DR. KÖSTER, FAMILIENGERICHT, BREMERHAVEN: Peinlich einfach nur peinlich

Hier findet man die Statistik der Inobhutnahmen für die Jahre 1995 bis 2019.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/12982/umfrage/inobhutnahmen-minderjaehriger-durch-jugendaemter/

Die Statistik zeigt, dass die Inobhutnahme 2005 besonders niedrig war. 25.664 Inobhitnahmen gab es da. Bis zum Jahr 2016 gab es jedes Jahr eine Steigerung der Zahlen. Jahr für Jahr wurden mehr Kimder von den Jugendämtern aus den Familien genommwn und zur Geldvermehrung der Hilfsindustrie übergeben. Bis 2014 stiegen die Inobhutnahmen auf 48.059.
Auch 2015 und 2016 gab es mehr Inobhutnahmen, aber das hing auch stark mit jugendlichen Flüchtlingen zusammen. Erst ab 2017 ist ein Rückgang festzustellen.
Mit der Zunahme der Inobhutnahmen nahmen auch Fehlentwickklungen zu. Dies führte zu immer lauterer und mehr Kritik an den Jugendämtern. Auch die Presse kann das Problem nicht mehr ignorieren.

Die zunehmende Kritik führte dazu, dass inzwischen auch einige Politiker und sogar einige Richter das Problem erkannten. Es ist deutlich auffällig, dass 2019 und auch 2020 immer mehr Kinder zu den Eltern zurückgeführt wurden. Immer mehr Eltern nahmen den Kampf auf, immer mehr Eltern waren erfolgreich.

Gehört Richter Dr. Köster nicht zu den Richtern die das Problem erkannt haben? In seinem Beschluss steht:

… hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremerhaven durch den Richter am Amtsgericht Dr. Köster im Wege der einstweiligen Anordnung am 2.12.2020 beschlossen. …

… Wegen Gefahr im Verzug war von der vorherigen Anhörung war von vorherigen Anhörungen abzusehen.

Klarer Fall dieser Behauptung muss widersprochen werden.

Es ist bekannt, dass ich zwischen 2012 und 2015 zweimal vom Jugendamt geraubt und sogar unterschlagen wurde. Es ist weiterhin aktenkundig bekannt, dass bereits damals meine Pflegeeltern mit mir überfordert waren. Wenn nun bekannt ist, dass mein Verhalten bereits seit 2015 stark verhaltensauffällig ist, kann das ja jetzt kaum eine Gefahr im Verzug darstellen. Hier hätte meine Mutter vot dem Beschluss angehört werden.

Dann sehen wir mal weiter, was Dr. Koster noch so geschrieben hat.

… hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremerhaven durch den Richter am Amtsgericht Dr. Köster im Wege der einstweiligen Anordnung am 2.12.2020 beschlossen.

Der Kindesmutter wird

1.) das Aufenthaltsbestimmungdrecht,

2.) das Recht zur Gesundheitsfürsorge,

3.) das Recht Anträge gemäß §1631 b BGB zustellen, sowie

4.) das Recht auf Beantragung öffentlicher Hilfe und

5.) und die schulischen Angelegenheiten für XXX vorläufig entzogen

und

6.) dem Jugendamt Bremerhaven als Pfleger übertragen. …

Zu 1.) Meiner Mutter wurde also das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Bin ch deshalb jetzt genau dort, wo mich meine Mutter haben wollte? Zur Erinnerung, es ist mal gerade ein Monat her, wo meine Mutter, eine Psychologin und ich in dieser Klinik waren, weil man wollte, dass die Klinik mich aufnimmt und mir hilft. Die Klinik weigerte sich damals mich aufzunehmen, und jetzt bin ich genau dort.

Zu 2.) Meiner Mutter wurde auch die Gesundheitsfürsorge entzogen. Warum bin ich dann genau in der Klinik, wo ich mit Mama und der Psychologin war, weil man mir in dieser Klinik helfen sollte?

Zu 4.) Also das macht ja irgendwie Sinn. Warum solte Mama auch öffentliche Hilfen beantragen, wenn die doch grundsätzlich sowieso nicht bearbeitet und bewilligt werden.

