Man wirft ja dem Richter Dr. Köster vor, dass er keineswegs ordentlich gearbeitet habe, als er meiner Mutter zunächst ein Teil der elterlichen Sorge entzog, und dann später da komplette Sorgerecht entzog. Mit lächerlichen 3 Seiten plus Rubrum und Rechtsbehelfsbelehrung „begründete“ er den Sorgerechtsentzug. Dabei widersprach er sich sogar teilweise selbst. Haben nun die Anwälte meiner Mutter besser gearbeitet?
Im laufenden Verfahren beim OLG ist es schwer komplette Schreiben an das Gericht zu veröffentlichen. Ich beschränke mich im Moment also auf einzelne Textpassagen, auf die ich näher eingehen möchte.
Dr. Köster schaffte es also den Sorgerechtsentzug mit 3 Seiten zu begründen. Die Antwort besteht aus dem sechsfachen. 19 Seiten sind es bisher.
In der Chronologie kann man nachlesen, dass das Verwaltungsgericht Bremen am 12.10.2018 das Jugendamt Bremerhaven verpflichtet hat die Kosten für einen Schulbegleiter zu übernehmen, damit ich endlich wieder die Schule besuchen kann. Damals wurde mir schon ein Monat der Schulbesuch verweigert. Was machte das Jugendamt? Das Jugendamt machte nichts!
Am 23.4.2020 griff Richter Köster in das Sorgerecht der Mutter ein, und entzog ihr einen Teil des Sorgerechts. Er übertrug das Recht der Mutter ein Hilfeplan für das Kind abzuschließen an das Jugendamt Bremerhaven.
Hier kommen natürlich erhebliche Zweifel an der Fachkompetenz oder vielleicht sogar am Geisteszustand dieses Richters auf. Seit 20 Monaten verhindert das Jugendamt, durch Nichtstun, den Besuch der Schule, und dies trotz Schulrecht, oder Schulpflicht. Ob der auch einen Kinderficker zum Leiter eines Kindergartens machen würde?
Aber es kommt noch dümmer. Richter Köster hat dem Jugendamt das Recht übertragen einen Hilfeplan für mich abzuschließen. Das Dumme dabei ist, dass es Hilfepläne bei der Hilfe zur Erziehung gibt. Das ist aber bei mir gar nicht der Fall. Es ist anerkannt, dass ich seelisch behindert bin. Damit bewegen wir uns also nicht in der Hilfe zur Erziehung, sondern im Behindertenrecht, wo es keine Hilfe zur Erziehung gibt, sondern um ein selbstbestimmtes Leben.
Richter Köster hat also dem Jugendamt ein Recht übertragen, das es gar nicht gibt. Tolle Leistung.
Frage, das Jugendamt hatte nun also das Recht erhalten für mich einen Hilfeplan zustellen, der nicht von meiner Mutter abzusegnen war. Und was hat das Jugendamt dann gemacht? Das Jugendamt hat wieder nichts gemacht.
Ein Rechtsanwalt behauptete, dass der Senat eines Oberlandesgerichtes in München schlimmer sei, als Roland Freisler. Das mochten die Richter des Senats nicht wirklich hören. Sie stellten Strafantrag gegen den Anwalt, und dieser wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung verurteilt. Vermutlich bestätigte auch das Landgericht das Urteil. Und so ging der Rechtsanwalt weiter. Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München entschied dann, dass es sich bei der Aussage des Rechtsanwaltes nicht um eine strafbare Beleidigung handelt, sondern um eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung.
Wie ihr ja wisst, Richter Köster hat meiner Mutter das Sorgerecht für mich entzogen. Peinlich, wie dilettantisch dieser Richter dabei vorging. Rechtsanwalt Michael Langhans hat sich dazu in einem Video geäußert. Im Moment liegt der Fall beim OLG.
Ich hoffe natürlich, dass dieses OLG nicht schlimmer ist als Freisler, und natürlich auch, dass das OLG besser ist, als dieser Richter des Amtsgerichts Bremerhaven, der an Peinlichkeit nur schwer zu überbieten sein dürfte. Richter Köster, vom Amtsgericht Bremerhaven, hat meiner Mutter in drei Schritten das Sorgerecht entzogen, und sich dabei an Peinlichkeit jedes Mal selbst übertroffen.
Ihr wisst ja, ich bin kein einfaches Kind. Wer als achtjähriger Junge in einem Monat 99 Strafanzeigen kassiert, kann sicherlich kein ganz normales Kind sein. Deshalb hier noch mal ganz kurz eine Zusammenfassung meiner Geschichte.
Schon seit Jahren ist bekannt, und das bestätigen auch Gutachten, und auch das Jugendamt, dass ich seelisch behindert bin. Der Grund für die seelische Behinderung liegt in meiner Vergangenheit, und die Schuld für die seelische Behinderung dürfte sicherlich beim Jugendamt liegen.
Kurz bevor ich das Licht dieser Welt erblickte, wandte sich meine Mutter Hilfe suchend an das Jugendamt. Inzwischen weiß sie, was man ja immer wieder hört, dass es ein großer Fehler ist, wenn man sich an das Jugendamt wendet, und von denen Hilfe erwartet.
Meine Mutter wollte damals im Frauenhaus untergebracht werden, weil mein Vater mehrfach gewalttätig gegen meine Mutter war. Das Jugendamt verweigerte die Hilfe, denn es hatte etwas ganz anderes vor. Das Jugendamt informierte das Krankenhaus, und teilte mit, dass man meiner Mutter das Baby wegnehmen wolle, wenn ich zur Welt gekommen bin.
Die Tatsache, dass mein Vater gewalttätig war, macht ja meine Mutter nicht erziehungsunfähig, und besonders dann nicht, wenn sie beim Jugendamt sogar beantragt, dass wir beide im Frauenhaus unterkommen. Außerdem war das Verhalten des Jugendamtes auch deshalb rechtswidrig, weil es bei diesem Vorgehen um einen sogenannten Vorratsbeschluss handelt. Das Jugendamt hatte die Inobhutnahme beschlossen, noch bevor ich auf der Welt war, und noch bevor eine Kindeswohlgefährdung eingetreten war, bzw. akut drohte.
Das Krankenhaus machte das perfide Spiel des Jugendamtes auch noch mit. Nach der Geburt wurde ich umgehend meiner Mutter entzogen, und man teilte ihr wahrheitswidrig mit, dass dies nötig sei, weil ich schwer krank zur Welt gekommen wäre. Ich wuchs also die ersten Wochen ohne Mutter und Vater auf. Sechs Tage nach meiner Geburt kann das Jugendamt, und teilte meiner Mutter mit, dass man mich nun in Obhut nimmt. Da meiner Mutter von der geplanten Inobhutnahme bis dahin nichts bekannt war, konnte sie auch erst jetzt das Familiengericht einschalten.
Wir kürzen meine Geschichte hier etwas ab. Insgesamt war ich fast zwei Jahre bei Pflegeeltern, die mit mir völlig überfordert waren, und wahrscheinlich auch gar kein wirkliches Interesse an einem Kind hatten. Regelmäßig wurde ich von diesen tageweise an andere Personen weitergereicht. Ich war noch zu klein, um mich zu erinnern, was dann bei den Fremden passierte.
Ohne wirkliche Bindung zu meinen Eltern, oder zu den Pflegeeltern, wuchs ich zunächst auf, und wurde dadurch natürlich Verhaltens auffällig. Das war auch den damals zuständigen Jugendamt bekannt. Diese hielten fest, dass ich den Pflegeeltern nicht mehr zumutbar wäre. Meine Mutter wusste dies natürlich nicht, und sie kämpfte die ganze Zeit für meine Rückkehr. Nach fast zwei Jahren kam ich zurück zu meinem kleinen Bruder, und zu meiner Mutter.
