geschichte.

Schon seit Jahren ist bekannt, und das bestätigen auch Gutachten, und auch das Jugendamt, dass ich seelisch behindert bin. Der Grund für die seelische Behinderung liegt in meiner Vergangenheit, und die Schuld für die seelische Behinderung dürfte sicherlich beim Jugendamt liegen.

Kurz bevor ich das Licht dieser Welt erblickte, wandte sich meine Mutter Hilfe suchend an das Jugendamt. Inzwischen weiß sie, was man ja immer wieder hört, dass es ein großer Fehler ist, wenn man sich an das Jugendamt wendet, und von denen Hilfe erwartet.

Meine Mutter wollte damals im Frauenhaus untergebracht werden, weil mein Vater mehrfach gewalttätig gegen meine Mutter war. Das Jugendamt verweigerte die Hilfe, denn es hatte etwas ganz anderes vor. Das Jugendamt informierte das Krankenhaus, und teilte mit, dass man meiner Mutter das Baby wegnehmen wolle, wenn ich zur Welt gekommen bin.

Die Tatsache, dass mein Vater gewalttätig war, macht ja meine Mutter nicht erziehungsunfähig, und besonders dann nicht, wenn sie beim Jugendamt sogar beantragt, dass wir beide im Frauenhaus unterkommen. Außerdem war das Verhalten des Jugendamtes auch deshalb rechtswidrig, weil es bei diesem Vorgehen um einen sogenannten Vorratsbeschluss handelt. Das Jugendamt hatte die Inobhutnahme beschlossen, noch bevor ich auf der Welt war, und noch bevor eine Kindeswohlgefährdung eingetreten war, bzw. akut drohte.

Das Krankenhaus machte das perfide Spiel des Jugendamtes auch noch mit. Nach der Geburt wurde ich umgehend meiner Mutter entzogen, und man teilte ihr wahrheitswidrig mit, dass dies nötig sei, weil ich schwer krank zur Welt gekommen wäre. Ich wuchs also die ersten Wochen ohne Mutter und Vater auf. Sechs Tage nach meiner Geburt kann das Jugendamt, und teilte meiner Mutter mit, dass man mich nun in Obhut nimmt. Da meiner Mutter von der geplanten Inobhutnahme bis dahin nichts bekannt war, konnte sie auch erst jetzt das Familiengericht einschalten.

Wir kürzen meine Geschichte hier etwas ab. Insgesamt war ich fast zwei Jahre bei Pflegeeltern, die mit mir völlig überfordert waren, und wahrscheinlich auch gar kein wirkliches Interesse an einem Kind hatten. Regelmäßig wurde ich von diesen tageweise an andere Personen weitergereicht. Ich war noch zu klein, um mich zu erinnern, was dann bei den Fremden passierte.

Ohne wirkliche Bindung zu meinen Eltern, oder zu den Pflegeeltern, wuchs ich zunächst auf, und wurde dadurch natürlich Verhaltens auffällig. Das war auch den damals zuständigen Jugendamt bekannt. Diese hielten fest, dass ich den Pflegeeltern nicht mehr zumutbar wäre. Meine Mutter wusste dies natürlich nicht, und sie kämpfte die ganze Zeit für meine Rückkehr. Nach fast zwei Jahren kam ich zurück zu meinem kleinen Bruder, und zu meiner Mutter.

Die Zuständigkeit des Jugendamtes wechselte nach meiner Rückkehr. Im Jugendamt war aber meine seelische Behinderung bekannt. Deswegen besuchte ich auch einen speziellen Kindergarten. Der erste Kindergarten war wohl mehr am Geld verdienen interessiert, als an einer vernünftigen Förderung. Das funktionierte dann im zweiten Kindergarten wesentlich besser.

