Schöne Grüße aus …

Am 23.11.2020 habe ich hier den ersten Beitrag veröffentlicht. Heute ist der 3.12.2020. Damit ist der Blog mal gerade 10 Tage alt. 10 Tage, und der Blog hat schon was erreicht.

Eigentlich wollte ich euch in der Überschrift schreiben wo ich bin, aber davon habe ich im Moment Abstand genommen. Heute war ein Ereignisreichertag für mich, und natürlich auch für meine Mutter und meinen kleinen Bruder. Allerdings wirklich überrasvhend war das nicht. Weder für meine Mutter noch für meine Unterstützer.

Der Tag hat auch mal wieder gezeigt, wie unfähig Beamte, Behördenmitarbeiter und Richter etc sind. Unglaublich.

Heute Mittag kamen zwei Mitarbeiter vom Jugendamt Bremerhaven. Sie hatten einen Beschluss vom Familiengericht Bremerhaven. Dieser Beschluss lag meiner Mutter noch nicht vor, und auch das Jugendamt hatte keine Ausfertigung für mich, bzw. meine Mutter dabei. Der Beschluss des Familiengericht enthielt auch keinen Hinweis darauf, dass der Beschluss vollstreckt werden dürfte bevor er uns zugestellt wurde.

Die Mittarbeiter vom Jugendamt kamen auch ohne Gerichtsvollzieher. Normalerweise darf nur ein Gerichtsvollzieher einen Gerichtsbeschluss vollstrecken, es sei denn, dass im Gerichtsbeschluss ausdrücklich etwas anderes steht. Das war hier aber nicht der Fall.

Es kann aber sein, dass wegen Corona im Moment der Einsatz eines Gerichtsvollziehers nicht vorgeschrieben ist.

Ob mit oder ohne Gerichtsvollzieher hätte man mich gar nicht rausholen dürfen, weil uns der Gerichtsbeschluss noch nicht zugestellt wurde.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.reguvis.de/xaver/btrecht/start.xav%3Fstart%3D%252F%252F*%255B%2540attr_id%253D%2527btrecht_24003345163%2527%255D&ved=2ahUKEwjO182YhbXtAhUO3IUKHck3Dn8QFjALegQIBRAB&usg=AOvVaw3zN6WPb8gDaH_0FSt4x-do&cshid=1607111580386

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Auf die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung finden nach § 51 Abs. 2 Satz 1 FamFG die §§ 86 ff. FamFG Anwendung. Vollstreckungstitel ist nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 FamFG die einstweilige Anordnung. Diese bedarf grundsätzlich keiner Vollstreckungsklausel (§ 725 ZPO). Eine (titelumschreibende) Klausel ist nur erforderlich, wenn die Vollstreckung für oder gegen eine in der einstweiligen Anordnung nicht bezeichnete Person erfolgen soll. § 53 Abs. 1 übernimmt insoweit im Interesse der Verfahrensbeschleunigung die Regelung des § 929 Abs. 1 ZPO.1 Aus der in § 53 Abs. 1 getroffenen Regelung („nur“) folgt auch, dass eine einstweilige Anordnung, abweichend von § 86 Abs. 3 FamFG, auch dann keiner Vollstreckungsklausel bedarf, wenn die Vollstreckung nicht durch das Gericht erfolgt, das die Anordnung erlassen hat.2 Soweit es bereits nach den für das Hauptsacheverfahren geltenden Vorschriften keiner Vollstreckungsklausel bedarf, gilt dies auch für die einstweilige Anordnung, auch wenn die Vollstreckung sich gegen einen Dritten richtet; § 53 Abs. 1 soll die Klauselpflicht lediglich einschränken, nicht erweitern.3