Die Zuständigkeit des Jugendamtes wechselte nach meiner Rückkehr. Im Jugendamt war aber meine seelische Behinderung bekannt. Deswegen besuchte ich auch einen speziellen Kindergarten. Der erste Kindergarten war wohl mehr am Geld verdienen interessiert, als an einer vernünftigen Förderung. Das funktionierte dann im zweiten Kindergarten wesentlich besser.
Im Vorfeld meiner Einschulung hätte sich natürlich das Jugendamt wieder von Amts wegen um mich kümmern müssen, da zu erwarten war, dass ich besondere Hilfe beim Schulbesuch brauchen würde. Halten wir also mal fest:
1.) Schon hier hat das Jugendamt Bremerhaven total versagt. Im Vorfeld der Einschulung machte das Jugendamt nichts. Und genauso ging es auch weiter.
Schon nach wenigen Tagen merkte man in der Schule, dass ich ein Problemkind bin. Die Lehrerin, die Schulpsychologen, und auch die Sozialarbeiterin konnten mich nicht bändigen. Ich durfte nur ca. 14 Tage die Schule besuchen, und dann wurde mir der weitere Schulbesuch, trotz bestehender Schulpflicht, verweigert. Meine Mutter unternahm alles, um mir dennoch einen Schulbesuch zu ermöglichen. Sie machte das, was eigentlich das Jugendamt hätte machen müssen.
Man kennt sicherlich Fälle, wo Kinder den Schulbesuch verweigern, und dann eines Tages die Polizei anrückte, um das Kind von zu Hause abzuholen, und zur Schule zu bringen. Bei mir gab es so etwas nicht, denn ich verweigerte den Schulbesuch gar nicht. Im Gegenteil, als meine Mutter mit mir zur Schule ging, um man mir den Schulbesuch verweigerte, da drehte sie den Spieß um, und rief die Polizei, damit mehr doch noch ein Schulbesuch ermöglicht wird. Natürlich hat die Polizei nicht eingegriffen, natürlich war es denen egal, dass ich trotz Schulpflicht, nicht die Schule besuchen durfte.
Und natürlich hat meine Mutter auch sofort einen Schulassistenten für mich gesucht, der mich in der Schule begleiten sollte, und so den Schulbesuch doch noch ermöglichen sollte. So ein Schulbegleiter steht mir laut Gesetz zu, denn für Behinderte, also auch seelisch Behinderte gibt es das persönliche Budget, mit dem man eine nötige Assistenz bezahlen kann.
Das Jugendamt Bremerhaven verweigerte jedoch die Kostenübernahme für die nötige Schulassistenz. Meine Mutter verklagte die Stadt Bremerhaven, auf Kostenübernahme, und scheiterte mit der Klage beim Verwaltungsgericht Bremerhaven. Es ist schwer in Bremerhaven statt beim Gericht zu gewinnen. Man hat den Eindruck, dass dort die Seilschaften mehr zählen, als die Gesetze.
Meine Mutter klagte weiter, denn irgendwann sollte ich ja mal wieder die Schule besuchen können. Und das Oberverwaltungsgericht Bremen hat dann eine Entscheidung für uns getroffen. Dieses Urteil fand bundesweit Beachtung. Dieses Urteil war also richtig gut. Nach dieser Entscheidung hatte das Jugendamt Bremerhaven die Kosten für den Schulbegleiter, in Form des Persönlichen Budgets, ohne Wenn und Aber, zu bezahlen.
War nun, nach ca. zwei Jahren, endlich ein Schulbesuch wieder möglich?
Nein, denn die Behörden siegten weiter rum. Sie wollten rechtswidrig die Bezahlung der Schulassistenten von etlichen Auflagen abhängig machen. So verlangten sie zum Beispiel, als Voraussetzung für das persönliche Budget, ein Hilfeplangespräch. Ein Hilfeplangespräch ist üblich, wenn es um „Hilfe zur Erziehung“ geht. Bei mir geht es aber nicht um Hilfe zur Erziehung, meine Mutter hat auch keine Erziehungsdefizite, wie man zum Beispiel bei meinem kleinen Bruder sehen kann. Mein kleiner Bruder ist ca. zwei Jahre jünger als ich, lebt aber schon länger bei meiner Mutter, als ich. Und mein kleiner Bruder entwickelt sich völlig normal. Er besucht seit Sommer 2020 die erste Klasse, und ist sogar ziemlich gut in der Schule. Also von Erziehungsdefiziten ist da nichts zu erkennen. Und ich bin auch nicht so wie ich bin, weil meine Mutter erziehungsunfähig wäre, sondern, weil bei mir eine seelische Behinderung vorliegt. Es geht also in meinem Fall nicht um Hilfe zur Erziehung, sondern wir bewegen uns im Behindertenrecht. Ein Hilfeplangespräch ist im Behindertenrecht nicht vorgesehen. Lediglich eine Zielvereinbarung kann vereinbart werden. Ich weiß nicht, ob das Jugendamt zu dumm ist das zu erkennen, oder ob man dies absichtlich macht. Meine Mutter hat die mehrfach, und sehr deutlich darauf aufmerksam gemacht.
Und natürlich sollte das auch einem Richter des Amtsgerichts bekannt sein. Dennoch hat auch Dr. Köster des Amtsgerichts das bisher entweder nicht begriffen, oder vorsätzlich missachtet.
In seinem Beschluss vom 23.4.2020 überträgt Richter Köster zum Beispiel unter. 2.
dem Amt für Jugend Familie und Frauen der Seestadt Bremerhaven die Befugnis Hilfepläne zum Zwecke der Gewährung der Leistungen der Eingliederungshilfe als Hilfe zur angemessenen Schulbildung in Form eines persönlichen Assistenten/Integrationshilfe so unterzeichnen, übertragen.
Ich glaube, für diesen Richter macht der Hund auch Miau. Der schreibt also, dass es hier um einen persönlichen Assistenten, bzw. Integrationshilfe geht, somit bewegen wir uns also im Behindertenrecht, und schreibt dann weiter, dass es Jugendamt Hilfepläne für mich unterzeichnen darf. Lieber Herr Köster, wo in aller Welt steht denn, dass man im Behindertenrecht einen Hilfeplan braucht. Das persönliche Budget, das extra für ein selbstbestimmtes Leben von Behinderten geschaffen wurde, kennt keine Hilfepläne. Hilfepläne gibt es bei der Hilfe zur Erziehung, aber genau darum geht es in meinem Fall nicht.
Jura ist so schwierig, weil man dabei denken und lesen können sollte.
Dieser Beschluss vom 23.4.2020 ist also der erste Teil eines unmöglichen Sorgerechtsentzugs. Da geht also der Richter Köster hin, entzieht meiner Mutter ein Teil des Sorgerechts, dem monatelang dafür gekämpft hat, dass ich wieder die Schule besuchen darf, und dann überträgt er diesen Teil des Sorgerechts ausgerechnet an das Jugendamt, was seit Monaten nichts, aber auch gar nichts dafür getan hat, mir trotz bestehender Schulpflicht einen Schulbesuch zu ermöglichen.
Bevor der Richter des Amtsgerichts Bremerhaven meiner Mutter diesen Teil des Sorgerechts entzogen hatte, gab es ja noch die Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht Bremen, dass kein Zweifel daran ließ, dass das Jugendamt die Behörde war, die einen Schulbesuch unmöglich gemacht hatten. Es kommt aber noch schlimmer.
Wir haben inzwischen März 2021. Seit dem Beschluss des Amtsgerichts sind also inzwischen fast elf Monate vergangen. Und was ist in diesen elf Monaten passiert? Besuche ich wieder die Schule? Gibt es den angeblich notwendigen Hilfeplan, für den doch seit April 2020 einzig und allein das Jugendamt zuständig sein soll?
Nein, ich besuche die Schule noch immer nicht, und auch den ominösen Hilfeplan, auch den gibt es bisher nicht. Und wie ging die Geschichte dann weiter?