Im Vorfeld meiner Einschulung hätte sich natürlich das Jugendamt wieder von Amts wegen um mich kümmern müssen, da zu erwarten war, dass ich besondere Hilfe beim Schulbesuch brauchen würde. Halten wir also mal fest:

1.) Schon hier hat das Jugendamt Bremerhaven total versagt. Im Vorfeld der Einschulung machte das Jugendamt nichts. Und genauso ging es auch weiter.

Schon nach wenigen Tagen merkte man in der Schule, dass ich ein Problemkind bin. Die Lehrerin, die Schulpsychologen, und auch die Sozialarbeiterin konnten mich nicht bändigen. Ich durfte nur ca. 14 Tage die Schule besuchen, und dann wurde mir der weitere Schulbesuch, trotz bestehender Schulpflicht, verweigert. Meine Mutter unternahm alles, um mir dennoch einen Schulbesuch zu ermöglichen. Sie machte das, was eigentlich das Jugendamt hätte machen müssen.

Man kennt sicherlich Fälle, wo Kinder den Schulbesuch verweigern, und dann eines Tages die Polizei anrückte, um das Kind von zu Hause abzuholen, und zur Schule zu bringen. Bei mir gab es so etwas nicht, denn ich verweigerte den Schulbesuch gar nicht. Im Gegenteil, als meine Mutter mit mir zur Schule ging, um man mir den Schulbesuch verweigerte, da drehte sie den Spieß um, und rief die Polizei, damit mehr doch noch ein Schulbesuch ermöglicht wird. Natürlich hat die Polizei nicht eingegriffen, natürlich war es denen egal, dass ich trotz Schulpflicht, nicht die Schule besuchen durfte.

Und natürlich hat meine Mutter auch sofort einen Schulassistenten für mich gesucht, der mich in der Schule begleiten sollte, und so den Schulbesuch doch noch ermöglichen sollte. So ein Schulbegleiter steht mir laut Gesetz zu, denn für Behinderte, also auch seelisch Behinderte gibt es das persönliche Budget, mit dem man eine nötige Assistenz bezahlen kann.

Das Jugendamt Bremerhaven verweigerte jedoch die Kostenübernahme für die nötige Schulassistenz. Meine Mutter verklagte die Stadt Bremerhaven, auf Kostenübernahme, und scheiterte mit der Klage beim Verwaltungsgericht Bremerhaven. Es ist schwer in Bremerhaven statt beim Gericht zu gewinnen. Man hat den Eindruck, dass dort die Seilschaften mehr zählen, als die Gesetze.

Meine Mutter klagte weiter, denn irgendwann sollte ich ja mal wieder die Schule besuchen können. Und das Oberverwaltungsgericht Bremen hat dann eine Entscheidung für uns getroffen. Dieses Urteil fand bundesweit Beachtung. Dieses Urteil war also richtig gut. Nach dieser Entscheidung hatte das Jugendamt Bremerhaven die Kosten für den Schulbegleiter, in Form des Persönlichen Budgets, ohne Wenn und Aber, zu bezahlen.

War nun, nach ca. zwei Jahren, endlich ein Schulbesuch wieder möglich?

Nein, denn die Behörden siegten weiter rum. Sie wollten rechtswidrig die Bezahlung der Schulassistenten von etlichen Auflagen abhängig machen. So verlangten sie zum Beispiel, als Voraussetzung für das persönliche Budget, ein Hilfeplangespräch. Ein Hilfeplangespräch ist üblich, wenn es um „Hilfe zur Erziehung“ geht. Bei mir geht es aber nicht um Hilfe zur Erziehung, meine Mutter hat auch keine Erziehungsdefizite, wie man zum Beispiel bei meinem kleinen Bruder sehen kann. Mein kleiner Bruder ist ca. zwei Jahre jünger als ich, lebt aber schon länger bei meiner Mutter, als ich. Und mein kleiner Bruder entwickelt sich völlig normal. Er besucht seit Sommer 2020 die erste Klasse, und ist sogar ziemlich gut in der Schule. Also von Erziehungsdefiziten ist da nichts zu erkennen. Und ich bin auch nicht so wie ich bin, weil meine Mutter erziehungsunfähig wäre, sondern, weil bei mir eine seelische Behinderung vorliegt. Es geht also in meinem Fall nicht um Hilfe zur Erziehung, sondern wir bewegen uns im Behindertenrecht. Ein Hilfeplangespräch ist im Behindertenrecht nicht vorgesehen. Lediglich eine Zielvereinbarung kann vereinbart werden. Ich weiß nicht, ob das Jugendamt zu dumm ist das zu erkennen, oder ob man dies absichtlich macht. Meine Mutter hat die mehrfach, und sehr deutlich darauf aufmerksam gemacht.

