Glaubt die Stadt Bremerhaven eigentlich, dass Weihnachten in diesem Jahr auf den 1. April fällt?

Die Stadt Bremerhaven, bzw. das Jugendamt der Stadt Bremerhaven, kriegt ja nun wirklich nicht viel auf die Reihe, das haben die in den letzten Jahren nun recht deutlich gezeigt.

Richter Dr. Köster vom Amtsgericht Bremerhaven hat die dann bei ihrer Unfähigkeit auch noch unterstützt. Rechtsanwalt Michael Langhans hat ja in seinem Video sehr deutlich klargemacht, was er von dem dürftigen 3-Seiten-Beschluss des Familienrichters Dr. Köster hält. Die Peinlichkeit des Jugendamtes Bremerhaven hat er mit seiner Peinlichkeit noch locker übertroffen. Dafür hat er sich dann auch verdient den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS erkämpft.

https://vollpfosten.home.blog/2021/02/02/amtsgericht-bremerhaven-vollpfosten-des-monats-februar-2021-richter-dr-koster/

Jetzt möchte die Stadt Bremerhaven diese Peinlichkeit des Richters wieder überbieten. So wurde inzwischen bekannt, dass die Stadt Bremerhaven, davon ausgeht, dass dieser Blog von meiner Mutter betrieben wird.

Nöh, meine Mutter betreibt diesen Blog nicht. Sie ist zwar fleißiger, als ein halbes Dutzend Jugendamtsmitarbeiter zusammen, aber dennoch hat der Tag auch für meine Mutter nur 24 Stunden, und deswegen hat sie nicht genügend Zeit, auch noch diesen Blog zu betreiben.

Noch ein wichtiger Hinweis an das Jugendamt. Meine Mutter ist auch nicht Rechtsanwalt Michael Langhans, und sie hat auch nicht das Video gemacht. (Also nur für den Fall, dass die Stadt Bremerhaven auch noch glaubt, auch das Video habe sie gemacht.)

Eigentlich hat sich auch das Jugendamt von Bremerhaven doch auch schon längst einen VOLLPFOSTEN DES MONATS verdient. Nicht nur dafür, dass sie jahrelang nicht in der Lage waren, mir einen Schulbesuch zu ermöglichen, sondern vielleicht auch noch dafür, dass eine Jugendamtsmitarbeiterin offenbar nicht den Unterschied zwischen einer ERGÄNZUNGSPFLEGERIN und einer AMTSVORMÜNDIN: kennt.

Oder hat sich die Frau nur verraten? Hat sie sich die damalige Ergänzungspflegerin als Amtsvormündin ausgegeben, weil es von Anfang an geplant meiner Mutter das Sorgerecht für mich zu entziehen, damit das Jugendamt ohne Kontrolle über mich bestimmen kann?

Das würde wohl erklären, warum das Oberlandesgericht bisher noch immer nicht die willkürliche Entscheidung des Amtsgericht/Familiengericht Bremerhaven aufgehoben hat, obwohl das Oberverwaltungsgericht Bremen bereits 2020 eine positive Entscheidung für mich und meine Mutter getroffen hatte.

Ehrlich, wenn die Stadt Bremerhaven wirklich glaubt, dass dieser Blog von meiner Mutter betrieben wird, der glaubt auch, dass Weihnachten auf den 1. April fällt. April, April…

Richter Dr. Köster weiter unbrauchbar.

Richter Dr. Köster ist bekanntlich der Richter, der es im Februar 2021 geschafft hat einen vollständigen Sorgerechtsentzug auf nur 3 Seiten zu begründen. Vielleicht ist dieser Richter ja nicht nur etwas schreibfaul.

