Hallo Herr Köster, das Rechtsmittel ist fertig.

Man wirft ja dem Richter Dr. Köster vor, dass er keineswegs ordentlich gearbeitet habe, als er meiner Mutter zunächst ein Teil der elterlichen Sorge entzog, und dann später da komplette Sorgerecht entzog. Mit lächerlichen 3 Seiten plus Rubrum und Rechtsbehelfsbelehrung „begründete“ er den Sorgerechtsentzug. Dabei widersprach er sich sogar teilweise selbst. Haben nun die Anwälte meiner Mutter besser gearbeitet?

Im laufenden Verfahren beim OLG ist es schwer komplette Schreiben an das Gericht zu veröffentlichen. Ich beschränke mich im Moment also auf einzelne Textpassagen, auf die ich näher eingehen möchte.

Dr. Köster schaffte es also den Sorgerechtsentzug mit 3 Seiten zu begründen. Die Antwort besteht aus dem sechsfachen. 19 Seiten sind es bisher.

Hier ein Auszug

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