 

Und natürlich sollte das auch einem Richter des Amtsgerichts bekannt sein. Dennoch hat auch Dr. Köster des Amtsgerichts das bisher entweder nicht begriffen, oder vorsätzlich missachtet.

 

In seinem Beschluss vom 23.4.2020 überträgt Richter Köster zum Beispiel unter. 2.

dem Amt für Jugend Familie und Frauen der Seestadt Bremerhaven die Befugnis Hilfepläne zum Zwecke der Gewährung der Leistungen der Eingliederungshilfe als Hilfe zur angemessenen Schulbildung in Form eines persönlichen Assistenten/Integrationshilfe so unterzeichnen, übertragen.

Ich glaube, für diesen Richter macht der Hund auch Miau. Der schreibt also, dass es hier um einen persönlichen Assistenten, bzw. Integrationshilfe geht, somit bewegen wir uns also im Behindertenrecht, und schreibt dann weiter, dass es Jugendamt Hilfepläne für mich unterzeichnen darf. Lieber Herr Köster, wo in aller Welt steht denn, dass man im Behindertenrecht einen Hilfeplan braucht. Das persönliche Budget, das extra für ein selbstbestimmtes Leben von Behinderten geschaffen wurde, kennt keine Hilfepläne. Hilfepläne gibt es bei der Hilfe zur Erziehung, aber genau darum geht es in meinem Fall nicht.

Jura ist so schwierig, weil man dabei denken und lesen können sollte.

Dieser Beschluss vom 23.4.2020 ist also der erste Teil eines unmöglichen Sorgerechtsentzugs. Da geht also der Richter Köster hin, entzieht meiner Mutter ein Teil des Sorgerechts, dem monatelang dafür gekämpft hat, dass ich wieder die Schule besuchen darf, und dann überträgt er diesen Teil des Sorgerechts ausgerechnet an das Jugendamt, was seit Monaten nichts, aber auch gar nichts dafür getan hat, mir trotz bestehender Schulpflicht einen Schulbesuch zu ermöglichen.

Bevor der Richter des Amtsgerichts Bremerhaven meiner Mutter diesen Teil des Sorgerechts entzogen hatte, gab es ja noch die Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht Bremen, dass kein Zweifel daran ließ, dass das Jugendamt die Behörde war, die einen Schulbesuch unmöglich gemacht hatten. Es kommt aber noch schlimmer.

Wir haben inzwischen März 2021. Seit dem Beschluss des Amtsgerichts sind also inzwischen fast elf Monate vergangen. Und was ist in diesen elf Monaten passiert? Besuche ich wieder die Schule? Gibt es den angeblich notwendigen Hilfeplan, für den doch seit April 2020 einzig und allein das Jugendamt zuständig sein soll?

Nein, ich besuche die Schule noch immer nicht, und auch den ominösen Hilfeplan, auch den gibt es bisher nicht. Und wie ging die Geschichte dann weiter?