Anfang Dezember 2020 kam das Jugendamt, in Begleitung von Polizei, und weiteren Behörden Mitarbeitern, und haben mich wieder meiner Mutter weggenommen, und mich in die psychiatrische Kinderklinik in Bremen gesteckt. Nachdem ich dort im Februar 2021 entlassen wurde, lebe ich bei einer türkischen Pflegefamilie. Unser schlimmer als … Richter, hat im Dezember 2020 meiner Mutter weitere Teile des Sorgerechts entzogen, und auf das Jugendamt übertragen.
2.) Das Jugendamt hat jetzt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, und die schulischen Belange für mich erhalten. Natürlich wurde dies in einer Nacht,und,Nebel,Aktion entschieden, also in einem Eilverfahren, ohne dass man dabei damals meine Mutter angehört hätte.
Seit Anfang Dezember 2020 bis heute, sind also wieder mehr als drei Monate vergangen, und was hat das Jugendamt in dieser Zeit gemacht? Besuche ich jetzt die Schule? Gibt es jetzt endlich mal den angeblich notwendigen Hilfeplan?
Wie bereits erwähnt, gibt es im Behindertenrecht überhaupt keinen Hilfeplan. Und so verwundert es auch nicht, dass das Jugendamt diesen Hilfeplan bisher mal fertiggestellt hätte. Es ist halt so, als hätte man dem Jugendamt das Recht übertragen Krokofanten zu fangen. Auch nach Monaten konnte das Jugendamt aber nicht einen einzigen Krokofanten vorweisen, weil man nicht fangen kann, was es gar nicht gibt.
Bei dem Beschluss vom Dezember 2020 handelte es sich um ein EA-Verfahren. Dabei wurde meiner Mutter das rechtliche Gehör verweigert. Natürlich hat meine Mutter gegen den Beschluss rechtzeitig Beschwerde eingelegt, und so kam es im Februar 2021 zu einer Gerichtsverhandlung. Leider sind solche Familiensachen offiziell nicht öffentlich. Das macht es den Richtern leicht gerade in solchen Fällen das Gesetz regelmäßig zu missachten.
3.) In diesem Verfahren hat man meiner Mutter nun endgültig das Sorgerecht entzogen. Dabei ging dieser „schlimmer als …“ Richter so dilettantisch vor, dass Rechtsanwalt Michael Langhans sich über diesen Beschluss nicht nur wunderte, sondern noch extra ein Video auf YouTube veröffentlichte.
Richter Köster kam dabei gar nicht gut weg. Sein dilettantischer Beschluss machte Rechtsanwalt Langhans wirklich fassungslos. Und auch andere Juristen haben sich inzwischen bei meiner Mutter gemeldet. Sie wollten nicht glauben, dass der in dem Video veröffentlichte Beschluss wirklich von Richter Köster so erlassen wurde. Teilweise glaubte man an einen Fake, und meine Mutter musste den Juristen den Beschluss übersenden. Rechtsanwalt Langhans kam dann auch zu dem Ergebnis, dass man Richter Köster als Richter aus dem Dienst entfernen müsste, und er wohl besser geeignet wäre, in der Registratur Akten abzustauben.
Seit ungefähr zweieinhalb Jahren besuche ich, trotz bestehender Schulpflicht, die Schule nicht. Es ist aber nicht so, dass ich die Schule nicht besuchen will, sondern der Schulbesuch wird mir verweigert. Auch sämtliche Hilfe wurde verweigert, die einen Schulbesuch ermöglichen würde. Diese Hilfe wird verweigert, obwohl es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes gibt, die das Jugendamt, bzw. die Stadt Bremerhaven, verpflichtet mir im Rahmen des persönlichen Budgets eine Schulassistenz zu bezahlen. Die Schulassistenz wäre zu jeder Zeit vorhanden gewesen, es liegt einzig und allein daran, dass das Jugendamt nicht bereit war die Kosten dafür zu übernehmen, bzw. unberechtigte, und unnötige Auflagen für den Schulassistenten zu machen. Aber noch viel schlimmer ist das skandalöse Verhalten von Richter Köster. Der überträgt doch immer mehr Teile, bis zum vollständigen Sorgerechtsentzug auf das Jugendamt, obwohl gerade das Jugendamt niemals seiner Pflicht nachgekommen wäre. Seit wann macht man eigentlich den Bock zum Gärtner? Ist es sinnvoll einen Wolf damit zu beauftragen auf eine Schafherde aufzupassen?
Aus meiner Sicht ist es Fakt, dass das Jugendamt, und auch das Familiengericht ganz offensichtlich Kindeswohlgefährdung begeht.
Rechtsanwalt Langhans meinte ja, dass man den Richter in die Registratur versetzen sollte. In diesem Punkt bin ich nicht seiner Meinung. Ich bin vielmehr der Meinung, dass man diesem Richter auf Lebenszeit das Betreten eines Gerichts verbieten sollte. Aus meiner Sicht verbreitet dieser Richter nur Schande über die deutsche Justiz. Wer braucht schon solche Willkür?
Auf Seite 2 des Beschlusses behauptet Küster, dass das Schulamt angeblich einen Platz für mich zur Verfügung gestellt hätte. Wann das gewesen sein sollte, das verschweigt er vorsorglich. Tatsächlich ist uns nichts davon bekannt. Im Gegenteil, auf Anrufe meiner Mutter reagierte man gar nicht, oder man versprach sich zurückzumelden, was dann aber nie geschah. Auch eine beteiligte Psychologin kann bestätigen, dass weder das Jugendamt, noch die Schule und auch das Schulamt nicht kooperativ waren.
Ich bin es, euer Tilman. Ich bin wieder raus aus der Kinderklapsmühle. Was ich über Frau Dr. Gontheer, Dr. Lusch-Dastiyari oder den Chefarzt Dr. Dupont denke, verschweige ich hier im Moment lieber. Aber eines sei mal gesagt, in der Klapse erwartet man Irre, und ich habe dort mindestens drei getroffen.
Jetzt bin ich also raus, aber besser geht es mir trotzdem nicht. Ich bin nicht bei meinem kleinen Bruder und meiner Mutter, sondern bin jetzt bei sogenannten Pflegeeltern. Halal und Lobgesänge auf Erdogan sind jetzt angesagt. Echt jetzt, jetzt reisen Leute als Antalya in dieses Land ein, um dann ihr Geld damit zu verdienen, dass man einer deutschen Mutter das Kind raubt. Stellt euch das mal umgekehrt vor. Man nimmt Türken die Kinder weg, und steckt die in eine deutsche Familie. Dort werden die Moslems dann gezwungen deutsches Essen, incl. Schweinefleisch und Schweinshaxe zu essen. Vielleicht müssten die auch noch in eine christliche Kirche gehen, und Frau Merkel gut finden. Da würde hier aber ganz schnell die Post abgehen.
Übrigens, in Deutschland gibt es kriminelle Clans. Auch hier im Bundesland Bremen. Das sind üblicherweise Ausländer, besonders häufig Türken. Auch die haben Kinder, aber die Kinder werden natürlich nicht von den Jugendämtern oder den Familiengerichten aus den Familien genommen und fremduntergebracht.
Um es noch klarer zu formulieren, man hat keine christlichen deutsche Kinder in moslemische/türkische Familien zu stecken, noch hat man moslemische/türkische Kinder in deutsche Familien zu stecken. In Hamburg kam mal ein Pflegekind ums Leben, weil sie bei den drogenabhängigen Pflegeeltern Methaton geschluckt hatte. Warum hatte man das Kind überhaupt zu drogenabhängigen Pflegeeltern gesteckt? Das Jugendamt begründete das damit, dass man Kinder milleunah unterbringen würde. Eine milleunahe Unterbringung ist es sicherlich nicht, wenn man christliche Kinder bei Moslems, und moslemische Kinder bei Christen unterbringt. Es gibt in Hamburg sogar einen Verein für Stadtteilbezogene Milieunahe Erziehungshilfen e.V.
