Lebt Tilman noch? Ja, er lebt noch, er lebt noch, er lebt noch. …

Im Internet gab es am 23.6.2021 Gerüchte, dass ich (Tilman) angeblich verstorben wäre. Hierzu darf ich mitteilen, dass es dazu keine belastbaren Hinweise gibt. Es ist mir also nicht bekannt, ob ich noch lebe oder verstorben bin. Allerdings gehe ich davon aus, dass ich noch lebe, denn sonst könnte ich hier, zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit, nichts mehr veröffentlichen.

Auch das Familiengericht/Oberlandesgericht Bremen teilt inzwischen meiner Mutter mit, dass das Jugendamt mitgeteilt hat, dass ich noch lebe. Man, da bin ich aber froh. Ich dachte zwischenzeitlich schon, ich wäre wirklich verstorben, ohne das mitgekriegt zu haben.

Glaubt die Stadt Bremerhaven eigentlich, dass Weihnachten in diesem Jahr auf den 1. April fällt?

Die Stadt Bremerhaven, bzw. das Jugendamt der Stadt Bremerhaven, kriegt ja nun wirklich nicht viel auf die Reihe, das haben die in den letzten Jahren nun recht deutlich gezeigt.

Richter Dr. Köster vom Amtsgericht Bremerhaven hat die dann bei ihrer Unfähigkeit auch noch unterstützt. Rechtsanwalt Michael Langhans hat ja in seinem Video sehr deutlich klargemacht, was er von dem dürftigen 3-Seiten-Beschluss des Familienrichters Dr. Köster hält. Die Peinlichkeit des Jugendamtes Bremerhaven hat er mit seiner Peinlichkeit noch locker übertroffen. Dafür hat er sich dann auch verdient den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS erkämpft.

https://vollpfosten.home.blog/2021/02/02/amtsgericht-bremerhaven-vollpfosten-des-monats-februar-2021-richter-dr-koster/

Jetzt möchte die Stadt Bremerhaven diese Peinlichkeit des Richters wieder überbieten. So wurde inzwischen bekannt, dass die Stadt Bremerhaven, davon ausgeht, dass dieser Blog von meiner Mutter betrieben wird.

Nöh, meine Mutter betreibt diesen Blog nicht. Sie ist zwar fleißiger, als ein halbes Dutzend Jugendamtsmitarbeiter zusammen, aber dennoch hat der Tag auch für meine Mutter nur 24 Stunden, und deswegen hat sie nicht genügend Zeit, auch noch diesen Blog zu betreiben.

Noch ein wichtiger Hinweis an das Jugendamt. Meine Mutter ist auch nicht Rechtsanwalt Michael Langhans, und sie hat auch nicht das Video gemacht. (Also nur für den Fall, dass die Stadt Bremerhaven auch noch glaubt, auch das Video habe sie gemacht.)

Eigentlich hat sich auch das Jugendamt von Bremerhaven doch auch schon längst einen VOLLPFOSTEN DES MONATS verdient. Nicht nur dafür, dass sie jahrelang nicht in der Lage waren, mir einen Schulbesuch zu ermöglichen, sondern vielleicht auch noch dafür, dass eine Jugendamtsmitarbeiterin offenbar nicht den Unterschied zwischen einer ERGÄNZUNGSPFLEGERIN und einer AMTSVORMÜNDIN: kennt.

Oder hat sich die Frau nur verraten? Hat sie sich die damalige Ergänzungspflegerin als Amtsvormündin ausgegeben, weil es von Anfang an geplant meiner Mutter das Sorgerecht für mich zu entziehen, damit das Jugendamt ohne Kontrolle über mich bestimmen kann?

Das würde wohl erklären, warum das Oberlandesgericht bisher noch immer nicht die willkürliche Entscheidung des Amtsgericht/Familiengericht Bremerhaven aufgehoben hat, obwohl das Oberverwaltungsgericht Bremen bereits 2020 eine positive Entscheidung für mich und meine Mutter getroffen hatte.

Ehrlich, wenn die Stadt Bremerhaven wirklich glaubt, dass dieser Blog von meiner Mutter betrieben wird, der glaubt auch, dass Weihnachten auf den 1. April fällt. April, April…

Richter Dr. Köster weiter unbrauchbar.

Richter Dr. Köster ist bekanntlich der Richter, der es im Februar 2021 geschafft hat einen vollständigen Sorgerechtsentzug auf nur 3 Seiten zu begründen. Vielleicht ist dieser Richter ja nicht nur etwas schreibfaul.

Er scheint auch besonders unfähig zu sein. Mir wurde bekannt, dass Richter Dr. Köster nicht nur meiner Mutter das Sorgerecht entzogen hat, sondern auch im Dezember in einem weiteren Fall einer Mutter im EA-Verfahren, natürlich ohne Anhörung der Mutter, Teile des Sorgerechts entzogen hat.. Das Oberlandesgericht Bremen hat jedoch den Beschluss des Dr. Köster wieder aufgehoben, weil festgestellt wurde, dass keine Erziehungsunfähigkeit der Mutter vorliegt.

Es gab also keine Erziehungsunfähigkeit der Mutter, sondern lediglich mal wieder eine Unfähigkeit des Richters. Kann Richter Dr. Köster eigentlich noch gut schlafen, oder gehört er zu den Psychopathen, die genau solches Unrecht und so eine Willkür brauchen, um gut schlafen zu können?

Lebt Tilman noch?

Im Internet gab es am 23.6.2021 Gerüchte, dass ich (Tilman) angeblich verstorben wäre. Hierzu darf ich mitteilen, dass es dazu keine belastbaren Hinweise gibt. Es ist mir also nicht bekannt, ob ich noch lebe oder verstorben bin. Allerdings gehe ich davon aus, dass ich noch lebe, denn sonst könnte ich hier, zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit, nichts mehr veröffentlichen.

Ich würde es also begrüßen, dass so ein Quatsch, über mein angebliches Ableben zukünftig unterbleibt, egal von wem diese verbreitet wurden.

Über 400 Unterzeichner an einem Tag

Ich bin bekanntlich ein Opfer der Kinderklaumafia. Ich bin fremduntergebracht, weil sich die Nutznießer eine goldene Nase an mir verdienen wollen. Ok, als seelisch Behinderter brauche ich natürlich Hilfe, aber um Hilfe ist es denen noch nie gegangen. Z. B. war ich mal in Bremerhaven im AWO-Kindergarten. Dort wurde mir eine eigene Assistenz bewilligt. Eine Assistenz so ganz für mich alleine, das klingt doch wohl gut, oder?

Das mag ja gut klingen, aber ganz so gut war das dann doch nicht. An einem Tag in der Woche stand sie mir nicht zur Verfügung, weil sie dann auf Fortbildung war. Die Assistentin war Rollstuhlfahrerin, und stand mir auch nicht zur Verfügung, wenn ich in den unteren Räumen des Kindergartens war, z. B. beim Essen etc.

Natürlich war sie auch mal krank, oder hatte mal Urlaub, und dann kann man sich ja mal ausrechnen, wieviel Zeit die Vollzeitkraft mit mir verbracht hat.

Aber dafür gab es dort eine Badetherapie. Bezahlt vom Jugendamt. Wie die Therapie wohl ausgesehen haben könnte?