Zu 5.) Seit über 2 Jahren vrsucht Mama mir einen Schulbesuch zu ermöglichen. Vergeblich, denn das Jugendamt blockierte jede Unterstützung, das hat ja sogar das Oberverwaltungsgericht festgestellt.

Zu 6.) Richtig geil ist es natürlich, dass man auch noch den Bock zum Gärtner macht. dass die über meine Zukunft entscheiden sollen, die mich bisher meiner Zukunft beraubt haben. Geil ist weiter, dass mir jetzt aie helfen sollen, die noch vor einigen Wochen die Hilfe verweigerten, weil ich doch angeblich keine Hilfe bräuchte.

Geil ist, dass man Mama nicht angehört hat, weil das so eilbedürftig ist, wo doch noch wenige Tage vorher das Familiengericht keine Eilbedürftigkeit sah.

Peinlich, das ist alles so peinlich. Hoffentlich korrigiert dieser Richter bald wieder seinen Fehler.

678 Tage Fremdunterbringung in den ersten 3 Lebensjahren.

Dr. Köster vom Amtsgericht Bremerhaven behauptet in seinem Beschluss vom 2.12.2020:

„Nach den biesherigen Erkenntnissen des Gerichts ist die Kindesmutter die Hauptverantwortliche, da Murat sich seit Jahr und Tag in ihrer Obhut befindet.“

Dies bedeutet dann wohl, dass meine Mama nicht die Hauptverantwortliche ist, wenn die Behauptung bezüglich der Obhut stimmt.

Das ist matürlich prima, dann steht ja einer Rückübertragung des Sorgerechts an meine Mutter nichts mehr im Weg, denn ich befinde mich eben nicht seit Jahr und Tag in der Obhut meiner Mutter. Richtig ist doch viel mehr, dass das Jugendamt für meine seelische Behindrung veranntwortlich sein dürfte, bzw. zumindest erheblich mitverantwortlich sein dürfte.

Vergleichen wir dochmal mich mit meinem kleinen Bruder.

Mein kleiner Bruder ist 6 Jahre alt. Ich bin schon acht Jahre alt.

Mein kleiner Bruder besucht seit 2020 die Schule. Ich wurde zwar 2018 eingeschult, durfte aber nach ca. 14 Tagen die Schule nicht mehr besuchen. Obwohl mein kleiner Bruder erst in diesem Jahr eingeschult wurde, und ich schon vor zwei Jahren, hat mein kleiner Bruder schn öfters die Schule von innen gesehen als ich.

Wegen meiner seelischen Behinderung bin ich auf einen Schulbegleiter angewiesen. Meine Mutter kämpft bereits seit 2018 darum, dass ich endlich die Schule wieder besuchen kann. Bereits 2018 hatte sie einen Schulbegleiter gesucht und auch gefunden. Allerdings  verweigerte das Jugendamt Bremerhaven die Kostenübernahme. Meine Mutter klagte sogar gegen das Jugendamt. Das Oberverwaltunsgericht verurteilte sogar das Jugendamz.

Wie also Dr. Köster auf das schmale Pferd kommt, und meint, dass meine Mutter für die Misere verantwortlich wäre, erschließt sich schon jetzt nicht.

Erst  recht nicht, wenn man weiß, das die Behauptung von Richter Köster falsch ist. Ich lebe eben nicht seit Jahr und Tag bei meiner Mutter. Meine seelische Behinderung hängt vielleicht gerade damit zusammen.

In den esten drei Jahren, in den ersten 1085 Tagen meines Lebens hatte mich das Jugendamt 678 Tage in die Fremdunterbringung gesteckt. Und schon damals hat das Krankenhaus dieses abartige Kinderklau-Spiel der Behörde einfach mitgemacht.

Das Jugendamt Vechta hatte dem Krankenhaus mitgeteilt, dass sie mich nach der Geburt sofort meiner Mutter wegnehmen sollen. Ein Grund dafür wurde natürlich nicht mitgeteilt, den gab es aber auch nicht, denn eine Inobhutnahme noch vor der Geburt zu beschließen geht gar nicht, weil es zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Kindeswohlgefährdung geben kann. Die Geburt ist keine Kindeswohlgefährdung.