Als ich von einem Richter in der Klinik befragt wurde, habe ich mich ausdrücklich über das Essen und die Unterbringung bei der Pflegefamilie beschwert.
Ich will hier aber im Moment nicht so viel über mich persönlich schreiben, sondern mehr Beiträge verlinken, die zwischenzeitlich von Leuten veröffentlicht wurden, die meine Mutter unterstützen, und die für meine Rückkehr zu meinem Bruder und meiner Mutter kämpfen.
Meine Mutter hat natürlich gegen meine Fremdunterbringung und den teilweisen Sorgerechtsentzug geklagt. Ergebnis, das Sorgerecht wurde ihr nun vollständig entzogen, und ausgerechnet an die Clowns vom Jugendamt übertragen, die mir jahrelang jegliche Unterstützung verweigerte. Was für ein Witz. Vielleicht sollte sich Richter Dr. Köster mal bei DSDS zu bewerben. Dr. Köster ist nicht nur Direktor des Amtsgerichtes, sondern anscheinend auch noch ganz besonders unfähig. Vermutlich kann man solche Leute nur im Familienrecht unterbringen.
Der Beschluss von Dr. Köster wurde von mehreren Juristen kritisiert.
Die Anwältin der Mutter meinte: „Ich bin seit 19 Jahren im Familienrecht tätig. So etwas habe ich aber noch nie erlebt.“.
Ein Rechtsanwalt aus Süddeutschland hat den Beschluss des Familienrichters extra angefordert, weil er das nicht glauben konnte. Er meinte, dass das ein Fake sein müsste. Das ist es aber leider nicht.
Auch der Jurist Michael Langhans, der jahrelang als Rechtsanwalt im Familienrecht tätig war, hat den 3-Seiten_Beschluss des Richters Köster auf seinem Video-Kanal vorgenommen. Der Beschluss besteht aus einer Seite Rubrum, drei Seiten „Begründung“ und einer Seite Rechtsbehelfsbelehrung. Michael Langhans hält den Beschluss schlichtweg für Rechtsbeugung, und meint, dass der Direktor besser Aktenordner abstauben sollte, und empfiehlt dem Richter einen 450-Euro-Job.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Direktor des Amtsgerichts Bremerhaven, Richter Dr. Köster unbedingt berühmt werden will. Mit so einem extrem schwachsinnigen Beschluss kann man das natürlich schaffen, wie uns gerade die aktuelle Staffel von DSDS mal wieder beweist.
Meine Mutter beantragte dann am 23.8.2018 beim Jugendamt Bremerhaven die Kostenübernahme für einen benötigten Schulbegleiter.
Ab dem 13.9.2018 durfte ich die Schule nicht mehr besuchen
Beschluss des VG Bremen vom 12.10.2018, Aktenz. 3 V 1875/18
Am 12.10.2018 verpflichtete das Verwaltungsgericht Bremer das Jugendamt, bzw. die Stadt Bremerhaven die Kosten für eine Schulassistenz zu übernehmen.
(Es wurde nur die erste Seite des Beschlusses veröffentlicht, weil sämtliche Seiten anonymisiert werden müssten)
Natürlich missachtete das Jugendamt auch diesen Beschluss wieder. Obwohl es die Aufgabe der Mutter ist einen Schulassistenten zu finden, versuchte das Jugendamt mur einen Schulassistenten von der AWO bzw. DRK auf das Auge zudrücken. Meine Mutter hatte aber schon einen eigenen Schulassistenten gesucht und gefunden. Das Jugendamt brauchte wesentlich länger als die Mutter, um einen geeigneten Schulassistenten bereitzustellen.
Am 23.12.2018 berichtete die TAZ darüber, dass mir trotz Schulpflicht der Schulbesuch verweigert wird. Natürlich behauptete das Jugendamt, dass es an meiner Mutter liegen würde, dass ich die Schule nicht besuchen darf.
Im April 2020 hatte ich schon 20 Monate keine Schule besuchen dürfen.
Richter Köster vom Amtsgericht/Familiengericht Bremerhaven hat am 23.4.2020 meiner Mutter ein Teil des Sorgerechts entzogen. Der Richter hat meiner Mutter das Recht entzogen ein Hilfeplan für mich abzuschließen. Dieses Recht hat der Richter dann ausgerechnet dem Jugendamt übertragen, die doch 20 Monate lang jeglichen Schulbesuch von mir verhinderte. Peinlich, oder?
Doch es kommt noch schlimmer. Ich benötige einen Integrationshelfer/Schulassistent, weil ich seelisch behindert bin. Damit bewegen wir uns im Behindertenrecht. Einen Hilfeplan kennt aber das Persönliche Budget nicht. Hilfepläne gibt es bei der Hilfe zur Erziehung, aber darum geht es nicht im Behindertenrecht.
Das Oberverwaltungsgericht Bremerhaven entschied am 25.5.2020, dass das Jugendamt die Kosten für die Schulassistenz übernehmen muss. Das Urteil fand bundesweit Beachtung.
Außerdem bestätigt das OVG damit, dass das Jugendamt meinen Schulbesuch verweigert hatte. Das spricht also nicht für die Richtigkeit des Richter Köster.
Seit dem 23.4.2020 hat also das Jugendamt der Stadt Bremerhaven das Recht einen Hilfeplan ohne meine Mutter zu erstellen, obwohl ein Hilfeplan im Behindertenrecht nicht vorgesehen ist. Das OVG hat dann am 25.5.2020 auch noch entschieden, dass das Jugendamt die Kosten für den Integrationshelfer übernehmen muss. Jetzt sollte doch einem Schulbesuch nichts mehr im Wege stehen.
Merkwürdig, auch im Dezember 2020 besuchte ich noch immer keine Schule. Meine Mutter kann dafür nicht verantwortlich sein, denn das Recht einen Hilfeplan für mich zu erstellen, das Recht liegt doch schon seit April 2020 beim Jugendamt. Dennoch durfte ich auch 8 Monate nach der teilweisen Sorgerechtsübertragung auf das Jugendamt noch immer keine Schule besuchen. Wer ist denn nun Schuld daran, dass ich in diesen 8 Monaten noch immer keine Schule besuchen durfte?
Meine Mutter kann ja nicht die Schuldige sein, denn der hatte man das Recht für den Hilfeplan gerichtlich entzogen. Damit ist wohl klar, nur das Jugendamt trägt die Schuld dafür.
Im Dezember 2020 hatte ich schon 28 Monate keine Schule besuchen dürfen.
Aber es geht ja in Wirklichkeit nicht nur um die 8 Monate. Insgesamt hatte ich ja im Dezember 2020 schon 28 Monate keine Schule mehr besucht. Das Urteil des OVG bestätigt dann auch, dass das Jugendamt auch den Schulbesuch die Monate zuvor verhindert hat. 28 Monate ohne Schulbesuch, und was macht dann Richter Köster vom Amtsgericht/Familiengericht Bremerhaven?
Er setzt noch einen drauf. Richter Köster hat im Dezember 2020 meiner Mutter weitere Teile des Sorgerechts für mich entzogen, und auch diese Teile auf das Jugendamt Bremerhaven, also auf die Schuldigen übertragen.
Am 2.12.2020 übertrug Richter Köster auch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, das Recht für schulische Belange auf das Jugendamt. Echt jetzt, so funktioniert also Rechtsstaat in Bremerhaven? Da macht der Richter einen Fehler im April 2020, und im Dezember 2020 beseitigt er seinen Fehler nicht, sondern versucht den dadurch zu vertuschen, indem er noch einen drauf setzt. Der Richter hat dann das Jugendamt bzw. eine bestimmte Jugendamtsmitarbeiterin zur ERGÄNZUNGSPFLEGERIN gemacht.