Hatte der Kindergarten eine eigene Badeanstalt?

Hatte der Kindergarten ein eigenes Schwimmbecken?

Ging man mit mir regelmäßig ins städtische Schwimmbad?

Oder bestand die Badetherapie aus einer Plastikschüssel?

Das war vielleicht die teuerste Plastikschüssel Deutschlands. War das wirklich eine Hilfe für mich, oder ging es dem Kindergarten in der Hauptsache darum noch mehr Geld zu kassieren?

Für eine Schulassistenz beantragte meine Mutter das persönliche Budget. Das Jugendamt hat sich geweigert das persönliche Budget für den Schulassistenten zu bewilligen, deshalb musste meine Mutter vor dem OVG Bremen klagen, und gewann dort sogar.

Das Jugendamt wäre ja vielleicht sogar bereit gewesen den Schulassistenten zu bezahlen, aber nur wenn dieser bei der AWO, oder dem DRK angestellt gewesen wäre. Das wäre etliche tausende Euros im Monat teurer gewesen, als im Rahmen des persönlichen Budget in Eigenregie.

Hauptsache die Hilfsindustrie profitiert am Leid anderer. 

Seit Dezember 2020 hat man mich aus dem Haushalt meiner Mutter geraubt. Jetzt hat meine Mutter eine Unterschriftenaktion gestartet. Über 400 Menschen haben sich daran am ersten Tag beteiligt. Ob das dem Jugendamt, und dem Familiengericht wirklich gefallen wird? Richter Köster sicherlich nicht. Immer mehr Menschen erfahren wir jämmerlich der seine Aufgabe gemacht hat.

Hier kann man unterschreiben:

Chronologie von Tilmann

Chronologie des Kindes Murat Tilmann Morina, geboren 26.5.2012

Mutter: Carola Koch, geboren 4.6.1971, Krankenschwester wohnhaft in 27578 Bremerhaven Hermann-Ehlersstraße 5C

Vater: Arif Morina geboren 15.6.1972 im Kosovo derzeit unbekannten Aufenthaltes

Bruder: Eduard Koch geboren 23.4.2014 wohnhaft in 27578 Bremerhaven

Zur Historie:

15.3.2012,

Mutter wendet sich mit Antrag auf Unterbringung in Mutter-Kind Einrichtung an das Jugendamt in Vechta bezüglich der Kostenübernahme für diese Einrichtung, mündliche Ablehnung dieser Leistungen Installation der ambulanten Hilfe in Form einer Familienhilfe sowie einer Familienhebamme

26.5.2012, 1.35 Uhr;

Murat Tilmann Morina wird unmittelbar nach der Geburt um 1:35 Uhr nach dem Abgaben von der Mutter getrennt und auf die im Krankenhaus abseits gelegene Kinder Intensivstation verbracht, Mutter verbleibt für 2 Stunden zur Beobachtung im Kreißsaal danach erfolgte Übernahme auf die normale Wöchnerin Station, wohl gemerkt wurde ohne jemals einen Abstrich gemacht zu haben der Mutter ein Einzelzimmer zugewiesen aufgrund einer MRSA Besiedelung. Es wurde ihr untersagt das Zimmer zu verlassen

10.00 Uhr, der Leiter des Allgemeinsozialdienstes des Jugendamtes Vechta, Herr Lahrmann traf wohl in der Klinik ein und sprach sodann mit den Ärzten und dem Pflegepersonal über die Patienten Carola Koch und ihr neugeborenes, im Anschluss an diesem Gespräch suchte er mit den Ärzten die Wöchnerin Carola Koch in ihrem Stationszimmer auf und offenbarte ihr die Inobhutnahme ihres neugeborenen. Tatsächliche Gründe konnte er auch auf wiederholte Nachfrage nicht angeben dennoch sparte er nicht mit der latenten Drohung das mit der Mutter etwas nicht stimmen dürfe da sie nicht verstanden hat dass man ihr gerade ihr Kind weggenommen hat, er regte an dass ein Psychiater hinzugezogen wird. Die Mutter verneinte diese Notwendigkeit. Vereinbart wurde sodann dass die Mutter als auch der Vater ihren Sohn unter verschärften Bedingungen im Krankenhaus in der Zeit von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr jederzeit besuchen versorgen Wickeln füttern dürften Besonderheit hier war gewesen dass der neugeborene sich an dem Überwachungsmonitor angeschlossen befand so das der Bewegungsradius sehr eingeschränkt war desweiteren erfolgte der Zutritt der Eltern nur über den Außenbalkon der Klinik nicht über den Station vor, Balkon als auch Zimmertür wurden während der Besuchszeit verschlossen in unregelmäßigen Abständen fanden sogenannte Kontrollbesuche durch das Pflegepersonal statt, die dann nur kurz in das Zimmer schauten sich vergewissert das alles in Ordnung war, mögliche Tipps zur Pflege oder Versorgung des Kindes gaben oder Fragen der Eltern beantworteten. Ein kommen und gehen in diesem Zeitfenster war den Eltern jederzeit möglich

29.5.2012,

der Beschluss des Amtsgerichtes Vechta, vom 29.5.2012 beantragt durch das Jugendamt wurde innerhalb weniger Minuten erlassen. Der bis dato vorzulegen der Beschluss war somit nicht existent, mit dem Beschluss des Entzuges der elterlichen Sorge im Bereich Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde sodann ein Antrag zur mündlichen Anhörung auf den 4.6.2012 angesetzt. Der am gleichen Tag stattgefundene Termin im Jugendamt verlief Ergebnis offen das Jugendamt sei die einzigste Möglichkeit dem Kind wie auch immer helfen zu können müssen dürfen nur in einer Fremdplatzierung/Dauerpflegestelle. Es wurde Rechtsmittel gegen diesen Beschluss erlassen.

4.6.2012

Anhörung vor dem Familiengericht verlief ungenügend der Beschluss wurde nicht aufgehoben jedoch wurde ein Umgangsrecht von vier Umgängen je Woche beschlossen.

19.7.2012

das Oberlandesgericht Oldenburg hat an seiner Entscheidung den Beschluss des Familiengerichts das aufgehoben mit der Begründung dass beide Eltern wieder vollumfänglich Inhaber der elterlichen Sorge für das minderjährige Kind Murat Tilmann Morina sind.

27.7.2012

die Eltern nehmen sich an dem stattfinden Umgangstermin ihr Kind mit, das Jugendamt als auch die Umgangsbegleiterin verweigern freiwillig die Herausgabe des Kindes. Ein durch das Jugendamt verursachter Polizeieinsatz verlief Ergebnis offen die Eltern waren Inhaber der elterlichen Sorge eine Kindesentführung für das Jugendamt behauptet hat fand somit nicht statt.

31.8.2012

die Eltern machen sich mit dem Kind auf dem Weg in den Kosovo.

4.9.2012

das Amtsgericht entzieht den Eltern in Abwesenheit die elterliche Sorge für das Kind

13.11.2012

der Beschluss des Amtsgerichtes wird aufgehoben da keine Zuständigkeit gegeben war.

14.12.2012

die Mutter reist mit dem sechs Monate alten Kind in Deutschland ein, der junge wird um 14:00 Uhr per Beschluss herausgenommen Krankenhaus untersucht und sofort einer Pflegefamilie zugeführt.