Das ist aber das normale Vorgehen von kriminellen und unfähigen Jugendämtern. Die haben dann auch noch gleich gezeigt, was sie von der deutschen Justiz und der Rectsstaatlichkeit  handeln.

Schon nach einem Monat entschied das zuständige Familiengericht, dass die Inobhutnahme unberechtigt war, weil es nie eine Kindeswohlgefährddung gab. Das Jugendamt musste mich also wieder meiner Mutter zurückgeben.

Das Jugendamt weigerte sich aber den Beschluss umzusetzen. Trotz positiven Beschluss bekam meinte Mama mich nicht zurück. Meine Mutter war gezwungen mich beim nächsten Umgang aus den Fängen des  Jugendamtes zu befreien und nach Hause zu holen.

Später fuhr meine Mutter mit mir zu meinen Großeltern. Meine Großeltern leben im Kosovo. Nach der Rückkehrnach Vechte schlug das Jugendamt wiederr zu. Navh Ansicht des Jugendamtes ist es eine Kindeswohlgefährdung, wenn man mit einem Kind in den Kosovo fährt. Unglaublich.

Jetzt dauerte es länger bis ich wieder zur Mama durfte.  In den ersten drei Jahren (1085 Tagen) war ich insgesamt 678 Tage bei fremden Menschen untergebracht. 678 Tage hatte mich das Jugendamt geklaut. Dass ich seelisch behindert zurückkam kann da wohl kaum verwundern.

Meine Mama ist sicherlich nicht dafür verantwortlich. Die hat immer ihr Bestes gegeben, und immer für mich gekämpft.

Und jetzt behauptet Richter Köster beim neuerlichen Kiderklau und Sorgerechtsentzug wahrheitswidrig, dass Mama angeblich die Hauptverantwortliche wäre, weil ich angeblich schon seit Jahr und Tag bei ihr wohnen würde,

Das ist eine Lüge von dem Richter. 678 Tage Fremdunterbringung, das sind fast 2 Jahre. Und schon wieder betreiben die Kinderraub.

Ich bin mir aber sicher, dass Mama auch jetzt wieder für und um mich kämpfen wird. Warum sollte ausgerechnet das Jugendamt das Sorgerecht für mich bekommen, die seit Jahren jede Hilfe und für mich und Unterstützung für meine Mutter verweigert?

Warum sollte man dem Jugendamt das Sorgerecht übertragen,, einem Jugendamt, das von meiner Mutter erst verklagt werden musste, damit mein Bruder den gesetzlich zusteheden Kindergartenplatz bekommt?

Warum sollte man einem Jugendamt das Sorgerecht übertragen, das die Kosten für einen Schulbegleiter verweigert, und damit den Schulbesuch zwei Jahre unmöglicht macht? Das Oberverwaltungsgericht bestätigte ja in seiner Entscheidung , dass das Jugendamt falsch gehandelt hatte, und nicht meine Mama.

Mein kleiner Bruder ist ca. 2 Jahre jünger als ich. Allerdings lebt er schon länger bei meiner Mutter als ich, weil ich so lange fremduntergebracht war. Mein Bruder ist völlig normal, ist nicht seelisch behindert. Es spricht also nicht viel dafür, dass Mama Schuld an meiner Behinderung ist. Es spricht auch nicht viel dafür, dass meine Mutter wirklich erziehungsunfähig sein soll. Diesen Schuh darf sich gerne das Jugendamt anziehen. Denen passt der Schuh. Unfähig ist hier das Jugendamt, und nicht Mama.

 

Kinderklau in Bremerhaven, eine ganz große Schau

Am Donnerstag ( 3.12.2020) war die Straße bei uns voll mit Krankenwagen, Polizeifahrzeugen und Dienstfahrzeugen von Behördenmitarbeitern. Was war der Grund für das Großaufgebot?

Das Aufgebot in Kompaniestärke wurde aufgeboten, weil die mich meiner Mutter wegnehmen wollten, und mich in die Psychiatrie brachten.