Man unterscheidet also zwischen einem Amtsvormund und einem Ergänzungspfleger. Ein Amtsvormund wird eingesetzt, wenn das komplette Sorgerecht entzogen wird, und ein Ergänzungspfleger wird eingesetzt, wenn Teile des Sorgerechts entzogen wird.
Der Beschluss vom Dezember 2020 erfolgte ohne jegliche Anhörung meiner Mutter. Das gesetzliche Gehör wurde ihr also in diesem Moment verweigert, obwohl das in diesem Fall sicherlich nicht angebracht war. Natürlich hat meine Mutter dagegen sofort Rechtsmittel eingelegt. Eigentlich gibt es gesetzlich vorgeschriebene Fristen, in welcher Zeit, dann ein Verfahren stattfinden muss. Auch das hat man in meinem Fall missachtet.
Erst im Februar 2021 gab es einen Gerichtstermin. Da war ich bereits zwei Monate nicht mehr bei meiner Mutter.
Fassen wir also mal zusammen.
Von September 2018 bis 25.5.2020 besuchte ich 21 Monate keine Schule. Aus dem Urteil des OVG ist zu entnehmen, dass die Schuld daran beim Jugendamt liegt, und nicht bei meiner Mutter.
Vom April 2020 bis Dezember 2020 besuchte ich ebenfalls keine Schule. In dieser Zeit hatte das Jugendamt einen Teilbereich des Sorgerechts von Richter Köster erhalten. Das sollte eigentlich dazu führen, dass ich endlich eine Schule besuchen kann. Allerdings hat das Jugendamt auch in dieser Zeit nichts getan. Damit war das Jugendamt 27 Monate lang schuld daran, dass ich keine Schule besuchen konnte.
Im Dezember hat dann Richter Köster weitere Teile des Sorgerechts an das Jugendamt übertragen. Auch Anfang 2021 besuchte ich noch immer keine Schule. Da das Sorgerecht für schulische Belange seit Dezember komplett auf das Jugendamt übertragen war, war das Jugendamt auch hier schuld daran, dass ich auch im Februar 2021 keine Schule besuchte. Das macht also weitere zwei Monate. Das Jugendamt war also im Februar 2021 schuld daran, dass ich seit 29 Monaten keine Schule besuche.
Und wie entschied nun Richter Köster im Februar 2021?
Statt seine Fehler zu beheben. setzte Richter Köster wieder einen drauf. Am 10.2.2021 entzog er meiner Mutter das ganze Sorgerecht. Was hat das gebracht? Inzwischen sind weitere 1,5 Monate vergangen, und ich besuche noch immer keine Schule. Klarer Fall, wenn das Jugendamt doch das gesamte Sorgerecht besitzt, kann auch nur das Jugendamt schuld daran sein, dass ich keine Schule besuche.
E gibt da noch eine seltsame Merkwürdigkeit.
Am 2.12.2020 bestimmte Richter Köster das Jugendamt als Ergänzungspfleger. Merkwürdig, die Ergänzungspflegerin vom Jugendamt gab sich aber nicht als Ergänzungspflegerin aus, sondern als Amtsvormündin, obwohl sie dies gar nicht war. Man könnte also von Amtsmissbrauch sprechen, oder wusste die Dame etwa damals schon mehr? War vielleicht von Anfang geplant ihr das komplette Sorgerecht zu übertragen?
Weihnachten und Neujahr sind vorbei. Und, was gab es bei euch zu essen?
Bei mir gab´s Döner und so ein Zeug, denn meine neuen Pflegeeltern sind Türken. Weihnachten habe ich zum Teil bei den Pflegeltern und teilweise in der Klinik verbracht. Nur zu meinem Bruder und zu meiner Mutter, da hat man mich nicht gelassen.
Vielleicht hatten die gerade nicht genug Personal/Polizisten, denn als die mich rausgeholt haben, kamen die mit über 20 Personen und Uniformierten angerückt.
Ich glaube, ich bin geheilt, denn ich kann lügen wir gedruckt. Ich lüge mindestens so gut, wie die hier in der Kinderpsychoklinik, und wie die vom Jugendamt. Wenn das das Ziel war, dann haben die das wirklich erreicht.
Das Jugendamt hat beim Familiengericht Bremerhaven beantragt, dass ich nicht auf der offenen Station untergebracht werden soll, sondern auf die geschlossenen Kinderstation. verlegt werde. Natürlich muss man so etwas begründen. Das Jugendamt begründet das damit, dass die Klinik behauptet und attestiert hätte, dass ich Weglauftendenzen hätte, und mich aus der Klinik entfernt hätte, und mich dadurch in Gefahr gebracht hätte.
Ach ja, ich erinnere mich aber gar nicht daran. Wann soll das gewesen sein? Darauf hat wohl weder die Klinik noch das Jugendamt eine Antwort. Echt die Schnarchnasen behaupten ich hätte die Klinik verlassen, aber keiner von denen weiß wann das gewesen sein sollte.
Und was ist mit der Gefahr? Welche Gefahr denn, und wie weit und wie lange soll ich denn weggewesen sein?
Keine Antwort dazu vom Jugendamt oder der Klinik.
Meine Mama, also die richtige, nicht die türkische, die hat in dieser Woche mit der Klinik telefoniert. Sie hat denen auch vorgeworfen, dass ich ja angeblich abgehauen wäre. Merkwürdig, der Arzt hat zu meiner Mama gesagt, dass ich niemals abgehauen wäre. Man war die sauer, als sie erfahren hat, dass die mich in die geschlossenen Abteilung verlegen wollen, und deshalb behaupten ich sei abgehauen, obwohl ich das niemals bin.
Mal angenommen, ich wäre wirklich abgehauen, wer hätte das wohl als erster bemerkt? Richtig, die Kinderklinik hätte das Fehlen bemerken müssen. Dann hätte die Kinderklinik das Jugendamt informiert, und schriftlich mitgeteilt, dass man mich auf die geschlossene Abteilung verlegen müsse. Das Jugendamt bzw. mein Vormund vom Jugendamt hätte dann einen entsprechenden Antrag auf Unterbringung auf der geschlossenen Abteilung beantragt, und sich dabei auf das zuvor von der Kinderklinik geschickte Schreiben bezogen.
Komisch, hier war das nicht wirklich so. Es soll zwar so aussehen, als sei es so gewesen, aber es war nicht so.
Das Jugendamt stellte einen Antrag auf Unterbringung auf der geschlossenen Abteilung. Begründet wurde das tatsächlich mit einem angeblichen Schreiben der Kinderklinik. Dieses Schreiben der Klinik war aber nicht ursächlich für den Antrag des Jugendamtes, sondern bei dem Schreiben der Klinik handelt es sich ganz offensichtlich um ein Gefälligkeitsschreiben der Klinik, das die Klinik erst nach Aufforderung des Jugendamtes an das Jugendamt gesendet hatte.
Ja, lügen können die, aber besonders schlau stellen die sich dabei aber nicht an.
Ich dachte ja schon, dass ich unheimlich gefährlich wäre. Immerhin brauchte man über 10 Polizisten, und mit den städtischen Mitarbeitern ging es gegen 20. Aber jetzt ist im Internet ein Video aufgetaucht. Dabei ging es um einen harmlosen Schneemann. Da ist doch glatt eine ganze Hundertschaft mit Wasserwerfer angerückt, um den Herrn in weiß wieder in seine Kristalle zur zerlegen. Ja, so sind sie, unsere Staatsbeamten. Da werden nicht vorhandene Gesetze eiskalt durchgesetzt. Das bringt dann sogar Väterchen Frost zum Schmelzen. Oder kennt einer von euch ein Gesetz, dass das Bauen eines Schneemanns verbietet?
Aber nicht, dass mir nun einer behauptet die wären ja wie die Nazis. Die Nazis haben so etwas natürlich nicht gemacht.
