Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der nächste in diesem Land?

Zunächst sorgte die Entscheidung eines Familienrichters in Weimar auf der einen Seite für Begeisterung, und auf der anderen Seite für Entsetzen, denn der Richter am Amtsgericht hatte klagenden Eltern recht gegeben, die gegen einige Maßnahmen bezüglich der Coronapandemie geklagt hatten. Die Klage der Eltern hatte sich gegen die Maskenpflicht, und die Zwangstests, an den Schulen gerichtet. Der Familienrichter gab den Eltern recht, und sah in der Maskenpflicht, und den Zwangstests, eine Kindeswohlgefährdung, weswegen er die Maskenpflicht, und die Zwangstests, aufhob, und zu mindestens in Thüringen den Schülern wieder freies Atmen ermöglichte.

Den Eltern, Kindern/Schülern gefiel diese Entscheidung durchaus, und zwar nicht nur in Thüringen, sondern auch bundesweit, aber der Staat wollte die Entscheidung des Familiengerichts nicht einfach hinnehmen, und unterstellte dem Richter, er hätte Rechtsbeugung begangen.

Rechtsbeugung, das ist schon ein harter Vorwurf, den jedoch üblicherweise niemand interessiert, wenn so ein Vorwurf von einem Bürger stammt. Ich erinnere mich, dass ich schon mehrfach einen Grund hatte mich über kriminelle, Rechtsbeugung, sowie unfähige Richter zu beschweren.

Hier zunächst ein Beispiel vom Amtsgericht/Landgericht Bochum.

Es ist schon ungefähr 30 Jahre her, da gab es am Amtsgericht Bochum ein Strafverfahren wegen Betrugs. Der damalige Angeklagte sollte in fünf Fällen seine Rechnungen nicht bezahlt haben, wodurch der angeblich betrogenen Firma ein Schaden von ca. 7500 DM entstanden sein sollte.

Als es zur Verhandlung kam, musste das Amtsgericht zwei Fälle einstellen, weil eine Rechnung Waren anbetraf, die der Angeklagte nachweislich gar nicht gekauft hatte. Die zweite Rechnung musste eingestellt werden, weil diese Rechnung nicht die Firma betraf, die der Angeklagte angeblich betrogen haben sollte. Durch diese beiden Einstellungen schrumpfte der angebliche Schaden von ca. 7500 DM auf ca. 3500 DM. Da das Amtsgericht davon ausgehen, dass die restlichen drei Rechnungen von dem Angeklagten nie bezahlt wurden, was sich später als falsch herausstellte, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Rechtsmittel ein, und der Fall landete dann beim Landgericht Bochum.

Beim Landgericht Bochum lautete nun also der Vorwurf, dass der Angeklagte in drei Fällen eine Firma, durch Nichtzahlungen der drei Rechnungen, um ca. 3500 DM betrogen hätte. Weil das Landgericht den Angeklagten gerne verurteilen wollte, hatte man im Vorfeld der Verhandlung einen Beschluss erlassen, wonach die Geschäftsbank des Angeklagten dem Landgericht sämtliche Kontoauszüge des betreffenden Zeitraums auszuhändigen hätte. Das war ein dummer Fehler des Landgerichts, denn das Landgericht wollte damit ja erreichen, dass dem Angeklagten bewiesen werden konnte, dass er bei der vermeintlich geschädigten Firma Waren gekauft hatte, die er gar nicht bezahlen konnte.

Durch die beschlagnahmten Kontoauszüge ergab sich jedoch ein ganz anderes Bild.

Als eine der letzten Buchungen in dem betreffenden Zeitraum gab es auf dem Konto eine Barabhebung über 5000 DM. Natürlich nutzte die Richterin des Landgerichts diese Barabhebung von 5000 DM dazu dem Angeklagten einen Betrug zu unterstellen, und sie wollte wissen, was er mit diesem Geld gemacht hat. Der Angeklagte konnte sich daran erinnern, dass er damals die Barabhebung gemacht hatte, weil die angeblich betrogene Lieferfirma ihm telefonisch mitgeteilt hatte, dass noch Rechnungen von ca. 7500 DM offen wären.

Wenn also eine Firma ihren Kunden anruft, und ihm mitteilt, es sei noch eine Summe X offen, und der Kunde dann umgehend zur Bank geht, um 5000 DM abzuholen, und dieses Geld dann umgehend der vermeintlich geschädigten Lieferfirma zu übergeben, kann man sicherlich nicht mehr eine Betrugsabsicht unterstellen, denn wenn der Kunde eine Betrugsabsicht gehabt hätte, dann hätte er das Geld nicht zu der Lieferfirma gebracht, sondern für sich selbst verbraucht.