Er scheint auch besonders unfähig zu sein. Mir wurde bekannt, dass Richter Dr. Köster nicht nur meiner Mutter das Sorgerecht entzogen hat, sondern auch im Dezember in einem weiteren Fall einer Mutter im EA-Verfahren, natürlich ohne Anhörung der Mutter, Teile des Sorgerechts entzogen hat.. Das Oberlandesgericht Bremen hat jedoch den Beschluss des Dr. Köster wieder aufgehoben, weil festgestellt wurde, dass keine Erziehungsunfähigkeit der Mutter vorliegt.

Es gab also keine Erziehungsunfähigkeit der Mutter, sondern lediglich mal wieder eine Unfähigkeit des Richters. Kann Richter Dr. Köster eigentlich noch gut schlafen, oder gehört er zu den Psychopathen, die genau solches Unrecht und so eine Willkür brauchen, um gut schlafen zu können?

Lebt Tilman noch?

Im Internet gab es am 23.6.2021 Gerüchte, dass ich (Tilman) angeblich verstorben wäre. Hierzu darf ich mitteilen, dass es dazu keine belastbaren Hinweise gibt. Es ist mir also nicht bekannt, ob ich noch lebe oder verstorben bin. Allerdings gehe ich davon aus, dass ich noch lebe, denn sonst könnte ich hier, zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit, nichts mehr veröffentlichen.

Ich würde es also begrüßen, dass so ein Quatsch, über mein angebliches Ableben zukünftig unterbleibt, egal von wem diese verbreitet wurden.

Über 400 Unterzeichner an einem Tag

Ich bin bekanntlich ein Opfer der Kinderklaumafia. Ich bin fremduntergebracht, weil sich die Nutznießer eine goldene Nase an mir verdienen wollen. Ok, als seelisch Behinderter brauche ich natürlich Hilfe, aber um Hilfe ist es denen noch nie gegangen. Z. B. war ich mal in Bremerhaven im AWO-Kindergarten. Dort wurde mir eine eigene Assistenz bewilligt. Eine Assistenz so ganz für mich alleine, das klingt doch wohl gut, oder?

Das mag ja gut klingen, aber ganz so gut war das dann doch nicht. An einem Tag in der Woche stand sie mir nicht zur Verfügung, weil sie dann auf Fortbildung war. Die Assistentin war Rollstuhlfahrerin, und stand mir auch nicht zur Verfügung, wenn ich in den unteren Räumen des Kindergartens war, z. B. beim Essen etc.

Natürlich war sie auch mal krank, oder hatte mal Urlaub, und dann kann man sich ja mal ausrechnen, wieviel Zeit die Vollzeitkraft mit mir verbracht hat.

Aber dafür gab es dort eine Badetherapie. Bezahlt vom Jugendamt. Wie die Therapie wohl ausgesehen haben könnte?

Hatte der Kindergarten eine eigene Badeanstalt?

Hatte der Kindergarten ein eigenes Schwimmbecken?

Ging man mit mir regelmäßig ins städtische Schwimmbad?

Oder bestand die Badetherapie aus einer Plastikschüssel?

Das war vielleicht die teuerste Plastikschüssel Deutschlands. War das wirklich eine Hilfe für mich, oder ging es dem Kindergarten in der Hauptsache darum noch mehr Geld zu kassieren?

Für eine Schulassistenz beantragte meine Mutter das persönliche Budget. Das Jugendamt hat sich geweigert das persönliche Budget für den Schulassistenten zu bewilligen, deshalb musste meine Mutter vor dem OVG Bremen klagen, und gewann dort sogar.

Das Jugendamt wäre ja vielleicht sogar bereit gewesen den Schulassistenten zu bezahlen, aber nur wenn dieser bei der AWO, oder dem DRK angestellt gewesen wäre. Das wäre etliche tausende Euros im Monat teurer gewesen, als im Rahmen des persönlichen Budget in Eigenregie.

Hauptsache die Hilfsindustrie profitiert am Leid anderer. 