22.12.2012

die mündliche Anhörung vor dem Familiengericht bekräftigte den Entzug der elterlichen Sorge, ein Sachverständigengutachten zur Frage der Erziehungsfähigkeit der Eltern wurde beschlossen, es wurde umgehend Rechtsmittel eingelegt

4.5. 2013

der Gutachter, Professor Dr. Tewes, beginnt seiner Exploration und beendeten diese im Juli 2012. Fazit des Gutachtens war dass er die Maßnahmen des Gerichtes als auch des Jugendamtes nicht nachvollziehen konnte weil es keine Kindeswohlgefährdung gab.

September 2013

den Eltern wird einer mündlichen Anhörung das Sorgerecht in weiteren Teilen entzogen das Umgangsrecht wird drastisch gekürzt dieser findet nun einmal 14-tägig statt, Begründung dafür war eine mögliche fehlende Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten

im Anschluss an diese mündliche Anhörung trennt sich die Mutter vom Vater des Kindes und begibt sich nach Bremen. Dort bezieht sie ab Februar 2014 eine eigene Wohnung und bekam am 23.4.2014 den Sohn Eduard. Wenige Tage nach der Geburt von Eduard fand ein Hausbesuch des Jugendamtes Bremen statt eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht festgestellt werden. Ein Clearing oder eingerichtet mit der Folge dass auch im weiteren Verlauf der nächsten sechs Wochen festgestellt wurde dass die Mutter mit dem Kind Eduard ohne Komplikationen zurechtkommt.

14.10.2014

die Mutter erhält überraschend das komplette Sorgerecht für unseren zurück es erfolgt keine Rückführung das Kind wird sofort übergeben, die installierte Familienhilfe in Bremen berichtet ab sofort nur positiv, der kleine Tilmann hat im Haushalt keinen Förderbedarf, er besucht einen normalen Kindergarten und entwickelt sich prächtig.

Mai 2016

die Mutter zieht mit ihren beiden Söhnen von Bremen nach Bremerhaven, beantragt dort ordnungsgemäß die Kindergartenplätze und die Kinder besuchen ab sodann den Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt. Noch in der Eingewöhnungsphase richten die Pädagogen von Tillmans Verhaltensauffälligkeiten die es gilt sofort zu behandeln was natürlich zur Verwunderung aller sofort an Ort und Stelle passieren kann weil die Fördermöglichkeiten im Kindergarten gegeben sind der entsprechende Antrag kann vor Ort ausgeführt werden und verfügt über die besten Kontakte ins Jugendamt so das mit Hindernissen nicht zu rechnen sei. Das passierte auch die Arbeit begann mit ihrer pädagogischen Förderung die Anträge wurden innerhalb kürzester Zeit bearbeitet und bewilligt jedoch der Förderbedarf des Kindes stieg Tillmann bedurfte einer sogenannten Integrationshilfe eine Eins zu eins Betreuung die auch von der Mutter beantragt wurde und die Bewilligung des Jugendamtes auch prompt erfolgte das Besondere an dieser Maßnahme war das diese ein faktisch nur auf dem Papier stand die Integrationshelferin selbst eine Rollstuhlfahrerin und halbseitige Lähmung viel dazu 80 % der Zeit weiterbildungsbedingt oder krankheitsbedingt und das Kind Tilmann befand sich als normales Kind im Kindergarten wurde ausgesondert und nahm die Außenseiterrolle ein.

März 2017

nach der Akteneinsicht im Jugendamt Bremerhaven musste die Mutter feststellen dass der Kindergarten hinter dem Rücken der Mutter an ihr vorbei Auskünfte und Absprachen mit dem Jugendamt gemeinsam abgehalten hat in diesem Zusammenhang wurde auch die Problematik der Integrationshelferin offenkundig Idee zu 100 % abgerechnet wurde aber nutze 80 % ihrer Leistungen erbracht hatte eine Anfrage persönlich bei der Kindergartenleiterin wurde sodann mit einem Hausverbot der Kindergartenleiterin geahndet im weiteren Verlauf des Tages erfolgt eine Kündigung der Kindergartenplätze bei der Kinder.

August 2017

Tillmann wird ein Kindergartenplatz im Kindergarten für körperlich und geistig Behinderte zugewiesen im Landkreis Cuxhaven den er fortan bis zu seiner Einschulung im August 2018 besucht.

April 2018

Tillmann wird vom Gesundheitsamt zur Einschulungsuntersuchung eingeladen die erfolgten Teste

 weisen unauffällige Verhaltensweisen des Kindes auf

August 2018

Tillmann wird die Grundschule Karl Marx in Bremerhaven Lehrheide eingeschult, bereits in den nächsten zwei Wochen folgen sodann insgesamt drei Gespräche mit der Sozialarbeiterin Sozialpädagogen als auch der stellvertretenden Direktorin der Schule die darauf abzielen einen Schulbegleiter zu rekrutieren. Die Mutter beantragt beim Jugendamt als auch beim Sozialamt der Stadt Bremerhaven den Schulbegleiter für Tillmann.

September 2018

ab der 2. September Woche wird Tillmann nicht mehr beschult, die Sonderpädagogen Frau Berger sieht sich nicht in der Lage ohne ihre Kollegen Frau Krähahn in der Schule in der Zeit von 8:00 bis 11:00 Uhr zu Schulen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Schulbegleiter erfolgte bis dato nicht. Die Mutter klagte vor dem Verwaltungsgericht Bremen auf unverzüglich Beschulung des Kindes Murat Tillmann Morina und erreichte in diesem Verfahren am 18.10.2018 dass das Jugendamt umgehend den Antrag auf Schulbegleiter zu bearbeiten und dem stattzugeben hat. In diesem Verwaltungsgerichtsverfahren erfuhr die Mutter als Klägerin dass das Jugendamt die Beschulung von Tillmann nur in der Förderschule sieht. Das Verwaltungsgericht schob dem einen Riegel hervor und kritisierte das Jugendamt darf kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde somit kann das Kind nicht einfach auf eine Förderschule abgeschoben werden des weiteren ist es nicht Aufgabe des Jugendamtes zu entscheiden welche Schule das ganze besuchen hat das ist Aufgabe und Kompetenz der Eltern und des Schulamtes. Das Verwaltungsgericht wies in seiner Entscheidung vom 18.10.2018 unter dem Aktenzeichen 3V 1875/18 darauf hin dass dem Jugendamt zwei Monate Zeit ausreichen sollten um das sogenannte Bedarfsfeststellungsverfahren einzuleiten um den Umfang und den Bedarf des Kindes an Förderung tatsächlich festzustellen. Das Jugendamt regte unmittelbar nach dieser Verwaltungsgericht Klage ein Verfahren gemäß 1666 BGB an um die elterliche Sorge der Mutter einzugreifen. Die Mutter beantragte das Kind immer noch nicht geschult wurde Hausbeschulung.