Anfang Dezember 2020 kam das Jugendamt, in Begleitung von Polizei, und weiteren Behörden Mitarbeitern, und haben mich wieder meiner Mutter weggenommen, und mich in die psychiatrische Kinderklinik in Bremen gesteckt. Nachdem ich dort im Februar 2021 entlassen wurde, lebe ich bei einer türkischen Pflegefamilie. Unser schlimmer als … Richter, hat im Dezember 2020 meiner Mutter weitere Teile des Sorgerechts entzogen, und auf das Jugendamt übertragen.

2.) Das Jugendamt hat jetzt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, und die schulischen Belange für mich erhalten. Natürlich wurde dies in einer Nacht,und,Nebel,Aktion entschieden, also in einem Eilverfahren, ohne dass man dabei damals meine Mutter angehört hätte.

Seit Anfang Dezember 2020 bis heute, sind also wieder mehr als drei Monate vergangen, und was hat das Jugendamt in dieser Zeit gemacht? Besuche ich jetzt die Schule? Gibt es jetzt endlich mal den angeblich notwendigen Hilfeplan?

Wie bereits erwähnt, gibt es im Behindertenrecht überhaupt keinen Hilfeplan. Und so verwundert es auch nicht, dass das Jugendamt diesen Hilfeplan bisher mal fertiggestellt hätte. Es ist halt so, als hätte man dem Jugendamt das Recht übertragen Krokofanten zu fangen. Auch nach Monaten konnte das Jugendamt aber nicht einen einzigen Krokofanten vorweisen, weil man nicht fangen kann, was es gar nicht gibt.

Bei dem Beschluss vom Dezember 2020 handelte es sich um ein EA-Verfahren. Dabei wurde meiner Mutter das rechtliche Gehör verweigert. Natürlich hat meine Mutter gegen den Beschluss rechtzeitig Beschwerde eingelegt, und so kam es im Februar 2021 zu einer Gerichtsverhandlung. Leider sind solche Familiensachen offiziell nicht öffentlich. Das macht es den Richtern leicht gerade in solchen Fällen das Gesetz regelmäßig zu missachten.

3.) In diesem Verfahren hat man meiner Mutter nun endgültig das Sorgerecht entzogen. Dabei ging dieser „schlimmer als …“ Richter so dilettantisch vor, dass Rechtsanwalt Michael Langhans sich über diesen Beschluss nicht nur wunderte, sondern noch extra ein Video auf YouTube veröffentlichte.

Richter Köster kam dabei gar nicht gut weg. Sein dilettantischer Beschluss machte Rechtsanwalt Langhans wirklich fassungslos. Und auch andere Juristen haben sich inzwischen bei meiner Mutter gemeldet. Sie wollten nicht glauben, dass der in dem Video veröffentlichte Beschluss wirklich von Richter Köster so erlassen wurde. Teilweise glaubte man an einen Fake, und meine Mutter musste den Juristen den Beschluss übersenden. Rechtsanwalt Langhans kam dann auch zu dem Ergebnis, dass man Richter Köster als Richter aus dem Dienst entfernen müsste, und er wohl besser geeignet wäre, in der Registratur Akten  abzustauben.

Seit ungefähr zweieinhalb Jahren besuche ich, trotz bestehender Schulpflicht, die Schule nicht. Es ist aber nicht so, dass ich die Schule nicht besuchen will, sondern der Schulbesuch wird mir verweigert. Auch sämtliche Hilfe wurde verweigert, die einen Schulbesuch ermöglichen würde. Diese Hilfe wird verweigert, obwohl es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes gibt, die das Jugendamt, bzw. die Stadt Bremerhaven, verpflichtet mir im Rahmen des persönlichen Budgets eine Schulassistenz zu bezahlen. Die Schulassistenz wäre zu jeder Zeit vorhanden gewesen, es liegt einzig und allein daran, dass das Jugendamt nicht bereit war die Kosten dafür zu übernehmen, bzw. unberechtigte, und unnötige Auflagen für den Schulassistenten zu machen. Aber noch viel schlimmer ist das skandalöse Verhalten von Richter Köster. Der überträgt doch immer mehr Teile, bis zum vollständigen Sorgerechtsentzug auf das Jugendamt, obwohl gerade das Jugendamt niemals seiner Pflicht nachgekommen wäre. Seit wann macht man eigentlich den Bock zum Gärtner? Ist es sinnvoll einen Wolf damit zu beauftragen auf eine Schafherde aufzupassen?