Seit Dezember 2020 hat man mich aus dem Haushalt meiner Mutter geraubt. Jetzt hat meine Mutter eine Unterschriftenaktion gestartet. Über 400 Menschen haben sich daran am ersten Tag beteiligt. Ob das dem Jugendamt, und dem Familiengericht wirklich gefallen wird? Richter Köster sicherlich nicht. Immer mehr Menschen erfahren wir jämmerlich der seine Aufgabe gemacht hat.

Hier kann man unterschreiben:

Chronologie von Tilmann

Chronologie des Kindes Murat Tilmann Morina, geboren 26.5.2012

Mutter: Carola Koch, geboren 4.6.1971, Krankenschwester wohnhaft in 27578 Bremerhaven Hermann-Ehlersstraße 5C

Vater: Arif Morina geboren 15.6.1972 im Kosovo derzeit unbekannten Aufenthaltes

Bruder: Eduard Koch geboren 23.4.2014 wohnhaft in 27578 Bremerhaven

Zur Historie:

15.3.2012,

Mutter wendet sich mit Antrag auf Unterbringung in Mutter-Kind Einrichtung an das Jugendamt in Vechta bezüglich der Kostenübernahme für diese Einrichtung, mündliche Ablehnung dieser Leistungen Installation der ambulanten Hilfe in Form einer Familienhilfe sowie einer Familienhebamme

26.5.2012, 1.35 Uhr;

Murat Tilmann Morina wird unmittelbar nach der Geburt um 1:35 Uhr nach dem Abgaben von der Mutter getrennt und auf die im Krankenhaus abseits gelegene Kinder Intensivstation verbracht, Mutter verbleibt für 2 Stunden zur Beobachtung im Kreißsaal danach erfolgte Übernahme auf die normale Wöchnerin Station, wohl gemerkt wurde ohne jemals einen Abstrich gemacht zu haben der Mutter ein Einzelzimmer zugewiesen aufgrund einer MRSA Besiedelung. Es wurde ihr untersagt das Zimmer zu verlassen

10.00 Uhr, der Leiter des Allgemeinsozialdienstes des Jugendamtes Vechta, Herr Lahrmann traf wohl in der Klinik ein und sprach sodann mit den Ärzten und dem Pflegepersonal über die Patienten Carola Koch und ihr neugeborenes, im Anschluss an diesem Gespräch suchte er mit den Ärzten die Wöchnerin Carola Koch in ihrem Stationszimmer auf und offenbarte ihr die Inobhutnahme ihres neugeborenen. Tatsächliche Gründe konnte er auch auf wiederholte Nachfrage nicht angeben dennoch sparte er nicht mit der latenten Drohung das mit der Mutter etwas nicht stimmen dürfe da sie nicht verstanden hat dass man ihr gerade ihr Kind weggenommen hat, er regte an dass ein Psychiater hinzugezogen wird. Die Mutter verneinte diese Notwendigkeit. Vereinbart wurde sodann dass die Mutter als auch der Vater ihren Sohn unter verschärften Bedingungen im Krankenhaus in der Zeit von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr jederzeit besuchen versorgen Wickeln füttern dürften Besonderheit hier war gewesen dass der neugeborene sich an dem Überwachungsmonitor angeschlossen befand so das der Bewegungsradius sehr eingeschränkt war desweiteren erfolgte der Zutritt der Eltern nur über den Außenbalkon der Klinik nicht über den Station vor, Balkon als auch Zimmertür wurden während der Besuchszeit verschlossen in unregelmäßigen Abständen fanden sogenannte Kontrollbesuche durch das Pflegepersonal statt, die dann nur kurz in das Zimmer schauten sich vergewissert das alles in Ordnung war, mögliche Tipps zur Pflege oder Versorgung des Kindes gaben oder Fragen der Eltern beantworteten. Ein kommen und gehen in diesem Zeitfenster war den Eltern jederzeit möglich