2

Voraussetzung für die Vollstreckung ist weiterhin grundsätzlich die vorherige oder gleichzeitige Zustellung der einstweiligen Anordnung an den Verpflichteten (§ 87 Abs. 2 FamFG). Abweichend hiervon ermöglicht § 53 Abs. 2 Satz 1 aufgrund einer ausdrücklichen gerichtlichen Anordnung eine Vollstreckung bereits vor Zustellung. Anwendungsbereich sind Gewaltschutzsachen sowie sonstige Fälle, in denen hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht. Ziel der Vorschrift ist es zu verhindern, dass die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung durch eine vorherige Bekanntgabe der Entscheidung an den Verpflichteten vereitelt oder erschwert wird. Als weiteren Anwendungsfall des § 53 Abs. 2 Satz 1 neben den Gewaltschutzsachen nennt die Gesetzesbegründung die einstweilige Anordnung auf Herausgabe eines Kindes (§ 1632 BGB),4 so dass Entsprechendes auch für die Herausgabe des Betreuten nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1632 Abs. 1 BGB gilt. Weiter soll ein besonderes Bedürfnis für eine Vollstreckung vor Zustellung regelmäßig auch in Fällen der einstweiligen Anordnung einer Freiheitsentziehung nach § 427 FamFG bestehen.5 Letztere Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 331 FamFG, so dass § 53 Abs. 2 Satz 1 auch in den Fällen der einstweiligen Anordnung einer vorläufigen Unterbringung anwendbar ist. Bedeutung hat dies für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (§ 312 Nr. 3 FamFG), da in diesem Fall die gerichtliche Anordnung der Unterbringungsmaßnahme der zu vollstreckende Titel ist.

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Die Anordnung nach § 53 Abs. 2 Satz 1 trifft das Gericht von Amts wegen, ein Antrag ist nicht notwendig.6 Die Anordnung oder ihre Ablehnung sind nicht isoliert anfechtbar.7 Das Beschwerdegericht kann aber nach § 64 Abs. 3 die Vollziehung der einstweiligen Anordnung aussetzen, wenn bei ihm eine Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung anhängig ist.

4

Trifft das Gericht eine Anordnung nach § 53 Abs. 2 Satz 1, so wird die einstweilige Anordnung abweichend von § 40 Abs. 1 bereits mit Erlass wirksam. Erlassen ist eine Entscheidung nach § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, sobald sie der Geschäftsstelle zur Bekanntgabe übergeben oder in Anwesenheit eines Beteiligten verkündet wurde8 (siehe § 38 FamFG Rn. 21 ff.).

Dies bedeutet, dass eine Vollstreckung auch ohne vorherige oder gleichzeitige Zustellung des Beschluss mögkich sein kann, dann muss das aber ausdrücklich im Beschluss erwähnt werden. Das ist aber hier nicht der Fall.

(Der Beschluss kann hier zurzeit aus technischen Gründen noch nicht veröffentlicht werden, soll aber nachgeholt werden.)

Der Beitrag soll nicht zu lange werden, deshalb werden hier nicht sämtliche Fehler nehandelt werden. Weitere Beiträge zu diesem Fall sollen in den nächsten Tagen folgen.

Ich will noch erwähnen, dass meine Mama und eine Psychologin bereits vor einigen Wochen mit mit in einer Klinik waren, damit ich dort Hilfe bekomme. Die Klinik sah damals keine Notwenigkeit, und hat damals meine Aufnahme verweigert. Jetzt wo mich das Jugendamt aus dem Haushalt meiner Mutter geholt hat, hat man mich genau in diese Klinik und die Station gebracht,wo ich schon damals hin sollte. Man erkennt also das abgekartete Spiel das da abgelaufen ist.

Nachdem die Klinik damals meine Aufnahme verweigert hat, und mir damit auch die Hilfe verweigert hat, wurden beim Gericht zwei Anträge auf Unterbringung in der Klinik gestellt. Beide Eilverfahren wurden vom Gericht abgelehnt. Das zweite Eilverfahren wurde nur wenige Tage vor meiner Herausnahme abgelehnt. Begründet wurde es damit, dass von mir angeblich keine Eigen- oder Fremdgefährdung ausgehen würde.

Die Klinik sah also keine Notwendigkeit mich aufzunehmen, und verweigerte mir die Hilfe, und das Familiengericht lehnte noch in dieser Woche mit, dass es keine Unterbringung in der Klinik bedarf, da von mir  keine Eigen- odeer Fremdgefährdung ausgehe. Warum bin ich dann hier, und warum versucht man dann meiner Mutter das Sorgerecht zu entziehen?

Es sieht so aus, als ob es das Familiengericht und das Jugendamt noch immer nicht kapiert hat, dass es hier nicht um Hilfe zur Erziehung geht, sondern um Rehabilitation und Behindertenrecht.

Meine Mutter wurde verprügelt, und ich war es -ausnahmsweise- nicht

Meine Mutter war mit meinem Bruder auf dem Spielplatz. Mein Bruder ist 2 Jahre jünger als ich, und der darf sogar in Bremerhaven die Svhule besuchen. Toll, das darf in Bremerhaven, trotz Schulpflicht nicht jeder. Ich darf es schon seit fast 2,5 Jahre nicht.

