Dr. Köster vom Amtsgericht Bremerhaven behauptet in seinem Beschluss vom 2.12.2020:
„Nach den biesherigen Erkenntnissen des Gerichts ist die Kindesmutter die Hauptverantwortliche, da Murat sich seit Jahr und Tag in ihrer Obhut befindet.“
Dies bedeutet dann wohl, dass meine Mama nicht die Hauptverantwortliche ist, wenn die Behauptung bezüglich der Obhut stimmt.
Das ist matürlich prima, dann steht ja einer Rückübertragung des Sorgerechts an meine Mutter nichts mehr im Weg, denn ich befinde mich eben nicht seit Jahr und Tag in der Obhut meiner Mutter. Richtig ist doch viel mehr, dass das Jugendamt für meine seelische Behindrung veranntwortlich sein dürfte, bzw. zumindest erheblich mitverantwortlich sein dürfte.
Vergleichen wir dochmal mich mit meinem kleinen Bruder.
Mein kleiner Bruder ist 6 Jahre alt. Ich bin schon acht Jahre alt.
Mein kleiner Bruder besucht seit 2020 die Schule. Ich wurde zwar 2018 eingeschult, durfte aber nach ca. 14 Tagen die Schule nicht mehr besuchen. Obwohl mein kleiner Bruder erst in diesem Jahr eingeschult wurde, und ich schon vor zwei Jahren, hat mein kleiner Bruder schn öfters die Schule von innen gesehen als ich.
Wegen meiner seelischen Behinderung bin ich auf einen Schulbegleiter angewiesen. Meine Mutter kämpft bereits seit 2018 darum, dass ich endlich die Schule wieder besuchen kann. Bereits 2018 hatte sie einen Schulbegleiter gesucht und auch gefunden. Allerdings verweigerte das Jugendamt Bremerhaven die Kostenübernahme. Meine Mutter klagte sogar gegen das Jugendamt. Das Oberverwaltunsgericht verurteilte sogar das Jugendamz.
Wie also Dr. Köster auf das schmale Pferd kommt, und meint, dass meine Mutter für die Misere verantwortlich wäre, erschließt sich schon jetzt nicht.
Erst recht nicht, wenn man weiß, das die Behauptung von Richter Köster falsch ist. Ich lebe eben nicht seit Jahr und Tag bei meiner Mutter. Meine seelische Behinderung hängt vielleicht gerade damit zusammen.
In den esten drei Jahren, in den ersten 1085 Tagen meines Lebens hatte mich das Jugendamt 678 Tage in die Fremdunterbringung gesteckt. Und schon damals hat das Krankenhaus dieses abartige Kinderklau-Spiel der Behörde einfach mitgemacht.
Das Jugendamt Vechta hatte dem Krankenhaus mitgeteilt, dass sie mich nach der Geburt sofort meiner Mutter wegnehmen sollen. Ein Grund dafür wurde natürlich nicht mitgeteilt, den gab es aber auch nicht, denn eine Inobhutnahme noch vor der Geburt zu beschließen geht gar nicht, weil es zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Kindeswohlgefährdung geben kann. Die Geburt ist keine Kindeswohlgefährdung.
Das ist aber das normale Vorgehen von kriminellen und unfähigen Jugendämtern. Die haben dann auch noch gleich gezeigt, was sie von der deutschen Justiz und der Rectsstaatlichkeit handeln.
Schon nach einem Monat entschied das zuständige Familiengericht, dass die Inobhutnahme unberechtigt war, weil es nie eine Kindeswohlgefährddung gab. Das Jugendamt musste mich also wieder meiner Mutter zurückgeben.
Das Jugendamt weigerte sich aber den Beschluss umzusetzen. Trotz positiven Beschluss bekam meinte Mama mich nicht zurück. Meine Mutter war gezwungen mich beim nächsten Umgang aus den Fängen des Jugendamtes zu befreien und nach Hause zu holen.
Später fuhr meine Mutter mit mir zu meinen Großeltern. Meine Großeltern leben im Kosovo. Nach der Rückkehrnach Vechte schlug das Jugendamt wiederr zu. Navh Ansicht des Jugendamtes ist es eine Kindeswohlgefährdung, wenn man mit einem Kind in den Kosovo fährt. Unglaublich.
Jetzt dauerte es länger bis ich wieder zur Mama durfte. In den ersten drei Jahren (1085 Tagen) war ich insgesamt 678 Tage bei fremden Menschen untergebracht. 678 Tage hatte mich das Jugendamt geklaut. Dass ich seelisch behindert zurückkam kann da wohl kaum verwundern.
Meine Mama ist sicherlich nicht dafür verantwortlich. Die hat immer ihr Bestes gegeben, und immer für mich gekämpft.
Und jetzt behauptet Richter Köster beim neuerlichen Kiderklau und Sorgerechtsentzug wahrheitswidrig, dass Mama angeblich die Hauptverantwortliche wäre, weil ich angeblich schon seit Jahr und Tag bei ihr wohnen würde,
Das ist eine Lüge von dem Richter. 678 Tage Fremdunterbringung, das sind fast 2 Jahre. Und schon wieder betreiben die Kinderraub.
Ich bin mir aber sicher, dass Mama auch jetzt wieder für und um mich kämpfen wird. Warum sollte ausgerechnet das Jugendamt das Sorgerecht für mich bekommen, die seit Jahren jede Hilfe und für mich und Unterstützung für meine Mutter verweigert?
Warum sollte man dem Jugendamt das Sorgerecht übertragen,, einem Jugendamt, das von meiner Mutter erst verklagt werden musste, damit mein Bruder den gesetzlich zusteheden Kindergartenplatz bekommt?
Warum sollte man einem Jugendamt das Sorgerecht übertragen, das die Kosten für einen Schulbegleiter verweigert, und damit den Schulbesuch zwei Jahre unmöglicht macht? Das Oberverwaltungsgericht bestätigte ja in seiner Entscheidung , dass das Jugendamt falsch gehandelt hatte, und nicht meine Mama.
Mein kleiner Bruder ist ca. 2 Jahre jünger als ich. Allerdings lebt er schon länger bei meiner Mutter als ich, weil ich so lange fremduntergebracht war. Mein Bruder ist völlig normal, ist nicht seelisch behindert. Es spricht also nicht viel dafür, dass Mama Schuld an meiner Behinderung ist. Es spricht auch nicht viel dafür, dass meine Mutter wirklich erziehungsunfähig sein soll. Diesen Schuh darf sich gerne das Jugendamt anziehen. Denen passt der Schuh. Unfähig ist hier das Jugendamt, und nicht Mama.