29.5.2012,

der Beschluss des Amtsgerichtes Vechta, vom 29.5.2012 beantragt durch das Jugendamt wurde innerhalb weniger Minuten erlassen. Der bis dato vorzulegen der Beschluss war somit nicht existent, mit dem Beschluss des Entzuges der elterlichen Sorge im Bereich Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde sodann ein Antrag zur mündlichen Anhörung auf den 4.6.2012 angesetzt. Der am gleichen Tag stattgefundene Termin im Jugendamt verlief Ergebnis offen das Jugendamt sei die einzigste Möglichkeit dem Kind wie auch immer helfen zu können müssen dürfen nur in einer Fremdplatzierung/Dauerpflegestelle. Es wurde Rechtsmittel gegen diesen Beschluss erlassen.

4.6.2012

Anhörung vor dem Familiengericht verlief ungenügend der Beschluss wurde nicht aufgehoben jedoch wurde ein Umgangsrecht von vier Umgängen je Woche beschlossen.

19.7.2012

das Oberlandesgericht Oldenburg hat an seiner Entscheidung den Beschluss des Familiengerichts das aufgehoben mit der Begründung dass beide Eltern wieder vollumfänglich Inhaber der elterlichen Sorge für das minderjährige Kind Murat Tilmann Morina sind.

27.7.2012

die Eltern nehmen sich an dem stattfinden Umgangstermin ihr Kind mit, das Jugendamt als auch die Umgangsbegleiterin verweigern freiwillig die Herausgabe des Kindes. Ein durch das Jugendamt verursachter Polizeieinsatz verlief Ergebnis offen die Eltern waren Inhaber der elterlichen Sorge eine Kindesentführung für das Jugendamt behauptet hat fand somit nicht statt.

31.8.2012

die Eltern machen sich mit dem Kind auf dem Weg in den Kosovo.

4.9.2012

das Amtsgericht entzieht den Eltern in Abwesenheit die elterliche Sorge für das Kind

13.11.2012

der Beschluss des Amtsgerichtes wird aufgehoben da keine Zuständigkeit gegeben war.

14.12.2012

die Mutter reist mit dem sechs Monate alten Kind in Deutschland ein, der junge wird um 14:00 Uhr per Beschluss herausgenommen Krankenhaus untersucht und sofort einer Pflegefamilie zugeführt.

22.12.2012

die mündliche Anhörung vor dem Familiengericht bekräftigte den Entzug der elterlichen Sorge, ein Sachverständigengutachten zur Frage der Erziehungsfähigkeit der Eltern wurde beschlossen, es wurde umgehend Rechtsmittel eingelegt

4.5. 2013

der Gutachter, Professor Dr. Tewes, beginnt seiner Exploration und beendeten diese im Juli 2012. Fazit des Gutachtens war dass er die Maßnahmen des Gerichtes als auch des Jugendamtes nicht nachvollziehen konnte weil es keine Kindeswohlgefährdung gab.

September 2013

den Eltern wird einer mündlichen Anhörung das Sorgerecht in weiteren Teilen entzogen das Umgangsrecht wird drastisch gekürzt dieser findet nun einmal 14-tägig statt, Begründung dafür war eine mögliche fehlende Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten

im Anschluss an diese mündliche Anhörung trennt sich die Mutter vom Vater des Kindes und begibt sich nach Bremen. Dort bezieht sie ab Februar 2014 eine eigene Wohnung und bekam am 23.4.2014 den Sohn Eduard. Wenige Tage nach der Geburt von Eduard fand ein Hausbesuch des Jugendamtes Bremen statt eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht festgestellt werden. Ein Clearing oder eingerichtet mit der Folge dass auch im weiteren Verlauf der nächsten sechs Wochen festgestellt wurde dass die Mutter mit dem Kind Eduard ohne Komplikationen zurechtkommt.

14.10.2014

die Mutter erhält überraschend das komplette Sorgerecht für unseren zurück es erfolgt keine Rückführung das Kind wird sofort übergeben, die installierte Familienhilfe in Bremen berichtet ab sofort nur positiv, der kleine Tilmann hat im Haushalt keinen Förderbedarf, er besucht einen normalen Kindergarten und entwickelt sich prächtig.