Mal angenommen, der ursprüngliche Vorwurf, hätte gestimmt, und der Schaden hätte tatsächlich ca. 7500 DM gelegen, dann wäre der Schaden durch die Barzahlung von 5000 DM, auf ca. 2500 DM gesunken.

Rechtlich gesehen lag hier schon kein Betrug mehr vor, weil durch die Zahlung der 5000 DM eine Teilzahlung erfolgte, und wenn eine Ware teilweise bezahlt wurde, liegt rechtlich gesehen kein Betrug mehr vor.

Dass der Angeklagte auch tatsächlich keine Betrugsabsicht hatte, wurde bereits dargelegt.

Doch tatsächlich sah die Sache ja noch etwas anders aus.

Das Amtsgericht hatte ja bereits zwei Fälle einstellen müssen, weil es sich bei diesen beiden Fällen nicht um einen Betrug des Angeklagten gehandelt haben konnte. Dadurch war ja die vermeintliche Schadenssumme auf ca. 3500 DM gesunken.

Während der Verhandlung beim Amtsgericht Bochum wurde der Buchhalter der angeblich geschädigten Firma nicht als Zeuge vernommen. Das Landgericht Bochum hatte jedoch den Zeugen geladen, und dieser musste der Richterin überraschend mitteilen, dass der Angeklagte ja 5000 € in bar bezahlt hatte.

Da ja die angebliche Schadensumme nicht 7500 DM betrug, sondern nur ca. 3500 DM, bedeutet dies, dass durch die Zahlung der 5000 DM der Firma tatsächlich überhaupt kein Schaden entstanden war. Wenn die Staatsanwaltschaft im Vorfeld vernünftig ermittelt hätte, und nicht nur belastende, sondern auch, wie gesetzlich vorgesehen, nach entlastenden Fakten gesucht hätte, dann hätte man festgestellt, dass der angebliche Betrüger der Lieferfirma mehr Geld bezahlt hatte, als dieser zugestanden hätte, und es niemals einen Betrug gab, denn es ist ja mathematisch nicht so schwer festzustellen, dass eine Firma, die offene Rechnungen von 3500 DM hat, und von dem Kunden 5000 DM bekommt, nichts mehr von dem Kunden zu bekommen hat, und es von daher auch niemals einen Schaden gab.

3500 DM, minus 5000 DM, ergibt eine negative Summe. Nun ist bekannt, dass gerade Frauen, mit Mathematik manchmal so ihre Probleme haben, und das dürfte dann wohl auch auf diese kriminelle, rechtsbeugende oder unfähige Richterin zutreffen, denn diese dumme Kuh verurteilte den Angeklagten, trotz einer Überzahlung von 1500 € erneut zu einer Geldstrafe. Zuvor versuchte sie noch den Angeklagten zu nötigen seinen Widerspruch zurückzunehmen, und drohte ihm, dass sie ihn zu einer höheren Strafe verurteilen würde, als dies das Amtsgericht gemacht hatte.

Diese Richterin hatte also nicht nur erhebliche Defizite in der Mathematik, sondern offenbar auch in der Rechtskunde. Von einem Verschlechterungsverbot hatte sie wahrscheinlich auch noch nie etwas gehört. Es ist schon erstaunlich, dass man sogar beim Landgericht Richter trifft, die mal gerade das Niveau eines Hilfsschülers erreichen.

Oder muss man vielleicht doch regelmäßig von vorsätzlicher Rechtsbeugung ausgehen?

Fakt ist, egal ob man sich über kriminelle, rechtsbeugende, unfähige Richter bei dem Direktor oder dem Präsidenten eines Gerichts beschwert hat, oder Strafantrag gegen solche Schwarzkittel gestellt hat, immer bekam man als Antwort, dass Richter unabhängig wären, und man deshalb nichts machen könnte. Es scheint so, als ob die Justiz glaubt, die Rechtsbeugung sei gar keine Straftat, und Willkür sei normaler Bestandteil der richterlichen Unabhängigkeit.

Dem ist aber nicht so. Zwar findet man die richterliche Unabhängigkeit im Grundgesetz wieder, aber das darf man nicht als Recht der Richter ansehen, sondern vielmehr als deren Pflicht. Es ist also nicht so, dass Richter unabhängig sein dürfen, sondern dass Richter unabhängig sein müssen. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Warum ist das so?

Das Grundgesetz beinhaltet die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Der Bürger hat also ein Recht auf einen unabhängigen Richter, für den Richter, als Bestandteil des Staates, ist das hingegen eine Pflicht.