Ich bin ein achtjähriges Kind, dem man bereits seit über 2 Jahren den Schulbesuch verweigert, und der es bisher auf 99 Strafanzeigen gebracht hat. Eigentlich hatte ich ja versprochen, dass ich im November noch die hundert voll mache, aber das hat nicht geklappt.

Vielleicht stellen sie sich ja die Frage, ob man wirklich so ein Großaufgebot brauchte, um ein achtjähriges Kind in eine Klinik zu bringen.

Am 17.11.2020 berichtet der TAGESSPIEGEL, dass man 1600 Polizisten brauchte um 3 Haftbefehle in der Clan-Kriminalität zu vollstrecken. Wen kann es also noch verwundern, dass die Staatsgewalt alles aufbietet um ein 8-achtjähriges Kind in die Psychiatrie zu bringen. Immerhin hätte ich ja das Aufgebot mit meinem Teddybär bewerfen können.

Hätte man das auch ganz anders machen können?

Das ganze Theater war nicht nur völlig überzogn, sondern sogar völlg unnötig.

Ok, es ist naatürlich peinlich, dass drei studierte Frauen der Karl-Marx-Schule sich von mir so auf der Nase rumtanzrn lie0en. Die Lehrerin hat doch wohl Pädagogik Erfahrung. Sie wird das doch studiert haben.

Neben der Lehrerin hat man auch noch die Schulpsychologin in die Klasse geholt und eine Sozialarbeiterin. Die kamn alle nicht mit einem damals 6-jährigem Erstklässler nicht zu recht.

Richter Dr. Köster hat nun im Eilverfahren, und ohne vorherige Anhörung meiner Mutter das Sorgerecht entzogen. Begründet wurde das damit, dass es angeblich Zweifel an ihrer Erziehungsfähigkeit gäbe. Ganz ehrlich, wenn ich so einen blödsinnigen Beschluss lese, dann bekomme ich Zweifel am Geisteszustand von Dr. Köster. Muss der jetzt auch in die Psxchiatie?

Nein, Dr. Köster wird schnell erklären, dass es nicht berechtigt ist jemand einzusperren, nur weil es Zweife gibt. Zweifel reichen nicht aus. Sie reichen nicht aus, um jemand zwansweise  unterzubringen, oder aber jemand das Sorgerecht zu entziehen.

Wenn Dr. Köster wirlich meint, meine Mama sei erziehungsunfähig, dann stellt sich die Frage, was denn mit den Frauen von der Schule ist. Sind die Lehrerin, eine Pädagogin, und eine Schulpsychologin sowie eine Sozialarbeiterin auch erziehungsunfähig?

Immerhin haben die jahrelang meinen Schulbesuch verhindert, während meine Mutter auch schon über zwei Jahre versucht, dass ich die Schule wieder besuchen darf. Meine Mutter hatte ja einen Schulbegleiter für mich gesucht. Mit Helmut kam ich auch klar, aber es war das Jugendamt Bremerhaven, die sich weigerten die Kosten für den notwendigen Schulbgleiter  zu übernehmen. Mama musste auch hier das Jugendamt wieder verklagen.Und das Oberverwaltungsgericht gab ihr recht. Das OVG machte klar, dass das Jugendamt falsch, bzw. nicht gehandelt hatte, und nicht meine Mutter.

Dr. Köster hat also einen falschen Beschluß erlassen, und dazu noch einen der gar nicht nötig war. Die ganze Schau mit Jugendamt, Polizei, Rettungswahen und Sozialpsychiatrischer Dienst war gar nicht nötig. Meine Mutter hat ja die Herausgabe von mir gar nicht verweigert, sondern sie war schon vor Wochen mit mir und meiner Psychologin genau in der Klinik, in der ich jetzt bin. Damals wollte man erreichen, dass ich dort Hilfe bekomme und dazu stationär aufgenommen werde. Die Klinik hat die Aufnahme verweigert, weil ich ga keine stationäre Nehandlung bräuchte. Warum bin ich dann jetzt doch dort?

Hätte man mir damals die Hilfe gewährt, hätte man mich damals schon statonär aufgenommen, dann hätte man sich die ganze Blaulichtaktion schenken können.