Die Statistik zeigt, dass die Inobhutnahme 2005 besonders niedrig war. 25.664 Inobhitnahmen gab es da. Bis zum Jahr 2016 gab es jedes Jahr eine Steigerung der Zahlen. Jahr für Jahr wurden mehr Kimder von den Jugendämtern aus den Familien genommwn und zur Geldvermehrung der Hilfsindustrie übergeben. Bis 2014 stiegen die Inobhutnahmen auf 48.059.
Auch 2015 und 2016 gab es mehr Inobhutnahmen, aber das hing auch stark mit jugendlichen Flüchtlingen zusammen. Erst ab 2017 ist ein Rückgang festzustellen.
Mit der Zunahme der Inobhutnahmen nahmen auch Fehlentwickklungen zu. Dies führte zu immer lauterer und mehr Kritik an den Jugendämtern. Auch die Presse kann das Problem nicht mehr ignorieren.
Die zunehmende Kritik führte dazu, dass inzwischen auch einige Politiker und sogar einige Richter das Problem erkannten. Es ist deutlich auffällig, dass 2019 und auch 2020 immer mehr Kinder zu den Eltern zurückgeführt wurden. Immer mehr Eltern nahmen den Kampf auf, immer mehr Eltern waren erfolgreich.
Gehört Richter Dr. Köster nicht zu den Richtern die das Problem erkannt haben? In seinem Beschluss steht:
… hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremerhaven durch den Richter am Amtsgericht Dr. Köster im Wege der einstweiligen Anordnung am 2.12.2020 beschlossen. …
…
… Wegen Gefahr im Verzug war von der vorherigen Anhörung war von vorherigen Anhörungen abzusehen.
Klarer Fall dieser Behauptung muss widersprochen werden.
Es ist bekannt, dass ich zwischen 2012 und 2015 zweimal vom Jugendamt geraubt und sogar unterschlagen wurde. Es ist weiterhin aktenkundig bekannt, dass bereits damals meine Pflegeeltern mit mir überfordert waren. Wenn nun bekannt ist, dass mein Verhalten bereits seit 2015 stark verhaltensauffällig ist, kann das ja jetzt kaum eine Gefahr im Verzug darstellen. Hier hätte meine Mutter vot dem Beschluss angehört werden.
Dann sehen wir mal weiter, was Dr. Koster noch so geschrieben hat.
… hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremerhaven durch den Richter am Amtsgericht Dr. Köster im Wege der einstweiligen Anordnung am 2.12.2020 beschlossen.
Der Kindesmutter wird
1.) das Aufenthaltsbestimmungdrecht,
2.) das Recht zur Gesundheitsfürsorge,
3.) das Recht Anträge gemäß §1631 b BGB zustellen, sowie
4.) das Recht auf Beantragung öffentlicher Hilfe und
5.) und die schulischen Angelegenheiten für XXX vorläufig entzogen
und
6.) dem Jugendamt Bremerhaven als Pfleger übertragen. …
Zu 1.) Meiner Mutter wurde also das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Bin ch deshalb jetzt genau dort, wo mich meine Mutter haben wollte? Zur Erinnerung, es ist mal gerade ein Monat her, wo meine Mutter, eine Psychologin und ich in dieser Klinik waren, weil man wollte, dass die Klinik mich aufnimmt und mir hilft. Die Klinik weigerte sich damals mich aufzunehmen, und jetzt bin ich genau dort.
Zu 2.) Meiner Mutter wurde auch die Gesundheitsfürsorge entzogen. Warum bin ich dann genau in der Klinik, wo ich mit Mama und der Psychologin war, weil man mir in dieser Klinik helfen sollte?
Zu 4.) Also das macht ja irgendwie Sinn. Warum solte Mama auch öffentliche Hilfen beantragen, wenn die doch grundsätzlich sowieso nicht bearbeitet und bewilligt werden.
Zu 5.) Seit über 2 Jahren vrsucht Mama mir einen Schulbesuch zu ermöglichen. Vergeblich, denn das Jugendamt blockierte jede Unterstützung, das hat ja sogar das Oberverwaltungsgericht festgestellt.
Zu 6.) Richtig geil ist es natürlich, dass man auch noch den Bock zum Gärtner macht. dass die über meine Zukunft entscheiden sollen, die mich bisher meiner Zukunft beraubt haben. Geil ist weiter, dass mir jetzt aie helfen sollen, die noch vor einigen Wochen die Hilfe verweigerten, weil ich doch angeblich keine Hilfe bräuchte.
Geil ist, dass man Mama nicht angehört hat, weil das so eilbedürftig ist, wo doch noch wenige Tage vorher das Familiengericht keine Eilbedürftigkeit sah.
Peinlich, das ist alles so peinlich. Hoffentlich korrigiert dieser Richter bald wieder seinen Fehler.
Dr. Köster vom Amtsgericht Bremerhaven behauptet in seinem Beschluss vom 2.12.2020:
„Nach den biesherigen Erkenntnissen des Gerichts ist die Kindesmutter die Hauptverantwortliche, da Murat sich seit Jahr und Tag in ihrer Obhut befindet.“
Dies bedeutet dann wohl, dass meine Mama nicht die Hauptverantwortliche ist, wenn die Behauptung bezüglich der Obhut stimmt.
Das ist matürlich prima, dann steht ja einer Rückübertragung des Sorgerechts an meine Mutter nichts mehr im Weg, denn ich befinde mich eben nicht seit Jahr und Tag in der Obhut meiner Mutter. Richtig ist doch viel mehr, dass das Jugendamt für meine seelische Behindrung veranntwortlich sein dürfte, bzw. zumindest erheblich mitverantwortlich sein dürfte.
Vergleichen wir dochmal mich mit meinem kleinen Bruder.
Mein kleiner Bruder ist 6 Jahre alt. Ich bin schon acht Jahre alt.
Mein kleiner Bruder besucht seit 2020 die Schule. Ich wurde zwar 2018 eingeschult, durfte aber nach ca. 14 Tagen die Schule nicht mehr besuchen. Obwohl mein kleiner Bruder erst in diesem Jahr eingeschult wurde, und ich schon vor zwei Jahren, hat mein kleiner Bruder schn öfters die Schule von innen gesehen als ich.
Wegen meiner seelischen Behinderung bin ich auf einen Schulbegleiter angewiesen. Meine Mutter kämpft bereits seit 2018 darum, dass ich endlich die Schule wieder besuchen kann. Bereits 2018 hatte sie einen Schulbegleiter gesucht und auch gefunden. Allerdings verweigerte das Jugendamt Bremerhaven die Kostenübernahme. Meine Mutter klagte sogar gegen das Jugendamt. Das Oberverwaltunsgericht verurteilte sogar das Jugendamz.
Wie also Dr. Köster auf das schmale Pferd kommt, und meint, dass meine Mutter für die Misere verantwortlich wäre, erschließt sich schon jetzt nicht.
Erst recht nicht, wenn man weiß, das die Behauptung von Richter Köster falsch ist. Ich lebe eben nicht seit Jahr und Tag bei meiner Mutter. Meine seelische Behinderung hängt vielleicht gerade damit zusammen.
In den esten drei Jahren, in den ersten 1085 Tagen meines Lebens hatte mich das Jugendamt 678 Tage in die Fremdunterbringung gesteckt. Und schon damals hat das Krankenhaus dieses abartige Kinderklau-Spiel der Behörde einfach mitgemacht.
Das Jugendamt Vechta hatte dem Krankenhaus mitgeteilt, dass sie mich nach der Geburt sofort meiner Mutter wegnehmen sollen. Ein Grund dafür wurde natürlich nicht mitgeteilt, den gab es aber auch nicht, denn eine Inobhutnahme noch vor der Geburt zu beschließen geht gar nicht, weil es zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Kindeswohlgefährdung geben kann. Die Geburt ist keine Kindeswohlgefährdung.
Das ist aber das normale Vorgehen von kriminellen und unfähigen Jugendämtern. Die haben dann auch noch gleich gezeigt, was sie von der deutschen Justiz und der Rectsstaatlichkeit handeln.
