In der Chronologie kann man nachlesen, dass das Verwaltungsgericht Bremen am 12.10.2018 das Jugendamt Bremerhaven verpflichtet hat die Kosten für einen Schulbegleiter zu übernehmen, damit ich endlich wieder die Schule besuchen kann. Damals wurde mir schon ein Monat der Schulbesuch verweigert. Was machte das Jugendamt? Das Jugendamt machte nichts!
Am 23.4.2020 griff Richter Köster in das Sorgerecht der Mutter ein, und entzog ihr einen Teil des Sorgerechts. Er übertrug das Recht der Mutter ein Hilfeplan für das Kind abzuschließen an das Jugendamt Bremerhaven.
Hier kommen natürlich erhebliche Zweifel an der Fachkompetenz oder vielleicht sogar am Geisteszustand dieses Richters auf. Seit 20 Monaten verhindert das Jugendamt, durch Nichtstun, den Besuch der Schule, und dies trotz Schulrecht, oder Schulpflicht. Ob der auch einen Kinderficker zum Leiter eines Kindergartens machen würde?
Aber es kommt noch dümmer. Richter Köster hat dem Jugendamt das Recht übertragen einen Hilfeplan für mich abzuschließen. Das Dumme dabei ist, dass es Hilfepläne bei der Hilfe zur Erziehung gibt. Das ist aber bei mir gar nicht der Fall. Es ist anerkannt, dass ich seelisch behindert bin. Damit bewegen wir uns also nicht in der Hilfe zur Erziehung, sondern im Behindertenrecht, wo es keine Hilfe zur Erziehung gibt, sondern um ein selbstbestimmtes Leben.
Richter Köster hat also dem Jugendamt ein Recht übertragen, das es gar nicht gibt. Tolle Leistung.
Frage, das Jugendamt hatte nun also das Recht erhalten für mich einen Hilfeplan zustellen, der nicht von meiner Mutter abzusegnen war. Und was hat das Jugendamt dann gemacht? Das Jugendamt hat wieder nichts gemacht.
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