Die Rechtsprechung unterscheidet hier zwischen dem Grundrechteinhaber, und den Personen, bzw. Organisationen, die dem Bürger das Grundgesetz gewähren müssen. Dazu gehört eindeutig auch ein Richter, als Teil der Justiz. Der einzelne Bürger ist also der Grundrechteinhaber, während ein Richter zu den Personen gehört, die kraft ihres Amtes die Grundrechte zu gewähren haben.

So heißt es in Artikel 1 des Grundgesetzes auch:

Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Im Strafgesetzbuch findet man natürlich auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung. Tatsächlich gibt es in diesem Land nicht gerade viele Richter, die jemals wegen Rechtsbeugung verurteilt wurden, aber dennoch muss festgehalten werden, dass Rechtsbeugung eine Straftat ist, und nicht nur verfolgt werden kann, sondern auch auf jeden Fall zu verfolgen ist. Die im Grundgesetz festgeschriebene richterliche Unabhängigkeit schützt Richter nicht vor der gerechten Strafverfolgung.

Es ist erstaunlich, wenn Hinz und Kunz, oder Tilmans Mutter einen Richter wegen Rechtsbeugung anzeigt, dann stellt man solche Strafanzeigen mit schöner Regelmäßigkeit ganz schnell wieder ein, mit dem Hinweis, dass Richter unabhängig wären. Wenn aber ein Familienrichter in Weimar feststellt, dass eine Maskenpflicht und Zwangstests gegen Corona, eine Kindeswohlgefährdung ist, dann zählt die richterliche Unabhängigkeit plötzlich nicht mehr viel. Dann ist es plötzlich auch möglich, dass eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft das Handy des Richters beschlagnahmt, und man auch eine Hausdurchsuchung bei dem Richter durchführt.

Das Urteil dieses Familienrichters hatte schon für Furore gesorgt, aber die strafrechtliche Verfolgung des Richters bringt jetzt noch mehr Menschen auf die Palme.

Um es mal klarzumachen, ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn wirklich kriminelle Richter strafrechtlich verfolgt werden, aber im Falle des Familienrichters in Weimar ist es sehr bedenklich, ob überhaupt eine Straftat seinerseits vorliegt.

Da hatten also Eltern, die ein schulpflichtiges Kind haben, beim Familiengericht geklagt, weil die Behörden wegen Corona für die Kinder eine Maskenpflicht und/oder Zwangstests in der Schule angeordnet haben. Die Eltern sahen durch diese Maßnahmen das Kindeswohl als gefährdet an, und deswegen reichten sie Klage beim Familiengericht in Weimar ein.

Wenn es um eine mögliche Kindeswohlgefährdung geht, dann ist sicherlich das Familiengericht für die Entscheidung zuständig. Allerdings handelte es sich hierbei ja um eine behördliche Anordnung, und wenn man gegen eine Maßnahme von Behörden vorgeht, klagt man normalerweise vor dem Verwaltungsgericht.

Wäre also das Verwaltungsgericht tatsächlich für diese Klage zuständig, dann wäre der Familienrichter in diesem Fall nicht der gesetzliche Richter gewesen, und es könnte sich tatsächlich dann um Rechtsbeugung handeln, wenn der Familienrichter seine Entscheidung vorsätzlich getroffen hätte. Die Behörden, und die Politik argumentieren so, und irgendjemand muss dann wohl Strafantrag gegen den Familienrichter gestellt haben. Vermutlich wird auch die Politik bei der Staatsanwaltschaft, die ja anders als Richter nicht unabhängig ist, sondern weisungsgebunden, interveniert haben, denn das dürfte dazu geführt haben, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Familienrichter nicht gleich wieder eingestellt hat, sondern mit Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des Handys gegen den Richter vorging. Zur Erinnerung, bei der Strafanzeige eines Normalbürgers, bügelt die Staatsanwaltschaft solche Anzeigen gleich wieder weg, mit dem Hinweis, dass Richter unabhängig wären.

Wie sieht das eigentlich in dem Fall von Weimar aus?

Es wurde bereits erwähnt, das Verfahren gegen Behörden normalerweise beim Verwaltungsgericht landen. Aber gerade, wenn es um das Kindeswohl geht, ist das eben üblicherweise nicht so. Wenn ein Jugendamt Eltern die Kinder wegnimmt, und die Eltern entscheiden sich gegen diese Maßnahme zu klagen, dann wird dies eben üblicherweise nicht vor dem Verwaltungsgericht durchgeführt, sondern meistens beim Familiengericht. Man kann also durchaus davon ausgehen, dass das auch in diesem speziellen Fall durchaus zulässig gewesen sein könnte.