Januar 2019

am 8. Januar 2019 wurde Zimmern im Institut für hochbegabte in Dortmund von Frau Dr. Gerstenberg gab-Heiratsberg auf seine Intelligenz hin getestet das Ergebnis war für die Mutter wenig überraschend Tillmann verfügt über einen sehr hohen IQ vermutlich 140 und höher. Eine genaue Diagnostik konnte aufgrund der Verhaltensauffälligkeiten von Tillmann nicht stattfinden so das man die bereits absolvierten Tests als Aussagegrundlage annahm. Frau Dr. Gerstenberg nach Ratzeburg gar wies noch mal in ihrem Gutachten darauf hin dass Tillmann unbedingt gefördert werden muss aufgrund seines hohen Wissens käme eine nicht Beschulung einer Verwahrlosung/Hospitalismus gleich. Der am 9. Januar stattgefundene Termin am Amtsgericht Bremerhaven wegen Eingriffe in die elterliche Sorge fand statt die Verfahrens bei Ständen Frau demnächst Events hat bereits im Vorfeld ein Gespräch mit Tillmann als auch mit der Mutter gemeinsam geführt und hat dem Gericht mit dass die Mutter darauf drängen dass ihr Sohn zur Schule kommt.

März 2019

die Mutter beantragt beim Verwaltungsgericht Bremen einen Eilantrag wegen Untätigkeit die Bearbeitung des Antrages auf Schulbegleiter in Form des Persönlichen Budgets wurde im Wege des einstweiligen Rechtschutzes verfolgt. Dieser Antrag bediente dazu das Jugendamt zu verpflichten umgehend das persönliche Budget dem jungen zu gewähren mit dieser seinen Rechtsanspruch auf Teilhabeleistungen in Form des Rechtes auf Bildung wahrzunehmen durchsetzen zu können. Dieser Antrag wurde im August 2019 negativ beschieden. Daraufhin hatte Rechtsanwalt Dr. Vogt aus Eschwege das Rechtsmittel der Beschwerde genutzt und den Eilantrag auf Schulbegleitung beim Oberverwaltungsgericht Bremen gestellt.

Januar 2020

die Mutter beantragt beim Amtsgericht Bremerhaven Familiengericht die Anregung eines Anhörungsverfahrens wegen Kindeswohlgefährdung zum Nachteil ihres Sohnes Murat Tilmann Morina dieser besucht seit 2018 immer noch nicht die Schule Anträge werden nicht bearbeitet Alternativen werden nicht aufgezeigt, es bedarf weiterer vier Monate und mehrere Schreiben an das Amtsgericht Eder zuständige Richter Dr. Köster endlich tätig wird

23.4.2020

Richter Dr. Köster am Amtsgericht Bremerhaven greift tatsächlich in die elterliche Sorge ein und bevollmächtigt das Jugendamt im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft die Unterschrift unter dem Hilfestadtplan zu leisten. Die Verfahrensbeiständin Frau Rechtsanwältin Britta Platz legte dagegen keine weitere Beschwerde ein, die Mutter regt am hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen die Aufhebung dieser Entscheidung an.

25.5.2020

 das Oberverwaltungsgericht in Bremen hat dem Antrag der Mutter das persönlich Budget für Murat Tilmann Morina und die Entlohnung des Schulbegleiters für Tillmann stattgegeben im Tenor wies das Oberverwaltungsgericht deutlich darauf hin dass das Jugendamt völlig falsch die Rechtslage verkennt und somit zum Nachteil des Kindes agierte.

17.6.2020

das Jugendamt hat zum Hilfeplangespräch geladen und verkennt immer noch die Rechtslage eine Beratung findet nicht statt man hat keine Kenntnisse von Rehabilitationsrecht und weiß nicht was zu tun ist, der Schulbegleiter für Tillmann ist gefunden die Schule ist angeschrieben Mutter wartet auf Bestätigung dass Tillmann endlich die Schule besuchen darf. Alternativen bis dahin werden nicht aufgezeigt. Tillmann sein Verhalten wird immer auffälliger er wird im Sozialraum von anderen Kindern gehänselt gemobbt geschlagen ausgegrenzt weil er nicht lesen und schreiben kann oder doofes oder freches oder nicht zur Schule darf. Tillmann wird trotz mehrfacher Anträge an das Jugendamt nicht gefördert.

30.9.2020

das hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen hat die Beschwerde der Mutter zurückgewiesen und weist noch mal deutlich in seinem Tenor darauf hin dass das Kind der Schulpflicht unterliegt das Bedarfsfeststellungsverfahren ist nun endlich einzuleiten. Das Jugendamt hat der Mutter schriftlich mit dass dieses prüfen wird ob die Schul Assistenten Frau Dr. Preisler die Schulassistenz für Tillmann übernehmen dürfte. Wie lange diese Überprüfung andauernd wurde nicht gesagt das Verhalten von Tillmann wurde immer besorgniserregender.

8.11.2020

die Mutter sucht für Tillmann Hilfe in der Kinder und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost, schildert ihre Probleme schildert die Probleme des Kindes es erfolgt keine Einweisung auf die Station im Gegenteil und weist darauf hin dass man ein Kind mit acht Jahren nicht geschlossen unterbringen kann es wird angeregt dass die Mutter sich am nächsten Tag Tagesklinik der Seestadt Bremerhaven der Archeklinik umgehend telefonisch meldet um dort einen Therapieplatz für Tillmann zu finden. Der am nächsten Tag nach telefonischer Rücksprache stattgefundene Kurzkontakt bestätigt die dringendste Notwendigkeit dem Kind endlich Hilfe zukommen zu lassen, die Archeklinik weist darauf hin dass sie für Tillmann nur aktiv werden wenn das Helfersystem mit im Boot sitzt. Am

 15.11.2020 findet sodann in der Archeklinik eine sogenannte Fall Konferenz statt, bei der unter anderem auch zwei Ärzte der Kinder und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost eingeladen waren telefonisch war vom Jugendamt Frau Balle als auch Frau Dietrichs zu geschalten. Beide Sozialarbeiter die in diesem Fall als Rehabilitationsträger tätig sind hatten keine Alternative für das Kind aus einer sogenannten Abnahme konnte nicht erklärt werden was besser ist für das Kind was nicht die Mutter drängte auf eine stationäre Therapie für das Kind ambulant stationär war zweitrangig das Kind brauchte dringend eine Struktur alle waren sich einig dass das Verhalten des Kindes besorgniserregend war,Hilfe war nicht in Sicht. Im Anschluss an diesen Termin hat die Mutter

16.11.2020 einen eigenen Antrag auf geschlossene Unterbringung für ihren Sohn im Amtsgericht Bremerhaven gestellt. Die Mutter sah das Kind in größter Gefahr sie begründete ihren Antrag damit dass er nicht mehr lenkbar sein nicht mehr erreichbar sein dass er Eigentum Fremdgefährdung sei dass er die Gefahren nicht mehr abschätzen kann sie belegte ihre Aussagen mit Fotos die die Brandverletzungen infolge seiner zündele belegten sie fügte dem Antrag sämtliche Strafanzeigen bei die Tillmann infolge seiner Streifzüge durch das Wohngebiet in Form von Diebstählen Sachbeschädigungen oder gar Einbrüchen erhielt. Tillmann neigte dazu nicht mehr essen zu wollen alles in allem ein sehr besorgniserregender Zustand den die Mutter erkannte und den es aus ihrer Sicht galt abzustellen.