Mein Bruder und meine Mama waren also auf dem Spielplatz in der Nähe vom Bad1. Auf dem Rückweg nach Hause kam den Beiden ein Mann entgegen. Der quasselte lautstark vor sich hin, obwohk keiner da war mit dem er reden konnte. Meine Mutter versuchte dem Typen aus dem Weg zu gehen, aber der kam direkt auf sie zu.

Der Spinner meinte, dass sie zukünftig sein Kind in Ruhe lassen soll, dann schlug er sie ins Gsicht. Meine Mutter kannte den Spinner nicht, und natürlich auch nicht sein Kind. Evtl. gat der Schwachkopf gar kein eigenes Kind. Anscheinend meinte die Birne meinen Bruder.

Meine Mutter meinte zu dem Spinner, dass meiin Bruder ihr Kind wäre. Daraufhin antwortete der Schwachkopf, dass sie ihn kennenlernen würde, wenn sie sein Kind nicht in Rue lassen würde. Dann krempelte der Schwachkopf seine Ärmel hoch und schlug sie noch mehrfach ins Gesicht.

Mein Bruder musste das natürlich alles mit ansehen, und meinte heulend, dass er seine Mama zufrieden lassen soll. Daraufhin haute der Spinner ab.

Natürlich hat meine Mutter sofort die Polizei angerufeen, aber die hatten es nicht so eilig. Auf dem Weg nach Hause kommt man an der Polizeiwache vorbei. Meine Mutter ging dort also vorbei und wollte gleich eine Anzeige aufgeben, aber die Polizei wollte die Anzeige nicht aufnehmen. Wegen Corona sollte meine Mutter sich telefonisch einen Termin auf der Hauptwache geben lassen. So kann man es natürlich auch machen. Statt einer sofortigen Nahbereichsfahndung verschiebt man das Ganze auf den nächsten Tag, damit bloß kein Täter gefasst wird.

Da hat der Polizist aber die Rechnung ohne meine Muttergemacht.Die hat noch vor Ort ihren Beistand angerufen, und plötzlich war man doch bereit die Anzeige sofort aufzunehmen.

Normalerweise bin nur ich der, der meine Mutter beißt, schlägt und tritt, abeer dass das jetzt auch schon fremde Schwachköpfe machen hat mich schon verwundert.

Bremerhaven ist cool

Wir haben Post bekommen von der Staatsanwaltschaft Bremen. Wieder wurden Strafverfahen gegen mich eingestellt mit der Begründuung, dass ich mit meinen 8 Jahren noch strafunmündig bin.

Prima, damit kann ich also so weitermachen wie bisher. So ein bißchen Brandstiftung, Fahrraddiebstähle, Körperverletzungen, Ladendiebstähle und Sachbeschädigungen ist ja kaum die Rede wert.

Ich war ja davon ausgegangen, dass ich im November noch meine hunderste Strafanzeige bekomme. Das war aber nicht so. Es blieb bisher bei 99. Nicht dass ihr denkt, ich hätte versagt. Der Grund ist ein anderer.

Ich wohne ja im Stadtteil Leherheide. Dort gibt es auch eine Polizeiwache. Üblicherweise wurden dort die Strafanzeigen gegen mich aufgegeben. Das geht jetzt aber nicht mehr. Wenn der Bürger dort hingeht um eine Anzeige aufzugeben, dann wird ihm mitgeteilt, dass das nicht mehr möglich ist.

Um bei der Polizei eine Anzeige aufzugeben muss man jetzt zunächst telefonish einen Termin vereinbaren. Dann muss man zur Hauptwache fahren, was mit dem Bus 30 Minuten dauert, und kann dann erst dort die Strafanzeige aufgeben Kein Wunder, dass dazu kaum einer Lust hat wenn das Verfahren sowieso eingestellt wird.

Es ist also nicht so, dass ich verssagt hätte, denn ich habe weiterhin zahlreiche Straftatn begangen. Versagt hat nur das System. Die haben jetzt endgültig kapituliert, und nehmen keine Anzeigen mehr auf.

Doch nicht nur die Staatsanwaltschaft hat sich gemeldet. Auch vom Gericht kam Post. Wieder wurde eine Unterbringung in der Kinder-Psychiatrie abgelehnt. Der Richter sah durch mich keine Eigen- oder Fremdgefährdung. Die Polizei nahm das mit Verwunderung zur Kenntniss.

Tilman 98: Strafantrag wegen Sachbeschädigung

Am Donnerstag war ich wieder auf dem Robinson-Spielplatz. In der Nähe vom Spielplatz hatte eine Frau ihren Motorroller abgestellt. Ich habe das Teil umgeworfen.