Schöne Grüße aus …

Am 23.11.2020 habe ich hier den ersten Beitrag veröffentlicht. Heute ist der 3.12.2020. Damit ist der Blog mal gerade 10 Tage alt. 10 Tage, und der Blog hat schon was erreicht.

Eigentlich wollte ich euch in der Überschrift schreiben wo ich bin, aber davon habe ich im Moment Abstand genommen. Heute war ein Ereignisreichertag für mich, und natürlich auch für meine Mutter und meinen kleinen Bruder. Allerdings wirklich überrasvhend war das nicht. Weder für meine Mutter noch für meine Unterstützer.

Der Tag hat auch mal wieder gezeigt, wie unfähig Beamte, Behördenmitarbeiter und Richter etc sind. Unglaublich.

Heute Mittag kamen zwei Mitarbeiter vom Jugendamt Bremerhaven. Sie hatten einen Beschluss vom Familiengericht Bremerhaven. Dieser Beschluss lag meiner Mutter noch nicht vor, und auch das Jugendamt hatte keine Ausfertigung für mich, bzw. meine Mutter dabei. Der Beschluss des Familiengericht enthielt auch keinen Hinweis darauf, dass der Beschluss vollstreckt werden dürfte bevor er uns zugestellt wurde.

Die Mittarbeiter vom Jugendamt kamen auch ohne Gerichtsvollzieher. Normalerweise darf nur ein Gerichtsvollzieher einen Gerichtsbeschluss vollstrecken, es sei denn, dass im Gerichtsbeschluss ausdrücklich etwas anderes steht. Das war hier aber nicht der Fall.

Es kann aber sein, dass wegen Corona im Moment der Einsatz eines Gerichtsvollziehers nicht vorgeschrieben ist.

Ob mit oder ohne Gerichtsvollzieher hätte man mich gar nicht rausholen dürfen, weil uns der Gerichtsbeschluss noch nicht zugestellt wurde.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.reguvis.de/xaver/btrecht/start.xav%3Fstart%3D%252F%252F*%255B%2540attr_id%253D%2527btrecht_24003345163%2527%255D&ved=2ahUKEwjO182YhbXtAhUO3IUKHck3Dn8QFjALegQIBRAB&usg=AOvVaw3zN6WPb8gDaH_0FSt4x-do&cshid=1607111580386

1

Auf die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung finden nach § 51 Abs. 2 Satz 1 FamFG die §§ 86 ff. FamFG Anwendung. Vollstreckungstitel ist nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 FamFG die einstweilige Anordnung. Diese bedarf grundsätzlich keiner Vollstreckungsklausel (§ 725 ZPO). Eine (titelumschreibende) Klausel ist nur erforderlich, wenn die Vollstreckung für oder gegen eine in der einstweiligen Anordnung nicht bezeichnete Person erfolgen soll. § 53 Abs. 1 übernimmt insoweit im Interesse der Verfahrensbeschleunigung die Regelung des § 929 Abs. 1 ZPO.1 Aus der in § 53 Abs. 1 getroffenen Regelung („nur“) folgt auch, dass eine einstweilige Anordnung, abweichend von § 86 Abs. 3 FamFG, auch dann keiner Vollstreckungsklausel bedarf, wenn die Vollstreckung nicht durch das Gericht erfolgt, das die Anordnung erlassen hat.2 Soweit es bereits nach den für das Hauptsacheverfahren geltenden Vorschriften keiner Vollstreckungsklausel bedarf, gilt dies auch für die einstweilige Anordnung, auch wenn die Vollstreckung sich gegen einen Dritten richtet; § 53 Abs. 1 soll die Klauselpflicht lediglich einschränken, nicht erweitern.3