27.11.2020 das Amtsgericht Bremerhaven hat den Antrag auf geschlossene Unterbringung für Murat Tilmann Morina durch den Vorsitzenden Richter Dr. Florstedt abgelehnt

1.12.2020 das Jugendamt Bremerhaven beantragt beim Amtsgericht Bremerhaven durch den zuständigen Richter Dr. Köster die Herausnahme des Kindes Murat Tilmann Morina ohne mündliche Anhörung der Entzug der elterlichen Sorge wird angeordnet als Ergänzungspflegerin wird das Jugendamt Bremerhaven eingesetzt

3.12.2020 das Jugendamt, Polizei, sozialpsychiatrischer Dienst, Krankenwagen und Notarzt stehenden Mannschaftsstärke von ca. 30 Mann verteilt im Haus vor dem Haus bis in dem Garten herum und zerren das Kind aus der Wohnung und verbringen es sodann unverzüglich in die geschlossene Kinder und Jugendpsychiatrie nach Bremen Ost. Der Beschluss wird der Mutter lediglich in Form einer Kopie gezeigt.

4.12.2020 der Beschluss des Amtsgerichtes Bremerhaven wird der Mutter zugestellt

14.12.2020 die Verfahrensbeiständin Frau Rechtsanwältin Britta Platz stimmt den freiheitsliebende Maßnahmen von Murat Tillmann auf Antrag der Frau Mahlstedt zu. Tillmann befindet sich nun in einer geschlossenen Kinder und Jugendpsychiatrie zusätzlich mit Freiheiten ziehenden Maßnahmen Kontakte finden nicht statt Umgänge auch nicht.

10.2.2021

das Amtsgericht Bremerhaven hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Köster der Mutter nunmehr das komplette Sorgerecht entzogen sowie einen Umgangsausschluss für sechs Monate ausgesprochen..

24.4.2021

das hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat auf die Rechtsbeschwerde des Entzugs der elterlichen Sorge am 5.5.2021 den Beweisbeschluss erlassen dass ein familienpsychologisches Gutachten erstellt werden soll. Das Gutachten soll erstattet werden von Herrn Professor enno Baumann.

Seit 3.12.2020 hat sich die Familie nicht mehr gesehen der kleine Bruder Eduard musste Nikolaus Weihnachten Kindertag sein Geburtstag und jetzt am 26. Mai den Geburtstag seines Bruders ohne ihn feiern täglich wird er angesprochen wissen Bruder geht Uhr ist auch für ihn ist es nicht nachvollziehbar warum der Bruder abgeholt wurde warum er ihn nicht sehen darf warum ihm nicht sprechen darf es ist schier unbegreiflich Tillmann befindet sich derzeit inkognito in den Händen der Kinder und Jugendhilfe und wird nicht beschult.

Kein Einzelfall – jetzt interessiert sich die EU dafür!

2018 wurde ich in der Karl-Marx-Schule eingeschult. Allerdings nicht lange. Ich glaube, es waren keine zwei Wochen vergangen, als man mich nicht mehr zur Schule ließ. Meine Mutter hatte zwar extra einen Schulbegleiter für mich organisiert, aber das Jugendamt verweigerte mir das beantragte PERSÖNLICHE BUDGET um den Schulbegleiter bezahlen zu können. Ohne Schulbegleiter ließ man mich aber nicht mehr die Schule besuchen.

Im August habe ich dann drei Jahre keinen Schulunterricht erhalten. Ein Einzelfall?

Nein, ich bin in Deutschland keineswegs ein Einzelfall. Trotz bestehender Schulpflicht gibt es in Deutschland mehrere behinderte Kinder, den man das Recht auf Bildung verweigert. Jetzt ist das auch in der EU angekommen. Das EU-Parlament hat jetzt einen Beauftragten nach Deutschland geschickt, um sich solche Fälle genauer anzusehen.

Egal ob ich zu den beobachteten Fällen gehöre, oder nicht, es ist auf jeden Fall positiv, dass die EU jetzt Deutschland diesbezüglich beobachtet und verfolgt.

Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der nächste in diesem Land?

Zunächst sorgte die Entscheidung eines Familienrichters in Weimar auf der einen Seite für Begeisterung, und auf der anderen Seite für Entsetzen, denn der Richter am Amtsgericht hatte klagenden Eltern recht gegeben, die gegen einige Maßnahmen bezüglich der Coronapandemie geklagt hatten. Die Klage der Eltern hatte sich gegen die Maskenpflicht, und die Zwangstests, an den Schulen gerichtet. Der Familienrichter gab den Eltern recht, und sah in der Maskenpflicht, und den Zwangstests, eine Kindeswohlgefährdung, weswegen er die Maskenpflicht, und die Zwangstests, aufhob, und zu mindestens in Thüringen den Schülern wieder freies Atmen ermöglichte.

Den Eltern, Kindern/Schülern gefiel diese Entscheidung durchaus, und zwar nicht nur in Thüringen, sondern auch bundesweit, aber der Staat wollte die Entscheidung des Familiengerichts nicht einfach hinnehmen, und unterstellte dem Richter, er hätte Rechtsbeugung begangen.

Rechtsbeugung, das ist schon ein harter Vorwurf, den jedoch üblicherweise niemand interessiert, wenn so ein Vorwurf von einem Bürger stammt. Ich erinnere mich, dass ich schon mehrfach einen Grund hatte mich über kriminelle, Rechtsbeugung, sowie unfähige Richter zu beschweren.

Hier zunächst ein Beispiel vom Amtsgericht/Landgericht Bochum.

Es ist schon ungefähr 30 Jahre her, da gab es am Amtsgericht Bochum ein Strafverfahren wegen Betrugs. Der damalige Angeklagte sollte in fünf Fällen seine Rechnungen nicht bezahlt haben, wodurch der angeblich betrogenen Firma ein Schaden von ca. 7500 DM entstanden sein sollte.

Als es zur Verhandlung kam, musste das Amtsgericht zwei Fälle einstellen, weil eine Rechnung Waren anbetraf, die der Angeklagte nachweislich gar nicht gekauft hatte. Die zweite Rechnung musste eingestellt werden, weil diese Rechnung nicht die Firma betraf, die der Angeklagte angeblich betrogen haben sollte. Durch diese beiden Einstellungen schrumpfte der angebliche Schaden von ca. 7500 DM auf ca. 3500 DM. Da das Amtsgericht davon ausgehen, dass die restlichen drei Rechnungen von dem Angeklagten nie bezahlt wurden, was sich später als falsch herausstellte, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Rechtsmittel ein, und der Fall landete dann beim Landgericht Bochum.

Beim Landgericht Bochum lautete nun also der Vorwurf, dass der Angeklagte in drei Fällen eine Firma, durch Nichtzahlungen der drei Rechnungen, um ca. 3500 DM betrogen hätte. Weil das Landgericht den Angeklagten gerne verurteilen wollte, hatte man im Vorfeld der Verhandlung einen Beschluss erlassen, wonach die Geschäftsbank des Angeklagten dem Landgericht sämtliche Kontoauszüge des betreffenden Zeitraums auszuhändigen hätte. Das war ein dummer Fehler des Landgerichts, denn das Landgericht wollte damit ja erreichen, dass dem Angeklagten bewiesen werden konnte, dass er bei der vermeintlich geschädigten Firma Waren gekauft hatte, die er gar nicht bezahlen konnte.

Durch die beschlagnahmten Kontoauszüge ergab sich jedoch ein ganz anderes Bild.