Mai 2016

die Mutter zieht mit ihren beiden Söhnen von Bremen nach Bremerhaven, beantragt dort ordnungsgemäß die Kindergartenplätze und die Kinder besuchen ab sodann den Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt. Noch in der Eingewöhnungsphase richten die Pädagogen von Tillmans Verhaltensauffälligkeiten die es gilt sofort zu behandeln was natürlich zur Verwunderung aller sofort an Ort und Stelle passieren kann weil die Fördermöglichkeiten im Kindergarten gegeben sind der entsprechende Antrag kann vor Ort ausgeführt werden und verfügt über die besten Kontakte ins Jugendamt so das mit Hindernissen nicht zu rechnen sei. Das passierte auch die Arbeit begann mit ihrer pädagogischen Förderung die Anträge wurden innerhalb kürzester Zeit bearbeitet und bewilligt jedoch der Förderbedarf des Kindes stieg Tillmann bedurfte einer sogenannten Integrationshilfe eine Eins zu eins Betreuung die auch von der Mutter beantragt wurde und die Bewilligung des Jugendamtes auch prompt erfolgte das Besondere an dieser Maßnahme war das diese ein faktisch nur auf dem Papier stand die Integrationshelferin selbst eine Rollstuhlfahrerin und halbseitige Lähmung viel dazu 80 % der Zeit weiterbildungsbedingt oder krankheitsbedingt und das Kind Tilmann befand sich als normales Kind im Kindergarten wurde ausgesondert und nahm die Außenseiterrolle ein.

März 2017

nach der Akteneinsicht im Jugendamt Bremerhaven musste die Mutter feststellen dass der Kindergarten hinter dem Rücken der Mutter an ihr vorbei Auskünfte und Absprachen mit dem Jugendamt gemeinsam abgehalten hat in diesem Zusammenhang wurde auch die Problematik der Integrationshelferin offenkundig Idee zu 100 % abgerechnet wurde aber nutze 80 % ihrer Leistungen erbracht hatte eine Anfrage persönlich bei der Kindergartenleiterin wurde sodann mit einem Hausverbot der Kindergartenleiterin geahndet im weiteren Verlauf des Tages erfolgt eine Kündigung der Kindergartenplätze bei der Kinder.

August 2017

Tillmann wird ein Kindergartenplatz im Kindergarten für körperlich und geistig Behinderte zugewiesen im Landkreis Cuxhaven den er fortan bis zu seiner Einschulung im August 2018 besucht.

April 2018

Tillmann wird vom Gesundheitsamt zur Einschulungsuntersuchung eingeladen die erfolgten Teste

 weisen unauffällige Verhaltensweisen des Kindes auf

August 2018

Tillmann wird die Grundschule Karl Marx in Bremerhaven Lehrheide eingeschult, bereits in den nächsten zwei Wochen folgen sodann insgesamt drei Gespräche mit der Sozialarbeiterin Sozialpädagogen als auch der stellvertretenden Direktorin der Schule die darauf abzielen einen Schulbegleiter zu rekrutieren. Die Mutter beantragt beim Jugendamt als auch beim Sozialamt der Stadt Bremerhaven den Schulbegleiter für Tillmann.