Es ist eben nicht immer so, dass absolut feststeht, welches Gericht waren zuständig ist. Ich darf hier an den Aktivisten Frank Engelen erinnern, der mal in einem Fall einer Familie vorgeschlagen hatte, dass diese gegen eine Entscheidung des Jugendamtes nicht vor dem Familiengericht klagen soll, sondern das Jugendamt vor dem Verwaltungsgericht verklagen solle. Ein Rechtsanwalt hatte damals gemeint, dass dies völliger Unsinn wäre. Die Eltern müssten zwingend eine Entscheidung beim Familiengericht beantragen. Frank Engelen, und die betroffenen Eltern, verklagten das Jugendamt trotzdem vor dem Verwaltungsgericht, und haben damals auch gegen das Jugendamt gewonnen. Dies bestätigt also, dass es manchmal mehr als nur ein Gericht gibt, vor dem man klagen kann.

Dass der Familienrichter von Weimar möglicherweise keine Rechtsbeugung begangen hatte, wird auch nochmals dadurch bekräftigt, dass inzwischen auch andere Gerichte seiner Entscheidung gefolgt waren. Außerdem gibt es eine Entscheidung des Oberlandesgericht Kaiserslautern, oder Karlsruhe, das ausdrücklich festgestellt haben soll, dass eine Klage gegen die Corona Maßnahmen auch beim Familiengericht zulässig wäre.

Auch wenn es ausdrücklich zu begrüßen wäre, wenn in Deutschland endlich mal gegen rechtsbeugende und willkürlich handelnde Richter vorgegangen würde, so ist es dennoch ganz entschieden abzulehnen, wenn man aus politischen Gründen die richterliche Unabhängigkeit missachtet, um gegen Richter vorgeht, die nur ihren Job gemacht haben. So etwas wäre nämlich dann eine fatale Entscheidung in die völlig falsche Richtung. Verfolgung von Rechtsbeugung, ja, aber eine politische Verfolgung von rechtschaffenen, unabhängigen Richtern, das muss ausdrücklich skandalisiert werden.

Es gibt da ja beim Familiengericht in Bremerhaven noch einen Richter Dr. Köster. Wenn es nun in Deutschland tatsächlich mal üblich werden sollte, dass man tatsächlich rechtsbeugende Richter auch strafrechtlich verfolgt, dann muss man sich die Frage stellen, ob Dr. Köster, sich jetzt ernsthafte Sorgen machen muss.

Rechtsanwalt Michael Langhans hatte ja bereits in einem Video einen Beschluss dieses Dr. Köster auseinandergenommen, und gemeint, dass dies ein Beschluss wäre, den das Land nicht bräuchte.

Es ist ja bekannt, dass ich, also Tilman, seit Anfang Dezember 2020 meine Mutter nicht mehr sehen durfte, weil das Jugendamt Bremerhaven, das Familiengericht Bremerhaven, und die Kinderklinik Bremen Ost zu meinem Nachteil gemeinsam kungeln, und sich weder an Gesetze, noch an das Recht halten. Eine Verfahrensbeiständin vom Jugendamt gab sich gleich mehrfach und wahrheitswidrig als Amtsvormünder aus.

Die Kinderklinik Bremen-Ost lässt meine Mutter zu einem geplanten, unbegleiteten Umgang anreisen, um dann diesen unbegleiteten Umgang von Anfang an abzulehnen. Wahrheitswidrig behauptet die Klinik, dass die „Amtsvormündin“ die Klinik aufgefordert hätte nur begleitete Rundgänge stattfinden zu lassen.

Tatsächlich hatte ich damals gar keine Amtsvormündin, sondern nur eine Ergänzungspflegerin, weil ja meine Mutter damals noch Teile des Sorgerechts für mich hatte. Tatsächlich belegt auch der Schriftverkehr, dass die Kinderklinik am Vortag das Jugendamt angeschrieben hatte, und dies aufgefordert hatte, nur noch begleitete Umgänge zuzulassen. Weiterhin bestätigt der Schriftverkehr, dass es bis zu diesem Tag, an dem der Umgang stattfinden sollte, der Klinik noch kein Schriftstück vorlag, wo das Jugendamt, bzw. die Verfahrensbeiständin die Klinik aufgefordert hätte nur noch begleitete Rundgänge stattfinden zu lassen. So ein Schreiben hat die Verfahrensbeiständin erst ein Tag nach dem geplanten Umgang an die Klinik gesendet, und dies auch nur auf ausdrücklichen Wunsch der Klinik.