Schon nach einem Monat entschied das zuständige Familiengericht, dass die Inobhutnahme unberechtigt war, weil es nie eine Kindeswohlgefährddung gab. Das Jugendamt musste mich also wieder meiner Mutter zurückgeben.
Das Jugendamt weigerte sich aber den Beschluss umzusetzen. Trotz positiven Beschluss bekam meinte Mama mich nicht zurück. Meine Mutter war gezwungen mich beim nächsten Umgang aus den Fängen des Jugendamtes zu befreien und nach Hause zu holen.
Später fuhr meine Mutter mit mir zu meinen Großeltern. Meine Großeltern leben im Kosovo. Nach der Rückkehrnach Vechte schlug das Jugendamt wiederr zu. Navh Ansicht des Jugendamtes ist es eine Kindeswohlgefährdung, wenn man mit einem Kind in den Kosovo fährt. Unglaublich.
Jetzt dauerte es länger bis ich wieder zur Mama durfte. In den ersten drei Jahren (1085 Tagen) war ich insgesamt 678 Tage bei fremden Menschen untergebracht. 678 Tage hatte mich das Jugendamt geklaut. Dass ich seelisch behindert zurückkam kann da wohl kaum verwundern.
Meine Mama ist sicherlich nicht dafür verantwortlich. Die hat immer ihr Bestes gegeben, und immer für mich gekämpft.
Und jetzt behauptet Richter Köster beim neuerlichen Kiderklau und Sorgerechtsentzug wahrheitswidrig, dass Mama angeblich die Hauptverantwortliche wäre, weil ich angeblich schon seit Jahr und Tag bei ihr wohnen würde,
Das ist eine Lüge von dem Richter. 678 Tage Fremdunterbringung, das sind fast 2 Jahre. Und schon wieder betreiben die Kinderraub.
Ich bin mir aber sicher, dass Mama auch jetzt wieder für und um mich kämpfen wird. Warum sollte ausgerechnet das Jugendamt das Sorgerecht für mich bekommen, die seit Jahren jede Hilfe und für mich und Unterstützung für meine Mutter verweigert?
Warum sollte man dem Jugendamt das Sorgerecht übertragen,, einem Jugendamt, das von meiner Mutter erst verklagt werden musste, damit mein Bruder den gesetzlich zusteheden Kindergartenplatz bekommt?
Warum sollte man einem Jugendamt das Sorgerecht übertragen, das die Kosten für einen Schulbegleiter verweigert, und damit den Schulbesuch zwei Jahre unmöglicht macht? Das Oberverwaltungsgericht bestätigte ja in seiner Entscheidung , dass das Jugendamt falsch gehandelt hatte, und nicht meine Mama.
Mein kleiner Bruder ist ca. 2 Jahre jünger als ich. Allerdings lebt er schon länger bei meiner Mutter als ich, weil ich so lange fremduntergebracht war. Mein Bruder ist völlig normal, ist nicht seelisch behindert. Es spricht also nicht viel dafür, dass Mama Schuld an meiner Behinderung ist. Es spricht auch nicht viel dafür, dass meine Mutter wirklich erziehungsunfähig sein soll. Diesen Schuh darf sich gerne das Jugendamt anziehen. Denen passt der Schuh. Unfähig ist hier das Jugendamt, und nicht Mama.
Am Donnerstag ( 3.12.2020) war die Straße bei uns voll mit Krankenwagen, Polizeifahrzeugen und Dienstfahrzeugen von Behördenmitarbeitern. Was war der Grund für das Großaufgebot?
Das Aufgebot in Kompaniestärke wurde aufgeboten, weil die mich meiner Mutter wegnehmen wollten, und mich in die Psychiatrie brachten.
Ich bin ein achtjähriges Kind, dem man bereits seit über 2 Jahren den Schulbesuch verweigert, und der es bisher auf 99 Strafanzeigen gebracht hat. Eigentlich hatte ich ja versprochen, dass ich im November noch die hundert voll mache, aber das hat nicht geklappt.
Vielleicht stellen sie sich ja die Frage, ob man wirklich so ein Großaufgebot brauchte, um ein achtjähriges Kind in eine Klinik zu bringen.
Am 17.11.2020 berichtet der TAGESSPIEGEL, dass man 1600 Polizisten brauchte um 3 Haftbefehle in der Clan-Kriminalität zu vollstrecken. Wen kann es also noch verwundern, dass die Staatsgewalt alles aufbietet um ein 8-achtjähriges Kind in die Psychiatrie zu bringen. Immerhin hätte ich ja das Aufgebot mit meinem Teddybär bewerfen können.
Hätte man das auch ganz anders machen können?
Das ganze Theater war nicht nur völlig überzogn, sondern sogar völlg unnötig.
Ok, es ist naatürlich peinlich, dass drei studierte Frauen der Karl-Marx-Schule sich von mir so auf der Nase rumtanzrn lie0en. Die Lehrerin hat doch wohl Pädagogik Erfahrung. Sie wird das doch studiert haben.
Neben der Lehrerin hat man auch noch die Schulpsychologin in die Klasse geholt und eine Sozialarbeiterin. Die kamn alle nicht mit einem damals 6-jährigem Erstklässler nicht zu recht.
Richter Dr. Köster hat nun im Eilverfahren, und ohne vorherige Anhörung meiner Mutter das Sorgerecht entzogen. Begründet wurde das damit, dass es angeblich Zweifel an ihrer Erziehungsfähigkeit gäbe. Ganz ehrlich, wenn ich so einen blödsinnigen Beschluss lese, dann bekomme ich Zweifel am Geisteszustand von Dr. Köster. Muss der jetzt auch in die Psxchiatie?
Nein, Dr. Köster wird schnell erklären, dass es nicht berechtigt ist jemand einzusperren, nur weil es Zweife gibt. Zweifel reichen nicht aus. Sie reichen nicht aus, um jemand zwansweise unterzubringen, oder aber jemand das Sorgerecht zu entziehen.
Wenn Dr. Köster wirlich meint, meine Mama sei erziehungsunfähig, dann stellt sich die Frage, was denn mit den Frauen von der Schule ist. Sind die Lehrerin, eine Pädagogin, und eine Schulpsychologin sowie eine Sozialarbeiterin auch erziehungsunfähig?
Immerhin haben die jahrelang meinen Schulbesuch verhindert, während meine Mutter auch schon über zwei Jahre versucht, dass ich die Schule wieder besuchen darf. Meine Mutter hatte ja einen Schulbegleiter für mich gesucht. Mit Helmut kam ich auch klar, aber es war das Jugendamt Bremerhaven, die sich weigerten die Kosten für den notwendigen Schulbgleiter zu übernehmen. Mama musste auch hier das Jugendamt wieder verklagen.Und das Oberverwaltungsgericht gab ihr recht. Das OVG machte klar, dass das Jugendamt falsch, bzw. nicht gehandelt hatte, und nicht meine Mutter.
Dr. Köster hat also einen falschen Beschluß erlassen, und dazu noch einen der gar nicht nötig war. Die ganze Schau mit Jugendamt, Polizei, Rettungswahen und Sozialpsychiatrischer Dienst war gar nicht nötig. Meine Mutter hat ja die Herausgabe von mir gar nicht verweigert, sondern sie war schon vor Wochen mit mir und meiner Psychologin genau in der Klinik, in der ich jetzt bin. Damals wollte man erreichen, dass ich dort Hilfe bekomme und dazu stationär aufgenommen werde. Die Klinik hat die Aufnahme verweigert, weil ich ga keine stationäre Nehandlung bräuchte. Warum bin ich dann jetzt doch dort?
Hätte man mir damals die Hilfe gewährt, hätte man mich damals schon statonär aufgenommen, dann hätte man sich die ganze Blaulichtaktion schenken können.