Ein Anwohner beobachtete mich dabei, und rief die Polizei. Die Polizei fragte mich warum ich das gemacht habe. Ich habe denen gesagt, dass ich das nicht weiß. Ich bekam wieder eine Anzeige, und wurde dann wieder meiner Mutter übergeben. Natürlich hat die Polizei auch wieder das Jugendamt informiert.

Tilman 97: Fahrraddiebstahl

Heute Morgen war meine Mutter bei Aldi. Sie hat dort Brötchen gekauft. Besonders lecker war ein dreieckiges Brötchen.

Als ich raus ging besuchte ich Aldi, weil ich noch so ein Brötchen, wollte. Die hatten aber keins mehr in der Auslage. Ich habe dann eine Verkäuferin gefragt. Die hätte mich eigentlich rauswerfen müßen, denn ich habe bei Aldi natürlich längst ein Hausverbot. Das interessiert mich aber nicht, schließlich bin ich behindert.

Die Verkäuferin ist extra in den Backbereich gegangen, und hat mir so ein Brötchen geholt. Das war lieb. Nach dem Motto „Vater, Mutter, Waldi klaut auch Tilman gern bei Aldi“ hab ich das Brötchen gleich im Laden gegessen, natürlich ohne zu bezahlen.

Vor dem Aldi haben Kunden ihre Fahrräder abgestellt. Eins davon hab ich mir geklaut. Man gönnt sich ja sonst nichts. Das wär aber doof, denn direkt gegenüber von Aldi ist die Polizeiwache. Ich würde also beim Fahrraddiebstahl beobachtet, und musste mit zur Polizeiwache.

Ich hatte Angst, dass die mich jetzt ins Kinderheim stecken, aber das haben die natürlich nicht gemacht. Welches Heim würde so einen Bengel schon haben wollen? Es weiß doch fast jeder, dass Jugendämter lieber anständige Kinder raubt und in Heime steckt. Das lohnt sich mehr.

Außerdem gibt es da noch ein anderes Problem. Bisher verweigern mir die Behörden seit über 2 Jahren jeglichen Schulbesuch. Das geben die zwar nicht zu, aber es ist so. Natürlich behaupten die, dass meine Mutter die Schuldige wäre, aber wenn das so wäre, dann hätte das Jugendamt mich längst in Obhut genommen, und mich in ein Heim oder eine Pflegefamilie gesteckt. Wenn die mich in ein Heim stecken würden, dann können die natürlich nicht mehr behaupten, dass meine Mutter die Schuldige an dem Desaster sei. Spätestens dann müßten die mir den Schulbesuch wieder ermöglichen. Das will die Stadt Bremerhaven, das will das Jugendamt aber nicht.

Die Polizei wundert sich zwar, kann aber nicht wirklich was machen. Ich bin noch ein Kind, und ich bin auch  noch seelisch behindert.  Man nahm wieder eine Anzeige gegen mich auf wegen Fahrraddiebstahl. Es war Strafanzeige Nummer 97. Dann wurde meine Mutter angerufen. Als ich mit meiner Mutter die Wache verließ, rannte ich ihr wieder davon, mit den Worten: „Jetzt klau ich mir ein BMX-Fahrrad“. Am Abend kam ich dann wieder mit einem geklauten Fahrrad nach Hause.

Die Polizei informiert aber nicht nur die Staatsanwaltschaft über meine neue Straftat, sondern natürlich auch das Jugendamt. Ein Polizist meinte, dass er seit 40 Jahren bei der Polizei ist, aber so etwas wie mich und meinen Fall noch nicht erlebt hätte.

Euer Tilman

Hallo, ich bin’s, euer Tilman. Ich bin 2012 geboren. Ich wurde also 2020 acht Jahre alt. 2018 wurde ich in Bremerhaven in der Karl-Marx-Schule eingeschult. Allerdings besuchte ich die Schule nur ungefähr 4 Wochen. Nach 4 Wochen hat die Schule sich geweigert mich weiterhin zu beschulten, denn ich gelte als seelisch behindert.

Seit September 2018 wird mir mein Grundrecht auf Bildung verweigert, und auch die Behindertenkonventionen interessieren die Behörden in Bremerhaven nicht. Ein Recht auf Bildung, Grundrechte, Menschenrechte oder eine Schulpflicht kennen die Behörden in Bremerhaven nicht, oder wollen sie die nicht kennen.

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