Als eine der letzten Buchungen in dem betreffenden Zeitraum gab es auf dem Konto eine Barabhebung über 5000 DM. Natürlich nutzte die Richterin des Landgerichts diese Barabhebung von 5000 DM dazu dem Angeklagten einen Betrug zu unterstellen, und sie wollte wissen, was er mit diesem Geld gemacht hat. Der Angeklagte konnte sich daran erinnern, dass er damals die Barabhebung gemacht hatte, weil die angeblich betrogene Lieferfirma ihm telefonisch mitgeteilt hatte, dass noch Rechnungen von ca. 7500 DM offen wären.

Wenn also eine Firma ihren Kunden anruft, und ihm mitteilt, es sei noch eine Summe X offen, und der Kunde dann umgehend zur Bank geht, um 5000 DM abzuholen, und dieses Geld dann umgehend der vermeintlich geschädigten Lieferfirma zu übergeben, kann man sicherlich nicht mehr eine Betrugsabsicht unterstellen, denn wenn der Kunde eine Betrugsabsicht gehabt hätte, dann hätte er das Geld nicht zu der Lieferfirma gebracht, sondern für sich selbst verbraucht.

Mal angenommen, der ursprüngliche Vorwurf, hätte gestimmt, und der Schaden hätte tatsächlich ca. 7500 DM gelegen, dann wäre der Schaden durch die Barzahlung von 5000 DM, auf ca. 2500 DM gesunken.

Rechtlich gesehen lag hier schon kein Betrug mehr vor, weil durch die Zahlung der 5000 DM eine Teilzahlung erfolgte, und wenn eine Ware teilweise bezahlt wurde, liegt rechtlich gesehen kein Betrug mehr vor.

Dass der Angeklagte auch tatsächlich keine Betrugsabsicht hatte, wurde bereits dargelegt.

Doch tatsächlich sah die Sache ja noch etwas anders aus.

Das Amtsgericht hatte ja bereits zwei Fälle einstellen müssen, weil es sich bei diesen beiden Fällen nicht um einen Betrug des Angeklagten gehandelt haben konnte. Dadurch war ja die vermeintliche Schadenssumme auf ca. 3500 DM gesunken.

Während der Verhandlung beim Amtsgericht Bochum wurde der Buchhalter der angeblich geschädigten Firma nicht als Zeuge vernommen. Das Landgericht Bochum hatte jedoch den Zeugen geladen, und dieser musste der Richterin überraschend mitteilen, dass der Angeklagte ja 5000 € in bar bezahlt hatte.

Da ja die angebliche Schadensumme nicht 7500 DM betrug, sondern nur ca. 3500 DM, bedeutet dies, dass durch die Zahlung der 5000 DM der Firma tatsächlich überhaupt kein Schaden entstanden war. Wenn die Staatsanwaltschaft im Vorfeld vernünftig ermittelt hätte, und nicht nur belastende, sondern auch, wie gesetzlich vorgesehen, nach entlastenden Fakten gesucht hätte, dann hätte man festgestellt, dass der angebliche Betrüger der Lieferfirma mehr Geld bezahlt hatte, als dieser zugestanden hätte, und es niemals einen Betrug gab, denn es ist ja mathematisch nicht so schwer festzustellen, dass eine Firma, die offene Rechnungen von 3500 DM hat, und von dem Kunden 5000 DM bekommt, nichts mehr von dem Kunden zu bekommen hat, und es von daher auch niemals einen Schaden gab.

3500 DM, minus 5000 DM, ergibt eine negative Summe. Nun ist bekannt, dass gerade Frauen, mit Mathematik manchmal so ihre Probleme haben, und das dürfte dann wohl auch auf diese kriminelle, rechtsbeugende oder unfähige Richterin zutreffen, denn diese dumme Kuh verurteilte den Angeklagten, trotz einer Überzahlung von 1500 € erneut zu einer Geldstrafe. Zuvor versuchte sie noch den Angeklagten zu nötigen seinen Widerspruch zurückzunehmen, und drohte ihm, dass sie ihn zu einer höheren Strafe verurteilen würde, als dies das Amtsgericht gemacht hatte.

Diese Richterin hatte also nicht nur erhebliche Defizite in der Mathematik, sondern offenbar auch in der Rechtskunde. Von einem Verschlechterungsverbot hatte sie wahrscheinlich auch noch nie etwas gehört. Es ist schon erstaunlich, dass man sogar beim Landgericht Richter trifft, die mal gerade das Niveau eines Hilfsschülers erreichen.

Oder muss man vielleicht doch regelmäßig von vorsätzlicher Rechtsbeugung ausgehen?

Fakt ist, egal ob man sich über kriminelle, rechtsbeugende, unfähige Richter bei dem Direktor oder dem Präsidenten eines Gerichts beschwert hat, oder Strafantrag gegen solche Schwarzkittel gestellt hat, immer bekam man als Antwort, dass Richter unabhängig wären, und man deshalb nichts machen könnte. Es scheint so, als ob die Justiz glaubt, die Rechtsbeugung sei gar keine Straftat, und Willkür sei normaler Bestandteil der richterlichen Unabhängigkeit.

Dem ist aber nicht so. Zwar findet man die richterliche Unabhängigkeit im Grundgesetz wieder, aber das darf man nicht als Recht der Richter ansehen, sondern vielmehr als deren Pflicht. Es ist also nicht so, dass Richter unabhängig sein dürfen, sondern dass Richter unabhängig sein müssen. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Warum ist das so?

Das Grundgesetz beinhaltet die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Der Bürger hat also ein Recht auf einen unabhängigen Richter, für den Richter, als Bestandteil des Staates, ist das hingegen eine Pflicht.

Die Rechtsprechung unterscheidet hier zwischen dem Grundrechteinhaber, und den Personen, bzw. Organisationen, die dem Bürger das Grundgesetz gewähren müssen. Dazu gehört eindeutig auch ein Richter, als Teil der Justiz. Der einzelne Bürger ist also der Grundrechteinhaber, während ein Richter zu den Personen gehört, die kraft ihres Amtes die Grundrechte zu gewähren haben.

So heißt es in Artikel 1 des Grundgesetzes auch:

Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Im Strafgesetzbuch findet man natürlich auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung. Tatsächlich gibt es in diesem Land nicht gerade viele Richter, die jemals wegen Rechtsbeugung verurteilt wurden, aber dennoch muss festgehalten werden, dass Rechtsbeugung eine Straftat ist, und nicht nur verfolgt werden kann, sondern auch auf jeden Fall zu verfolgen ist. Die im Grundgesetz festgeschriebene richterliche Unabhängigkeit schützt Richter nicht vor der gerechten Strafverfolgung.

Es ist erstaunlich, wenn Hinz und Kunz, oder Tilmans Mutter einen Richter wegen Rechtsbeugung anzeigt, dann stellt man solche Strafanzeigen mit schöner Regelmäßigkeit ganz schnell wieder ein, mit dem Hinweis, dass Richter unabhängig wären. Wenn aber ein Familienrichter in Weimar feststellt, dass eine Maskenpflicht und Zwangstests gegen Corona, eine Kindeswohlgefährdung ist, dann zählt die richterliche Unabhängigkeit plötzlich nicht mehr viel. Dann ist es plötzlich auch möglich, dass eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft das Handy des Richters beschlagnahmt, und man auch eine Hausdurchsuchung bei dem Richter durchführt.