Aus meiner Sicht ist es Fakt, dass das Jugendamt, und auch das Familiengericht ganz offensichtlich Kindeswohlgefährdung begeht.

Rechtsanwalt Langhans meinte ja, dass man den Richter in die Registratur versetzen sollte. In diesem Punkt bin ich nicht seiner Meinung. Ich bin vielmehr der Meinung, dass man diesem Richter auf Lebenszeit das Betreten eines Gerichts verbieten sollte. Aus meiner Sicht verbreitet dieser Richter nur Schande über die deutsche Justiz. Wer braucht schon solche Willkür?

Auf Seite 2 des Beschlusses behauptet Küster, dass das Schulamt angeblich einen Platz für mich zur Verfügung gestellt hätte. Wann das gewesen sein sollte, das verschweigt er vorsorglich. Tatsächlich ist uns nichts davon bekannt. Im Gegenteil, auf Anrufe meiner Mutter reagierte man gar nicht, oder man versprach sich zurückzumelden, was dann aber nie geschah. Auch eine beteiligte Psychologin kann bestätigen, dass weder das Jugendamt, noch die Schule und auch das Schulamt nicht kooperativ waren.

Chronologie

Am 10.8.2018 wurde ich in Bremerhaven eingeschult.

 

Am 28.09.2018 berichtete die FAZ über meine Einschulung.

 

„Nach der Geburt getrennt“,

 

 

 

Meine Mutter beantragte dann am 23.8.2018 beim Jugendamt Bremerhaven die Kostenübernahme für einen benötigten Schulbegleiter.

 

Ab dem 13.9.2018 durfte ich die Schule nicht mehr besuchen

 

Beschluss des VG Bremen vom 12.10.2018, Aktenz. 3 V 1875/18

Am 12.10.2018 verpflichtete das Verwaltungsgericht Bremer das Jugendamt, bzw. die Stadt Bremerhaven die Kosten für eine Schulassistenz zu übernehmen.

(Es wurde nur die erste Seite des Beschlusses veröffentlicht, weil sämtliche Seiten anonymisiert werden müssten)

Natürlich missachtete das Jugendamt auch diesen Beschluss wieder. Obwohl es die Aufgabe der Mutter ist einen Schulassistenten zu finden, versuchte das Jugendamt mur einen Schulassistenten von der AWO bzw. DRK auf das Auge zudrücken. Meine Mutter hatte aber schon einen eigenen Schulassistenten gesucht und gefunden. Das Jugendamt brauchte wesentlich länger als die Mutter, um einen geeigneten Schulassistenten bereitzustellen.

 

 

 

 

Am 23.12.2018 berichtete die TAZ darüber, dass mir trotz Schulpflicht der Schulbesuch verweigert wird. Natürlich behauptete das Jugendamt, dass es an meiner Mutter liegen würde, dass ich die Schule nicht besuchen darf.

DAS BISSCHEN SCHULPFLICHT

 

Im April 2020 hatte ich schon 20 Monate keine Schule besuchen dürfen.

 

Richter Köster vom Amtsgericht/Familiengericht Bremerhaven hat am 23.4.2020 meiner Mutter ein Teil des Sorgerechts entzogen. Der Richter hat meiner Mutter das Recht entzogen ein Hilfeplan für mich abzuschließen. Dieses Recht hat der Richter dann ausgerechnet dem Jugendamt übertragen, die doch 20 Monate lang jeglichen Schulbesuch von mir verhinderte. Peinlich, oder?