Weder das Jugendamt, noch die Kinderklinik, noch die Verfahrensbeiständin, wären berechtigt gewesen, einem Umgang, vom unbegleiteten Umgang, zum begleiteten Umgang abzuändern. Dafür hätte man einen Gerichtsbeschluss des Familiengerichts benötigt.

Doch den Vogel schoss der Familienrichter Dr. Köster ab. Dr. Köster entzog meiner Mutter zunächst das „Recht“ einen Hilfeplan für mich beim Jugendamt abzuschließen oder abzulehnen. Dieses „Recht“ übertrug Dr. Köster an das Jugendamt, was gleich doppelt merkwürdig ist.

Zunächst war es ja das Jugendamt, das seit 2018 nichts unternahm, um mir einen Schulbesuch zu ermöglichen. Das hatte sogar das Oberverwaltungsgericht Bremen festgestellt. Es ist also schon komisch, wenn Richter Köster dem Jugendamt irgendwelche „Rechte“ überträgt, wo doch genau bekannt ist, dass ausgerechnet dieses Jugendamt überhaupt nicht daran interessiert war, dass ich dieses Recht erhalte.

Außerdem ist es verwunderlich, dass Dr. Köster dem Jugendamt ein „Recht“ überträgt, was es zwar bei der Hilfe zur Erziehung gibt, aber nicht im Behindertenrecht. Meine Mutter wiederholt ja gebetsmühlenartig immer wieder, dass es bei mir, als seelisch Behinderten, gerade nicht um Hilfe zur Erziehung geht, sondern um Hilfe, um eine Behinderung auszugleichen. Dort aber gibt es gar kein Hilfeplangespräch, und von daher konnte Dr. Köster dem Jugendamt das nicht vorhandene Recht auch nicht übertragen.

Nachdem Dr. Köster in der ersten Jahreshälfte 2020 dem Jugendamt das „Recht“ übertrug, für mich einen Hilfeplan auszuarbeiten, dem meiner Mutter nicht zustimmen musste, weil das „Recht“ ja jetzt beim Jugendamt lag, passierte wieder nichts. Auch mit dem neuen „Recht“ war das Jugendamt auch weiterhin nicht in der Lage mir einen Schulbesuch zu ermöglichen. Aus diesem Grund übertrug dann Richter Köster im Dezember 2020 auch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, und das Recht alle schulischen Belange für mich zu regeln, auf das Jugendamt, was seit Jahr und Tag meinen Schulbesuch torpedierte.

Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht steckte mich das Jugendamt dann in die Kinderklinik Bremen-Ost. Aber weder Bremen-Ost, noch das Jugendamt schafften es in den nächsten Wochen mir einen Schulbesuch zu ermöglichen. Daraufhin gab es dann im Februar 2021 wieder einen „Beschluss“ von Dr. Köster, der meiner Mutter nun das gesamte Sorgerecht entzog.

Während zuvor schon das Jugendamt zweieinhalb Jahre meinen Schulbesuch unmöglich machte, was ja das Oberverwaltungsgericht Bremen auch schon festgestellt hatte, behauptete nun Dr. Köster wahrheitswidrig, dass es die Schuld meiner Mutter wäre, dass ich im Februar 2021 schon zweieinhalb Jahre keine Schule besuchen durfte. Jetzt hat also das Jugendamt das gesamte Sorgerecht für mich. Meine Mutter habe ich seit Dezember 2020 nicht mehr sehen dürfen. Eine Schule darf ich natürlich noch immer nicht besuchen. Und das kann doch nun wirklich nicht mehr die Schuld meiner Mutter sein, denn wenn seit Dezember 2020 ausschließlich das Jugendamt für die schulischen Belange zuständig ist, und meine Mutter seit Februar 2021 gar kein Sorgerecht mehr für mich hat, dürfte es auch einem Dr. Köster schwerfallen, weiterhin die Schuld an dem verweigerten Schulbesuch meiner Mutter anzulasten.

Rechtsanwalt Michael Langhans hatte ja bereits in seinem Video empfohlen, dass man so einem „Richter“ wohl besser einen Job in der Registratur anbieten sollte. Und ich stelle mir nun jetzt die Frage, ob Richter Dr. Köster noch wirklich gut schlafen kann, jetzt wo er weiß, dass Richterin auch eine Hausdurchsuchung droht, und eine Beschlagnahme des Handys, wenn die unter dem Verdacht stehen, Rechtsbeugung begangen zu haben?

Wenn es in Deutschland plötzlich zum Regelfall werden sollte, dass man kriminelle Rechtsbeugung der Richter auch strafrechtlich verfolgt, dann muss die Frage erlaubt sein, weil es die erste Hausdurchsuchung bei einem Richter von Bremerhaven gibt?

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