Das Urteil dieses Familienrichters hatte schon für Furore gesorgt, aber die strafrechtliche Verfolgung des Richters bringt jetzt noch mehr Menschen auf die Palme.

Um es mal klarzumachen, ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn wirklich kriminelle Richter strafrechtlich verfolgt werden, aber im Falle des Familienrichters in Weimar ist es sehr bedenklich, ob überhaupt eine Straftat seinerseits vorliegt.

Da hatten also Eltern, die ein schulpflichtiges Kind haben, beim Familiengericht geklagt, weil die Behörden wegen Corona für die Kinder eine Maskenpflicht und/oder Zwangstests in der Schule angeordnet haben. Die Eltern sahen durch diese Maßnahmen das Kindeswohl als gefährdet an, und deswegen reichten sie Klage beim Familiengericht in Weimar ein.

Wenn es um eine mögliche Kindeswohlgefährdung geht, dann ist sicherlich das Familiengericht für die Entscheidung zuständig. Allerdings handelte es sich hierbei ja um eine behördliche Anordnung, und wenn man gegen eine Maßnahme von Behörden vorgeht, klagt man normalerweise vor dem Verwaltungsgericht.

Wäre also das Verwaltungsgericht tatsächlich für diese Klage zuständig, dann wäre der Familienrichter in diesem Fall nicht der gesetzliche Richter gewesen, und es könnte sich tatsächlich dann um Rechtsbeugung handeln, wenn der Familienrichter seine Entscheidung vorsätzlich getroffen hätte. Die Behörden, und die Politik argumentieren so, und irgendjemand muss dann wohl Strafantrag gegen den Familienrichter gestellt haben. Vermutlich wird auch die Politik bei der Staatsanwaltschaft, die ja anders als Richter nicht unabhängig ist, sondern weisungsgebunden, interveniert haben, denn das dürfte dazu geführt haben, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Familienrichter nicht gleich wieder eingestellt hat, sondern mit Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des Handys gegen den Richter vorging. Zur Erinnerung, bei der Strafanzeige eines Normalbürgers, bügelt die Staatsanwaltschaft solche Anzeigen gleich wieder weg, mit dem Hinweis, dass Richter unabhängig wären.

Wie sieht das eigentlich in dem Fall von Weimar aus?

Es wurde bereits erwähnt, das Verfahren gegen Behörden normalerweise beim Verwaltungsgericht landen. Aber gerade, wenn es um das Kindeswohl geht, ist das eben üblicherweise nicht so. Wenn ein Jugendamt Eltern die Kinder wegnimmt, und die Eltern entscheiden sich gegen diese Maßnahme zu klagen, dann wird dies eben üblicherweise nicht vor dem Verwaltungsgericht durchgeführt, sondern meistens beim Familiengericht. Man kann also durchaus davon ausgehen, dass das auch in diesem speziellen Fall durchaus zulässig gewesen sein könnte.

Es ist eben nicht immer so, dass absolut feststeht, welches Gericht waren zuständig ist. Ich darf hier an den Aktivisten Frank Engelen erinnern, der mal in einem Fall einer Familie vorgeschlagen hatte, dass diese gegen eine Entscheidung des Jugendamtes nicht vor dem Familiengericht klagen soll, sondern das Jugendamt vor dem Verwaltungsgericht verklagen solle. Ein Rechtsanwalt hatte damals gemeint, dass dies völliger Unsinn wäre. Die Eltern müssten zwingend eine Entscheidung beim Familiengericht beantragen. Frank Engelen, und die betroffenen Eltern, verklagten das Jugendamt trotzdem vor dem Verwaltungsgericht, und haben damals auch gegen das Jugendamt gewonnen. Dies bestätigt also, dass es manchmal mehr als nur ein Gericht gibt, vor dem man klagen kann.

Dass der Familienrichter von Weimar möglicherweise keine Rechtsbeugung begangen hatte, wird auch nochmals dadurch bekräftigt, dass inzwischen auch andere Gerichte seiner Entscheidung gefolgt waren. Außerdem gibt es eine Entscheidung des Oberlandesgericht Kaiserslautern, oder Karlsruhe, das ausdrücklich festgestellt haben soll, dass eine Klage gegen die Corona Maßnahmen auch beim Familiengericht zulässig wäre.

Auch wenn es ausdrücklich zu begrüßen wäre, wenn in Deutschland endlich mal gegen rechtsbeugende und willkürlich handelnde Richter vorgegangen würde, so ist es dennoch ganz entschieden abzulehnen, wenn man aus politischen Gründen die richterliche Unabhängigkeit missachtet, um gegen Richter vorgeht, die nur ihren Job gemacht haben. So etwas wäre nämlich dann eine fatale Entscheidung in die völlig falsche Richtung. Verfolgung von Rechtsbeugung, ja, aber eine politische Verfolgung von rechtschaffenen, unabhängigen Richtern, das muss ausdrücklich skandalisiert werden.

Es gibt da ja beim Familiengericht in Bremerhaven noch einen Richter Dr. Köster. Wenn es nun in Deutschland tatsächlich mal üblich werden sollte, dass man tatsächlich rechtsbeugende Richter auch strafrechtlich verfolgt, dann muss man sich die Frage stellen, ob Dr. Köster, sich jetzt ernsthafte Sorgen machen muss.

Rechtsanwalt Michael Langhans hatte ja bereits in einem Video einen Beschluss dieses Dr. Köster auseinandergenommen, und gemeint, dass dies ein Beschluss wäre, den das Land nicht bräuchte.

Es ist ja bekannt, dass ich, also Tilman, seit Anfang Dezember 2020 meine Mutter nicht mehr sehen durfte, weil das Jugendamt Bremerhaven, das Familiengericht Bremerhaven, und die Kinderklinik Bremen Ost zu meinem Nachteil gemeinsam kungeln, und sich weder an Gesetze, noch an das Recht halten. Eine Verfahrensbeiständin vom Jugendamt gab sich gleich mehrfach und wahrheitswidrig als Amtsvormünder aus.

Die Kinderklinik Bremen-Ost lässt meine Mutter zu einem geplanten, unbegleiteten Umgang anreisen, um dann diesen unbegleiteten Umgang von Anfang an abzulehnen. Wahrheitswidrig behauptet die Klinik, dass die „Amtsvormündin“ die Klinik aufgefordert hätte nur begleitete Rundgänge stattfinden zu lassen.

Tatsächlich hatte ich damals gar keine Amtsvormündin, sondern nur eine Ergänzungspflegerin, weil ja meine Mutter damals noch Teile des Sorgerechts für mich hatte. Tatsächlich belegt auch der Schriftverkehr, dass die Kinderklinik am Vortag das Jugendamt angeschrieben hatte, und dies aufgefordert hatte, nur noch begleitete Umgänge zuzulassen. Weiterhin bestätigt der Schriftverkehr, dass es bis zu diesem Tag, an dem der Umgang stattfinden sollte, der Klinik noch kein Schriftstück vorlag, wo das Jugendamt, bzw. die Verfahrensbeiständin die Klinik aufgefordert hätte nur noch begleitete Rundgänge stattfinden zu lassen. So ein Schreiben hat die Verfahrensbeiständin erst ein Tag nach dem geplanten Umgang an die Klinik gesendet, und dies auch nur auf ausdrücklichen Wunsch der Klinik.