Doch es kommt noch schlimmer. Ich benötige einen Integrationshelfer/Schulassistent, weil ich seelisch behindert bin. Damit bewegen wir uns im Behindertenrecht. Einen Hilfeplan kennt aber das Persönliche Budget nicht. Hilfepläne gibt es bei der Hilfe zur Erziehung, aber darum geht es nicht im Behindertenrecht.

 

Das Oberverwaltungsgericht Bremerhaven entschied am 25.5.2020, dass das Jugendamt die Kosten für die Schulassistenz übernehmen muss. Das Urteil fand bundesweit Beachtung.

URTEIL: 25.05.2020 – Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets

KOMMENTARE:

Klare Worte zum Persönlichen Budget in der Kinder- und Jugendhilfe – Anmerkung zum Beschluss OVG Bremen, 25.05.2020, 2 B 66/20

Anspruch auf persönliches Budget für Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII

Außerdem bestätigt das OVG damit, dass das Jugendamt meinen Schulbesuch verweigert hatte. Das spricht also nicht für die Richtigkeit des Richter Köster.

 

Seit dem 23.4.2020 hat also das Jugendamt der Stadt Bremerhaven das Recht einen Hilfeplan ohne meine Mutter zu erstellen, obwohl ein Hilfeplan im Behindertenrecht nicht vorgesehen ist. Das OVG hat dann am 25.5.2020 auch noch entschieden, dass das Jugendamt die Kosten für den Integrationshelfer übernehmen muss. Jetzt sollte doch einem Schulbesuch nichts mehr im Wege stehen.

Merkwürdig, auch im Dezember 2020 besuchte ich noch immer keine Schule. Meine Mutter kann dafür nicht verantwortlich sein, denn das Recht einen Hilfeplan für mich zu erstellen, das Recht liegt doch schon seit April 2020 beim Jugendamt. Dennoch durfte ich auch 8 Monate nach der teilweisen Sorgerechtsübertragung auf das Jugendamt noch immer keine Schule besuchen. Wer ist denn nun Schuld daran, dass ich in diesen 8 Monaten noch immer keine Schule besuchen durfte?

Meine Mutter kann ja nicht die Schuldige sein, denn der hatte man das Recht für den Hilfeplan gerichtlich entzogen. Damit ist wohl klar, nur das Jugendamt trägt die Schuld dafür.

Im Dezember 2020 hatte ich schon 28 Monate keine Schule besuchen dürfen.

Aber es geht ja in Wirklichkeit nicht nur um die 8 Monate. Insgesamt hatte ich ja im Dezember 2020 schon 28 Monate keine Schule mehr besucht. Das Urteil des OVG bestätigt dann auch, dass das Jugendamt auch den Schulbesuch die Monate zuvor verhindert hat. 28 Monate ohne Schulbesuch, und was macht dann Richter Köster vom Amtsgericht/Familiengericht Bremerhaven?

Er setzt noch einen drauf. Richter Köster hat im Dezember 2020 meiner Mutter weitere Teile des Sorgerechts für mich entzogen, und auch diese Teile auf das Jugendamt Bremerhaven, also auf die Schuldigen übertragen.

Am 2.12.2020 übertrug Richter Köster auch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, das Recht für schulische Belange auf das Jugendamt. Echt jetzt, so funktioniert also Rechtsstaat in Bremerhaven? Da macht der Richter einen Fehler im April 2020, und im Dezember 2020 beseitigt er seinen Fehler nicht, sondern versucht den dadurch zu vertuschen, indem er noch einen drauf setzt. Der Richter hat dann das Jugendamt bzw. eine bestimmte Jugendamtsmitarbeiterin zur ERGÄNZUNGSPFLEGERIN gemacht.

Man unterscheidet also zwischen einem Amtsvormund und einem Ergänzungspfleger. Ein Amtsvormund wird eingesetzt, wenn das komplette Sorgerecht entzogen wird, und ein Ergänzungspfleger wird eingesetzt, wenn Teile des Sorgerechts entzogen wird.