2

Voraussetzung für die Vollstreckung ist weiterhin grundsätzlich die vorherige oder gleichzeitige Zustellung der einstweiligen Anordnung an den Verpflichteten (§ 87 Abs. 2 FamFG). Abweichend hiervon ermöglicht § 53 Abs. 2 Satz 1 aufgrund einer ausdrücklichen gerichtlichen Anordnung eine Vollstreckung bereits vor Zustellung. Anwendungsbereich sind Gewaltschutzsachen sowie sonstige Fälle, in denen hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht. Ziel der Vorschrift ist es zu verhindern, dass die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung durch eine vorherige Bekanntgabe der Entscheidung an den Verpflichteten vereitelt oder erschwert wird. Als weiteren Anwendungsfall des § 53 Abs. 2 Satz 1 neben den Gewaltschutzsachen nennt die Gesetzesbegründung die einstweilige Anordnung auf Herausgabe eines Kindes (§ 1632 BGB),4 so dass Entsprechendes auch für die Herausgabe des Betreuten nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1632 Abs. 1 BGB gilt. Weiter soll ein besonderes Bedürfnis für eine Vollstreckung vor Zustellung regelmäßig auch in Fällen der einstweiligen Anordnung einer Freiheitsentziehung nach § 427 FamFG bestehen.5 Letztere Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 331 FamFG, so dass § 53 Abs. 2 Satz 1 auch in den Fällen der einstweiligen Anordnung einer vorläufigen Unterbringung anwendbar ist. Bedeutung hat dies für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (§ 312 Nr. 3 FamFG), da in diesem Fall die gerichtliche Anordnung der Unterbringungsmaßnahme der zu vollstreckende Titel ist.

3

Die Anordnung nach § 53 Abs. 2 Satz 1 trifft das Gericht von Amts wegen, ein Antrag ist nicht notwendig.6 Die Anordnung oder ihre Ablehnung sind nicht isoliert anfechtbar.7 Das Beschwerdegericht kann aber nach § 64 Abs. 3 die Vollziehung der einstweiligen Anordnung aussetzen, wenn bei ihm eine Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung anhängig ist.

4

Trifft das Gericht eine Anordnung nach § 53 Abs. 2 Satz 1, so wird die einstweilige Anordnung abweichend von § 40 Abs. 1 bereits mit Erlass wirksam. Erlassen ist eine Entscheidung nach § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, sobald sie der Geschäftsstelle zur Bekanntgabe übergeben oder in Anwesenheit eines Beteiligten verkündet wurde8 (siehe § 38 FamFG Rn. 21 ff.).

Dies bedeutet, dass eine Vollstreckung auch ohne vorherige oder gleichzeitige Zustellung des Beschluss mögkich sein kann, dann muss das aber ausdrücklich im Beschluss erwähnt werden. Das ist aber hier nicht der Fall.

(Der Beschluss kann hier zurzeit aus technischen Gründen noch nicht veröffentlicht werden, soll aber nachgeholt werden.)

Der Beitrag soll nicht zu lange werden, deshalb werden hier nicht sämtliche Fehler nehandelt werden. Weitere Beiträge zu diesem Fall sollen in den nächsten Tagen folgen.

Ich will noch erwähnen, dass meine Mama und eine Psychologin bereits vor einigen Wochen mit mit in einer Klinik waren, damit ich dort Hilfe bekomme. Die Klinik sah damals keine Notwenigkeit, und hat damals meine Aufnahme verweigert. Jetzt wo mich das Jugendamt aus dem Haushalt meiner Mutter geholt hat, hat man mich genau in diese Klinik und die Station gebracht,wo ich schon damals hin sollte. Man erkennt also das abgekartete Spiel das da abgelaufen ist.

Nachdem die Klinik damals meine Aufnahme verweigert hat, und mir damit auch die Hilfe verweigert hat, wurden beim Gericht zwei Anträge auf Unterbringung in der Klinik gestellt. Beide Eilverfahren wurden vom Gericht abgelehnt. Das zweite Eilverfahren wurde nur wenige Tage vor meiner Herausnahme abgelehnt. Begründet wurde es damit, dass von mir angeblich keine Eigen- oder Fremdgefährdung ausgehen würde.

Die Klinik sah also keine Notwendigkeit mich aufzunehmen, und verweigerte mir die Hilfe, und das Familiengericht lehnte noch in dieser Woche mit, dass es keine Unterbringung in der Klinik bedarf, da von mir  keine Eigen- odeer Fremdgefährdung ausgehe. Warum bin ich dann hier, und warum versucht man dann meiner Mutter das Sorgerecht zu entziehen?