Weder das Jugendamt, noch die Kinderklinik, noch die Verfahrensbeiständin, wären berechtigt gewesen, einem Umgang, vom unbegleiteten Umgang, zum begleiteten Umgang abzuändern. Dafür hätte man einen Gerichtsbeschluss des Familiengerichts benötigt.

Doch den Vogel schoss der Familienrichter Dr. Köster ab. Dr. Köster entzog meiner Mutter zunächst das „Recht“ einen Hilfeplan für mich beim Jugendamt abzuschließen oder abzulehnen. Dieses „Recht“ übertrug Dr. Köster an das Jugendamt, was gleich doppelt merkwürdig ist.

Zunächst war es ja das Jugendamt, das seit 2018 nichts unternahm, um mir einen Schulbesuch zu ermöglichen. Das hatte sogar das Oberverwaltungsgericht Bremen festgestellt. Es ist also schon komisch, wenn Richter Köster dem Jugendamt irgendwelche „Rechte“ überträgt, wo doch genau bekannt ist, dass ausgerechnet dieses Jugendamt überhaupt nicht daran interessiert war, dass ich dieses Recht erhalte.

Außerdem ist es verwunderlich, dass Dr. Köster dem Jugendamt ein „Recht“ überträgt, was es zwar bei der Hilfe zur Erziehung gibt, aber nicht im Behindertenrecht. Meine Mutter wiederholt ja gebetsmühlenartig immer wieder, dass es bei mir, als seelisch Behinderten, gerade nicht um Hilfe zur Erziehung geht, sondern um Hilfe, um eine Behinderung auszugleichen. Dort aber gibt es gar kein Hilfeplangespräch, und von daher konnte Dr. Köster dem Jugendamt das nicht vorhandene Recht auch nicht übertragen.

Nachdem Dr. Köster in der ersten Jahreshälfte 2020 dem Jugendamt das „Recht“ übertrug, für mich einen Hilfeplan auszuarbeiten, dem meiner Mutter nicht zustimmen musste, weil das „Recht“ ja jetzt beim Jugendamt lag, passierte wieder nichts. Auch mit dem neuen „Recht“ war das Jugendamt auch weiterhin nicht in der Lage mir einen Schulbesuch zu ermöglichen. Aus diesem Grund übertrug dann Richter Köster im Dezember 2020 auch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, und das Recht alle schulischen Belange für mich zu regeln, auf das Jugendamt, was seit Jahr und Tag meinen Schulbesuch torpedierte.

Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht steckte mich das Jugendamt dann in die Kinderklinik Bremen-Ost. Aber weder Bremen-Ost, noch das Jugendamt schafften es in den nächsten Wochen mir einen Schulbesuch zu ermöglichen. Daraufhin gab es dann im Februar 2021 wieder einen „Beschluss“ von Dr. Köster, der meiner Mutter nun das gesamte Sorgerecht entzog.

Während zuvor schon das Jugendamt zweieinhalb Jahre meinen Schulbesuch unmöglich machte, was ja das Oberverwaltungsgericht Bremen auch schon festgestellt hatte, behauptete nun Dr. Köster wahrheitswidrig, dass es die Schuld meiner Mutter wäre, dass ich im Februar 2021 schon zweieinhalb Jahre keine Schule besuchen durfte. Jetzt hat also das Jugendamt das gesamte Sorgerecht für mich. Meine Mutter habe ich seit Dezember 2020 nicht mehr sehen dürfen. Eine Schule darf ich natürlich noch immer nicht besuchen. Und das kann doch nun wirklich nicht mehr die Schuld meiner Mutter sein, denn wenn seit Dezember 2020 ausschließlich das Jugendamt für die schulischen Belange zuständig ist, und meine Mutter seit Februar 2021 gar kein Sorgerecht mehr für mich hat, dürfte es auch einem Dr. Köster schwerfallen, weiterhin die Schuld an dem verweigerten Schulbesuch meiner Mutter anzulasten.

Rechtsanwalt Michael Langhans hatte ja bereits in seinem Video empfohlen, dass man so einem „Richter“ wohl besser einen Job in der Registratur anbieten sollte. Und ich stelle mir nun jetzt die Frage, ob Richter Dr. Köster noch wirklich gut schlafen kann, jetzt wo er weiß, dass Richterin auch eine Hausdurchsuchung droht, und eine Beschlagnahme des Handys, wenn die unter dem Verdacht stehen, Rechtsbeugung begangen zu haben?

Wenn es in Deutschland plötzlich zum Regelfall werden sollte, dass man kriminelle Rechtsbeugung der Richter auch strafrechtlich verfolgt, dann muss die Frage erlaubt sein, weil es die erste Hausdurchsuchung bei einem Richter von Bremerhaven gibt?

Zwei (2) Videos

Leute es gibt zwei neue Videos. Beide behandeln eigentlich dasselbe Thema.

Das erste Video wurde bei uns in Bremerhaven am Erika-See gemacht. Weil der Wind dort die Tonaufnahmen teilweise gestört hat, wurde bei uns in der Wohnung noch ein weiteres Video aufgenommen.

In beiden Fällen geht es um meine Vorgeschichte, und die Videos sind auch als Ergänzung zu dem Video von Rechtsanwalt Michael Langhans gedacht.

Und hier nochmals das Video von Michael Langhans.

TILMAN: Ausgedönert!

Für den Beitrag:

DSDS: Deutschland sucht den Superdepp

wurde ich ja kritisiert, weil der angeblich Ausländerfeindlich wäre.

Ja, man ist also auch schon ausländerfeindlich, wenn man sich darüber beschwert, dass man als deutsches Kind bei türkischen Pflegeeltern leben muss, anstatt zu Hause. Es ist mir nicht bekannt, dass man Türken vorwerfen würde, sie wären deutschfeindlich, wenn sie sich darüber beschweren, dass die türkischen Kinder bei deutschen Pflegeeltern untergebracht werden.

Zumindest kann ich feststellen, dass der Beitrag erfolgreich war. Ich bin inzwischen nicht mehr bei Ihnen Erdogan Vasallen untergebracht. Aber das bedeutet nicht, dass mich das Jugendamt wieder zu meinem Bruder und meiner Mutter gelassen hätte. Zwar scheint das Jugendamt auch davon auszugehen, dass das Oberverwaltungsgericht den geistigen Schwachsinn eines Dr. Kösters aufheben wird, denn man hat mir schon mitgeteilt, dass ich wohl bald wieder bei meiner Mutter wäre.

Vielleicht interessiert es euch ja, ob ich inzwischen endlich wieder die Schule besuchen darf. Zur Erinnerung ich wurde immerhin schon im August 2018 eingeschult. Aber schon seit September 2018 lässt man mich die Schule nicht mehr besuchen. Ich will natürlich die Schule besuchen, und meine Mutter wollte das auch, aber die Karl-Marx-Schule weigert sich mich zu beschulen. Meine Mutter hatte sogar die Polizei gerufen, um mein Schulrecht, bzw. Schulpflicht durchzusetzen. Die haben aber ebenso wenig unternommen, wie das Jugendamt Bremerhaven. Meine Mutter hatte sogar einen Schulassistenten besorgt, aber das Jugendamt weigerte sich die Kosten für die Schulassistenz zu übernehmen.

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