Der Beschluss vom Dezember 2020 erfolgte ohne jegliche Anhörung meiner Mutter. Das gesetzliche Gehör wurde ihr also in diesem Moment verweigert, obwohl das in diesem Fall sicherlich nicht angebracht war. Natürlich hat meine Mutter dagegen sofort Rechtsmittel eingelegt. Eigentlich gibt es gesetzlich vorgeschriebene Fristen, in welcher Zeit, dann ein Verfahren stattfinden muss. Auch das hat man in meinem Fall missachtet.

Erst im Februar 2021 gab es einen Gerichtstermin. Da war ich bereits zwei Monate nicht mehr bei meiner Mutter.

Fassen wir also mal zusammen.

Von September 2018 bis 25.5.2020 besuchte ich 21 Monate keine Schule. Aus dem Urteil des OVG ist zu entnehmen, dass die Schuld daran beim Jugendamt liegt, und nicht bei meiner Mutter.

Vom April 2020 bis Dezember 2020 besuchte ich ebenfalls keine Schule. In dieser Zeit hatte das Jugendamt einen Teilbereich des Sorgerechts von Richter Köster erhalten. Das sollte eigentlich dazu führen, dass ich endlich eine Schule besuchen kann. Allerdings hat das Jugendamt auch in dieser Zeit nichts getan. Damit war das Jugendamt 27 Monate lang schuld daran, dass ich keine Schule besuchen konnte.

Im Dezember hat dann Richter Köster weitere Teile des Sorgerechts an das Jugendamt übertragen. Auch Anfang 2021 besuchte ich noch immer keine Schule. Da das Sorgerecht für schulische Belange seit Dezember komplett auf das Jugendamt übertragen war, war das Jugendamt auch hier schuld daran, dass ich auch im Februar 2021 keine Schule besuchte. Das macht also weitere zwei Monate.  Das Jugendamt war also im Februar 2021 schuld daran, dass ich seit 29 Monaten keine Schule besuche.

Und wie entschied nun Richter Köster im Februar 2021?

Statt seine Fehler zu beheben. setzte Richter Köster wieder einen drauf. Am 10.2.2021 entzog er meiner Mutter das ganze Sorgerecht. Was hat das gebracht? Inzwischen sind weitere 1,5 Monate vergangen, und ich besuche noch immer keine Schule. Klarer Fall, wenn das Jugendamt doch das gesamte Sorgerecht besitzt, kann auch nur das Jugendamt schuld daran sein, dass ich keine Schule besuche.

E gibt da noch eine seltsame Merkwürdigkeit.

Am 2.12.2020 bestimmte Richter Köster das Jugendamt als Ergänzungspfleger. Merkwürdig, die Ergänzungspflegerin vom Jugendamt gab sich aber nicht als Ergänzungspflegerin aus, sondern als Amtsvormündin, obwohl sie dies gar nicht war. Man könnte also von Amtsmissbrauch sprechen, oder  wusste die Dame etwa damals schon mehr? War vielleicht von Anfang geplant ihr das komplette Sorgerecht zu übertragen?

Tilman: Weihnachten und Neujahr

Weihnachten und Neujahr sind vorbei. Und, was gab es bei euch zu essen?

Bei mir gab´s Döner und so ein Zeug, denn meine neuen Pflegeeltern sind Türken. Weihnachten habe ich zum Teil bei den Pflegeltern und teilweise in der Klinik verbracht. Nur zu meinem Bruder und zu meiner Mutter, da hat man mich nicht gelassen.

Vielleicht hatten die gerade nicht genug Personal/Polizisten, denn als die mich rausgeholt haben, kamen die mit über 20 Personen und Uniformierten angerückt.

Ich glaube, ich bin geheilt, denn ich kann lügen wir gedruckt. Ich lüge mindestens so gut, wie die hier in der Kinderpsychoklinik, und wie die vom Jugendamt. Wenn das das Ziel war, dann haben die das wirklich erreicht.