September 2018

ab der 2. September Woche wird Tillmann nicht mehr beschult, die Sonderpädagogen Frau Berger sieht sich nicht in der Lage ohne ihre Kollegen Frau Krähahn in der Schule in der Zeit von 8:00 bis 11:00 Uhr zu Schulen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Schulbegleiter erfolgte bis dato nicht. Die Mutter klagte vor dem Verwaltungsgericht Bremen auf unverzüglich Beschulung des Kindes Murat Tillmann Morina und erreichte in diesem Verfahren am 18.10.2018 dass das Jugendamt umgehend den Antrag auf Schulbegleiter zu bearbeiten und dem stattzugeben hat. In diesem Verwaltungsgerichtsverfahren erfuhr die Mutter als Klägerin dass das Jugendamt die Beschulung von Tillmann nur in der Förderschule sieht. Das Verwaltungsgericht schob dem einen Riegel hervor und kritisierte das Jugendamt darf kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde somit kann das Kind nicht einfach auf eine Förderschule abgeschoben werden des weiteren ist es nicht Aufgabe des Jugendamtes zu entscheiden welche Schule das ganze besuchen hat das ist Aufgabe und Kompetenz der Eltern und des Schulamtes. Das Verwaltungsgericht wies in seiner Entscheidung vom 18.10.2018 unter dem Aktenzeichen 3V 1875/18 darauf hin dass dem Jugendamt zwei Monate Zeit ausreichen sollten um das sogenannte Bedarfsfeststellungsverfahren einzuleiten um den Umfang und den Bedarf des Kindes an Förderung tatsächlich festzustellen. Das Jugendamt regte unmittelbar nach dieser Verwaltungsgericht Klage ein Verfahren gemäß 1666 BGB an um die elterliche Sorge der Mutter einzugreifen. Die Mutter beantragte das Kind immer noch nicht geschult wurde Hausbeschulung.

Januar 2019

am 8. Januar 2019 wurde Zimmern im Institut für hochbegabte in Dortmund von Frau Dr. Gerstenberg gab-Heiratsberg auf seine Intelligenz hin getestet das Ergebnis war für die Mutter wenig überraschend Tillmann verfügt über einen sehr hohen IQ vermutlich 140 und höher. Eine genaue Diagnostik konnte aufgrund der Verhaltensauffälligkeiten von Tillmann nicht stattfinden so das man die bereits absolvierten Tests als Aussagegrundlage annahm. Frau Dr. Gerstenberg nach Ratzeburg gar wies noch mal in ihrem Gutachten darauf hin dass Tillmann unbedingt gefördert werden muss aufgrund seines hohen Wissens käme eine nicht Beschulung einer Verwahrlosung/Hospitalismus gleich. Der am 9. Januar stattgefundene Termin am Amtsgericht Bremerhaven wegen Eingriffe in die elterliche Sorge fand statt die Verfahrens bei Ständen Frau demnächst Events hat bereits im Vorfeld ein Gespräch mit Tillmann als auch mit der Mutter gemeinsam geführt und hat dem Gericht mit dass die Mutter darauf drängen dass ihr Sohn zur Schule kommt.

März 2019

die Mutter beantragt beim Verwaltungsgericht Bremen einen Eilantrag wegen Untätigkeit die Bearbeitung des Antrages auf Schulbegleiter in Form des Persönlichen Budgets wurde im Wege des einstweiligen Rechtschutzes verfolgt. Dieser Antrag bediente dazu das Jugendamt zu verpflichten umgehend das persönliche Budget dem jungen zu gewähren mit dieser seinen Rechtsanspruch auf Teilhabeleistungen in Form des Rechtes auf Bildung wahrzunehmen durchsetzen zu können. Dieser Antrag wurde im August 2019 negativ beschieden. Daraufhin hatte Rechtsanwalt Dr. Vogt aus Eschwege das Rechtsmittel der Beschwerde genutzt und den Eilantrag auf Schulbegleitung beim Oberverwaltungsgericht Bremen gestellt.