Am 23.11.2020 habe ich hier den ersten Beitrag veröffentlicht. Heute ist der 3.12.2020. Damit ist der Blog mal gerade 10 Tage alt. 10 Tage, und der Blog hat schon was erreicht.
Eigentlich wollte ich euch in der Überschrift schreiben wo ich bin, aber davon habe ich im Moment Abstand genommen. Heute war ein Ereignisreichertag für mich, und natürlich auch für meine Mutter und meinen kleinen Bruder. Allerdings wirklich überrasvhend war das nicht. Weder für meine Mutter noch für meine Unterstützer.
Der Tag hat auch mal wieder gezeigt, wie unfähig Beamte, Behördenmitarbeiter und Richter etc sind. Unglaublich.
Heute Mittag kamen zwei Mitarbeiter vom Jugendamt Bremerhaven. Sie hatten einen Beschluss vom Familiengericht Bremerhaven. Dieser Beschluss lag meiner Mutter noch nicht vor, und auch das Jugendamt hatte keine Ausfertigung für mich, bzw. meine Mutter dabei. Der Beschluss des Familiengericht enthielt auch keinen Hinweis darauf, dass der Beschluss vollstreckt werden dürfte bevor er uns zugestellt wurde.
Die Mittarbeiter vom Jugendamt kamen auch ohne Gerichtsvollzieher. Normalerweise darf nur ein Gerichtsvollzieher einen Gerichtsbeschluss vollstrecken, es sei denn, dass im Gerichtsbeschluss ausdrücklich etwas anderes steht. Das war hier aber nicht der Fall.
Es kann aber sein, dass wegen Corona im Moment der Einsatz eines Gerichtsvollziehers nicht vorgeschrieben ist.
Ob mit oder ohne Gerichtsvollzieher hätte man mich gar nicht rausholen dürfen, weil uns der Gerichtsbeschluss noch nicht zugestellt wurde.
Auf die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung finden nach § 51 Abs. 2 Satz 1 FamFG die §§ 86 ff. FamFG Anwendung. Vollstreckungstitel ist nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 FamFG die einstweilige Anordnung. Diese bedarf grundsätzlich keiner Vollstreckungsklausel (§ 725 ZPO). Eine (titelumschreibende) Klausel ist nur erforderlich, wenn die Vollstreckung für oder gegen eine in der einstweiligen Anordnung nicht bezeichnete Person erfolgen soll. § 53 Abs. 1 übernimmt insoweit im Interesse der Verfahrensbeschleunigung die Regelung des § 929 Abs. 1 ZPO.1 Aus der in § 53 Abs. 1 getroffenen Regelung („nur“) folgt auch, dass eine einstweilige Anordnung, abweichend von § 86 Abs. 3 FamFG, auch dann keiner Vollstreckungsklausel bedarf, wenn die Vollstreckung nicht durch das Gericht erfolgt, das die Anordnung erlassen hat.2 Soweit es bereits nach den für das Hauptsacheverfahren geltenden Vorschriften keiner Vollstreckungsklausel bedarf, gilt dies auch für die einstweilige Anordnung, auch wenn die Vollstreckung sich gegen einen Dritten richtet; § 53 Abs. 1 soll die Klauselpflicht lediglich einschränken, nicht erweitern.3
2
Voraussetzung für die Vollstreckung ist weiterhin grundsätzlich die vorherige oder gleichzeitige Zustellung der einstweiligen Anordnung an den Verpflichteten (§ 87 Abs. 2 FamFG). Abweichend hiervon ermöglicht § 53 Abs. 2 Satz 1 aufgrund einer ausdrücklichen gerichtlichen Anordnung eine Vollstreckung bereits vor Zustellung. Anwendungsbereich sind Gewaltschutzsachen sowie sonstige Fälle, in denen hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht. Ziel der Vorschrift ist es zu verhindern, dass die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung durch eine vorherige Bekanntgabe der Entscheidung an den Verpflichteten vereitelt oder erschwert wird. Als weiteren Anwendungsfall des § 53 Abs. 2 Satz 1 neben den Gewaltschutzsachen nennt die Gesetzesbegründung die einstweilige Anordnung auf Herausgabe eines Kindes (§ 1632 BGB),4 so dass Entsprechendes auch für die Herausgabe des Betreuten nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1632 Abs. 1 BGB gilt. Weiter soll ein besonderes Bedürfnis für eine Vollstreckung vor Zustellung regelmäßig auch in Fällen der einstweiligen Anordnung einer Freiheitsentziehung nach § 427 FamFG bestehen.5 Letztere Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 331 FamFG, so dass § 53 Abs. 2 Satz 1 auch in den Fällen der einstweiligen Anordnung einer vorläufigen Unterbringung anwendbar ist. Bedeutung hat dies für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (§ 312 Nr. 3 FamFG), da in diesem Fall die gerichtliche Anordnung der Unterbringungsmaßnahme der zu vollstreckende Titel ist.
3
Die Anordnung nach § 53 Abs. 2 Satz 1 trifft das Gericht von Amts wegen, ein Antrag ist nicht notwendig.6 Die Anordnung oder ihre Ablehnung sind nicht isoliert anfechtbar.7 Das Beschwerdegericht kann aber nach § 64 Abs. 3 die Vollziehung der einstweiligen Anordnung aussetzen, wenn bei ihm eine Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung anhängig ist.
4
Trifft das Gericht eine Anordnung nach § 53 Abs. 2 Satz 1, so wird die einstweilige Anordnung abweichend von § 40 Abs. 1 bereits mit Erlasswirksam. Erlassen ist eine Entscheidung nach § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, sobald sie der Geschäftsstelle zur Bekanntgabe übergeben oder in Anwesenheit eines Beteiligten verkündet wurde8 (siehe § 38 FamFG Rn. 21 ff.).
Dies bedeutet, dass eine Vollstreckung auch ohne vorherige oder gleichzeitige Zustellung des Beschluss mögkich sein kann, dann muss das aber ausdrücklich im Beschluss erwähnt werden. Das ist aber hier nicht der Fall.
(Der Beschluss kann hier zurzeit aus technischen Gründen noch nicht veröffentlicht werden, soll aber nachgeholt werden.)
Der Beitrag soll nicht zu lange werden, deshalb werden hier nicht sämtliche Fehler nehandelt werden. Weitere Beiträge zu diesem Fall sollen in den nächsten Tagen folgen.
Ich will noch erwähnen, dass meine Mama und eine Psychologin bereits vor einigen Wochen mit mit in einer Klinik waren, damit ich dort Hilfe bekomme. Die Klinik sah damals keine Notwenigkeit, und hat damals meine Aufnahme verweigert. Jetzt wo mich das Jugendamt aus dem Haushalt meiner Mutter geholt hat, hat man mich genau in diese Klinik und die Station gebracht,wo ich schon damals hin sollte. Man erkennt also das abgekartete Spiel das da abgelaufen ist.
Nachdem die Klinik damals meine Aufnahme verweigert hat, und mir damit auch die Hilfe verweigert hat, wurden beim Gericht zwei Anträge auf Unterbringung in der Klinik gestellt. Beide Eilverfahren wurden vom Gericht abgelehnt. Das zweite Eilverfahren wurde nur wenige Tage vor meiner Herausnahme abgelehnt. Begründet wurde es damit, dass von mir angeblich keine Eigen- oder Fremdgefährdung ausgehen würde.
Die Klinik sah also keine Notwendigkeit mich aufzunehmen, und verweigerte mir die Hilfe, und das Familiengericht lehnte noch in dieser Woche mit, dass es keine Unterbringung in der Klinik bedarf, da von mir keine Eigen- odeer Fremdgefährdung ausgehe. Warum bin ich dann hier, und warum versucht man dann meiner Mutter das Sorgerecht zu entziehen?
Es sieht so aus, als ob es das Familiengericht und das Jugendamt noch immer nicht kapiert hat, dass es hier nicht um Hilfe zur Erziehung geht, sondern um Rehabilitation und Behindertenrecht.