Das Jugendamt hat beim Familiengericht Bremerhaven beantragt, dass ich nicht auf der offenen Station untergebracht werden soll, sondern auf die geschlossenen Kinderstation. verlegt werde. Natürlich muss man so etwas begründen. Das Jugendamt begründet das damit, dass die Klinik behauptet und attestiert hätte, dass ich Weglauftendenzen hätte, und mich aus der Klinik entfernt hätte, und mich dadurch in Gefahr gebracht hätte.

Ach ja, ich erinnere mich aber gar nicht daran. Wann soll das gewesen sein? Darauf hat wohl weder die Klinik noch das Jugendamt eine Antwort. Echt die Schnarchnasen behaupten ich hätte die Klinik verlassen, aber keiner von denen weiß wann das gewesen sein sollte.

Und was ist mit der Gefahr? Welche Gefahr denn, und wie weit und wie lange soll ich denn weggewesen sein?

Keine Antwort dazu vom Jugendamt oder der Klinik.

Meine Mama, also die richtige, nicht die türkische, die hat in dieser Woche mit der Klinik telefoniert. Sie hat denen auch vorgeworfen, dass ich ja angeblich abgehauen wäre. Merkwürdig, der Arzt hat zu meiner Mama gesagt, dass ich niemals abgehauen wäre. Man war die sauer, als sie erfahren hat, dass die mich in die geschlossenen Abteilung verlegen wollen, und deshalb behaupten ich sei abgehauen, obwohl ich das niemals bin.

Mal angenommen, ich wäre wirklich abgehauen, wer hätte das wohl als erster bemerkt? Richtig, die Kinderklinik hätte das Fehlen bemerken müssen. Dann hätte die Kinderklinik das Jugendamt informiert, und schriftlich mitgeteilt, dass man mich auf die geschlossene Abteilung verlegen müsse. Das Jugendamt bzw. mein Vormund vom Jugendamt hätte dann einen entsprechenden Antrag auf Unterbringung auf der geschlossenen Abteilung beantragt, und sich dabei auf das zuvor von der Kinderklinik geschickte Schreiben bezogen.

Komisch, hier war das nicht wirklich so. Es soll zwar so aussehen, als sei es so gewesen, aber es war nicht so.

Das Jugendamt stellte einen Antrag auf Unterbringung auf der geschlossenen Abteilung. Begründet wurde das tatsächlich mit einem angeblichen Schreiben der Kinderklinik. Dieses Schreiben der Klinik war aber nicht ursächlich für den Antrag des Jugendamtes, sondern bei dem Schreiben der Klinik handelt es sich ganz offensichtlich  um ein Gefälligkeitsschreiben der Klinik, das die Klinik erst nach Aufforderung des Jugendamtes an das Jugendamt gesendet hatte.

Ja, lügen können die, aber besonders schlau stellen die sich dabei aber nicht an.

Ich dachte ja schon, dass ich unheimlich gefährlich wäre. Immerhin brauchte man über 10 Polizisten, und mit den städtischen Mitarbeitern ging es gegen 20. Aber jetzt ist im Internet ein Video aufgetaucht. Dabei ging es um einen harmlosen Schneemann. Da ist doch glatt eine ganze Hundertschaft mit Wasserwerfer angerückt, um den Herrn in weiß wieder in seine Kristalle zur zerlegen. Ja, so sind sie, unsere Staatsbeamten. Da werden nicht vorhandene Gesetze eiskalt durchgesetzt. Das bringt dann sogar Väterchen Frost zum Schmelzen. Oder kennt einer von euch ein Gesetz, dass das Bauen eines Schneemanns verbietet?

Aber nicht, dass mir nun einer behauptet die wären ja wie die Nazis. Die Nazis haben so etwas natürlich nicht gemacht.