Januar 2020

die Mutter beantragt beim Amtsgericht Bremerhaven Familiengericht die Anregung eines Anhörungsverfahrens wegen Kindeswohlgefährdung zum Nachteil ihres Sohnes Murat Tilmann Morina dieser besucht seit 2018 immer noch nicht die Schule Anträge werden nicht bearbeitet Alternativen werden nicht aufgezeigt, es bedarf weiterer vier Monate und mehrere Schreiben an das Amtsgericht Eder zuständige Richter Dr. Köster endlich tätig wird

23.4.2020

Richter Dr. Köster am Amtsgericht Bremerhaven greift tatsächlich in die elterliche Sorge ein und bevollmächtigt das Jugendamt im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft die Unterschrift unter dem Hilfestadtplan zu leisten. Die Verfahrensbeiständin Frau Rechtsanwältin Britta Platz legte dagegen keine weitere Beschwerde ein, die Mutter regt am hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen die Aufhebung dieser Entscheidung an.

25.5.2020

 das Oberverwaltungsgericht in Bremen hat dem Antrag der Mutter das persönlich Budget für Murat Tilmann Morina und die Entlohnung des Schulbegleiters für Tillmann stattgegeben im Tenor wies das Oberverwaltungsgericht deutlich darauf hin dass das Jugendamt völlig falsch die Rechtslage verkennt und somit zum Nachteil des Kindes agierte.

17.6.2020

das Jugendamt hat zum Hilfeplangespräch geladen und verkennt immer noch die Rechtslage eine Beratung findet nicht statt man hat keine Kenntnisse von Rehabilitationsrecht und weiß nicht was zu tun ist, der Schulbegleiter für Tillmann ist gefunden die Schule ist angeschrieben Mutter wartet auf Bestätigung dass Tillmann endlich die Schule besuchen darf. Alternativen bis dahin werden nicht aufgezeigt. Tillmann sein Verhalten wird immer auffälliger er wird im Sozialraum von anderen Kindern gehänselt gemobbt geschlagen ausgegrenzt weil er nicht lesen und schreiben kann oder doofes oder freches oder nicht zur Schule darf. Tillmann wird trotz mehrfacher Anträge an das Jugendamt nicht gefördert.

30.9.2020

das hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen hat die Beschwerde der Mutter zurückgewiesen und weist noch mal deutlich in seinem Tenor darauf hin dass das Kind der Schulpflicht unterliegt das Bedarfsfeststellungsverfahren ist nun endlich einzuleiten. Das Jugendamt hat der Mutter schriftlich mit dass dieses prüfen wird ob die Schul Assistenten Frau Dr. Preisler die Schulassistenz für Tillmann übernehmen dürfte. Wie lange diese Überprüfung andauernd wurde nicht gesagt das Verhalten von Tillmann wurde immer besorgniserregender.

8.11.2020

die Mutter sucht für Tillmann Hilfe in der Kinder und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost, schildert ihre Probleme schildert die Probleme des Kindes es erfolgt keine Einweisung auf die Station im Gegenteil und weist darauf hin dass man ein Kind mit acht Jahren nicht geschlossen unterbringen kann es wird angeregt dass die Mutter sich am nächsten Tag Tagesklinik der Seestadt Bremerhaven der Archeklinik umgehend telefonisch meldet um dort einen Therapieplatz für Tillmann zu finden. Der am nächsten Tag nach telefonischer Rücksprache stattgefundene Kurzkontakt bestätigt die dringendste Notwendigkeit dem Kind endlich Hilfe zukommen zu lassen, die Archeklinik weist darauf hin dass sie für Tillmann nur aktiv werden wenn das Helfersystem mit im Boot sitzt. Am

 15.11.2020 findet sodann in der Archeklinik eine sogenannte Fall Konferenz statt, bei der unter anderem auch zwei Ärzte der Kinder und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost eingeladen waren telefonisch war vom Jugendamt Frau Balle als auch Frau Dietrichs zu geschalten. Beide Sozialarbeiter die in diesem Fall als Rehabilitationsträger tätig sind hatten keine Alternative für das Kind aus einer sogenannten Abnahme konnte nicht erklärt werden was besser ist für das Kind was nicht die Mutter drängte auf eine stationäre Therapie für das Kind ambulant stationär war zweitrangig das Kind brauchte dringend eine Struktur alle waren sich einig dass das Verhalten des Kindes besorgniserregend war,Hilfe war nicht in Sicht. Im Anschluss an diesen Termin hat die Mutter

16.11.2020 einen eigenen Antrag auf geschlossene Unterbringung für ihren Sohn im Amtsgericht Bremerhaven gestellt. Die Mutter sah das Kind in größter Gefahr sie begründete ihren Antrag damit dass er nicht mehr lenkbar sein nicht mehr erreichbar sein dass er Eigentum Fremdgefährdung sei dass er die Gefahren nicht mehr abschätzen kann sie belegte ihre Aussagen mit Fotos die die Brandverletzungen infolge seiner zündele belegten sie fügte dem Antrag sämtliche Strafanzeigen bei die Tillmann infolge seiner Streifzüge durch das Wohngebiet in Form von Diebstählen Sachbeschädigungen oder gar Einbrüchen erhielt. Tillmann neigte dazu nicht mehr essen zu wollen alles in allem ein sehr besorgniserregender Zustand den die Mutter erkannte und den es aus ihrer Sicht galt abzustellen.

27.11.2020 das Amtsgericht Bremerhaven hat den Antrag auf geschlossene Unterbringung für Murat Tilmann Morina durch den Vorsitzenden Richter Dr. Florstedt abgelehnt

1.12.2020 das Jugendamt Bremerhaven beantragt beim Amtsgericht Bremerhaven durch den zuständigen Richter Dr. Köster die Herausnahme des Kindes Murat Tilmann Morina ohne mündliche Anhörung der Entzug der elterlichen Sorge wird angeordnet als Ergänzungspflegerin wird das Jugendamt Bremerhaven eingesetzt

3.12.2020 das Jugendamt, Polizei, sozialpsychiatrischer Dienst, Krankenwagen und Notarzt stehenden Mannschaftsstärke von ca. 30 Mann verteilt im Haus vor dem Haus bis in dem Garten herum und zerren das Kind aus der Wohnung und verbringen es sodann unverzüglich in die geschlossene Kinder und Jugendpsychiatrie nach Bremen Ost. Der Beschluss wird der Mutter lediglich in Form einer Kopie gezeigt.

4.12.2020 der Beschluss des Amtsgerichtes Bremerhaven wird der Mutter zugestellt

14.12.2020 die Verfahrensbeiständin Frau Rechtsanwältin Britta Platz stimmt den freiheitsliebende Maßnahmen von Murat Tillmann auf Antrag der Frau Mahlstedt zu. Tillmann befindet sich nun in einer geschlossenen Kinder und Jugendpsychiatrie zusätzlich mit Freiheiten ziehenden Maßnahmen Kontakte finden nicht statt Umgänge auch nicht.

10.2.2021

das Amtsgericht Bremerhaven hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Köster der Mutter nunmehr das komplette Sorgerecht entzogen sowie einen Umgangsausschluss für sechs Monate ausgesprochen..

24.4.2021

das hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat auf die Rechtsbeschwerde des Entzugs der elterlichen Sorge am 5.5.2021 den Beweisbeschluss erlassen dass ein familienpsychologisches Gutachten erstellt werden soll. Das Gutachten soll erstattet werden von Herrn Professor enno Baumann.

Seit 3.12.2020 hat sich die Familie nicht mehr gesehen der kleine Bruder Eduard musste Nikolaus Weihnachten Kindertag sein Geburtstag und jetzt am 26. Mai den Geburtstag seines Bruders ohne ihn feiern täglich wird er angesprochen wissen Bruder geht Uhr ist auch für ihn ist es nicht nachvollziehbar warum der Bruder abgeholt wurde warum er ihn nicht sehen darf warum ihm nicht sprechen darf es ist schier unbegreiflich Tillmann befindet sich derzeit inkognito in den Händen der Kinder und Jugendhilfe und wird nicht beschult.