Es sieht so aus, als ob es das Familiengericht und das Jugendamt noch immer nicht kapiert hat, dass es hier nicht um Hilfe zur Erziehung geht, sondern um Rehabilitation und Behindertenrecht.

Meine Mutter wurde verprügelt, und ich war es -ausnahmsweise- nicht

Meine Mutter war mit meinem Bruder auf dem Spielplatz. Mein Bruder ist 2 Jahre jünger als ich, und der darf sogar in Bremerhaven die Svhule besuchen. Toll, das darf in Bremerhaven, trotz Schulpflicht nicht jeder. Ich darf es schon seit fast 2,5 Jahre nicht.

Mein Bruder und meine Mama waren also auf dem Spielplatz in der Nähe vom Bad1. Auf dem Rückweg nach Hause kam den Beiden ein Mann entgegen. Der quasselte lautstark vor sich hin, obwohk keiner da war mit dem er reden konnte. Meine Mutter versuchte dem Typen aus dem Weg zu gehen, aber der kam direkt auf sie zu.

Der Spinner meinte, dass sie zukünftig sein Kind in Ruhe lassen soll, dann schlug er sie ins Gsicht. Meine Mutter kannte den Spinner nicht, und natürlich auch nicht sein Kind. Evtl. gat der Schwachkopf gar kein eigenes Kind. Anscheinend meinte die Birne meinen Bruder.

Meine Mutter meinte zu dem Spinner, dass meiin Bruder ihr Kind wäre. Daraufhin antwortete der Schwachkopf, dass sie ihn kennenlernen würde, wenn sie sein Kind nicht in Rue lassen würde. Dann krempelte der Schwachkopf seine Ärmel hoch und schlug sie noch mehrfach ins Gesicht.

Mein Bruder musste das natürlich alles mit ansehen, und meinte heulend, dass er seine Mama zufrieden lassen soll. Daraufhin haute der Spinner ab.

Natürlich hat meine Mutter sofort die Polizei angerufeen, aber die hatten es nicht so eilig. Auf dem Weg nach Hause kommt man an der Polizeiwache vorbei. Meine Mutter ging dort also vorbei und wollte gleich eine Anzeige aufgeben, aber die Polizei wollte die Anzeige nicht aufnehmen. Wegen Corona sollte meine Mutter sich telefonisch einen Termin auf der Hauptwache geben lassen. So kann man es natürlich auch machen. Statt einer sofortigen Nahbereichsfahndung verschiebt man das Ganze auf den nächsten Tag, damit bloß kein Täter gefasst wird.

Da hat der Polizist aber die Rechnung ohne meine Muttergemacht.Die hat noch vor Ort ihren Beistand angerufen, und plötzlich war man doch bereit die Anzeige sofort aufzunehmen.

Normalerweise bin nur ich der, der meine Mutter beißt, schlägt und tritt, abeer dass das jetzt auch schon fremde Schwachköpfe machen hat mich schon verwundert.

Bremerhaven ist cool

Wir haben Post bekommen von der Staatsanwaltschaft Bremen. Wieder wurden Strafverfahen gegen mich eingestellt mit der Begründuung, dass ich mit meinen 8 Jahren noch strafunmündig bin.

Prima, damit kann ich also so weitermachen wie bisher. So ein bißchen Brandstiftung, Fahrraddiebstähle, Körperverletzungen, Ladendiebstähle und Sachbeschädigungen ist ja kaum die Rede wert.

Ich war ja davon ausgegangen, dass ich im November noch meine hunderste Strafanzeige bekomme. Das war aber nicht so. Es blieb bisher bei 99. Nicht dass ihr denkt, ich hätte versagt. Der Grund ist ein anderer.

Ich wohne ja im Stadtteil Leherheide. Dort gibt es auch eine Polizeiwache. Üblicherweise wurden dort die Strafanzeigen gegen mich aufgegeben. Das geht jetzt aber nicht mehr. Wenn der Bürger dort hingeht um eine Anzeige aufzugeben, dann wird ihm mitgeteilt, dass das nicht mehr möglich ist.

Um bei der Polizei eine Anzeige aufzugeben muss man jetzt zunächst telefonish einen Termin vereinbaren. Dann muss man zur Hauptwache fahren, was mit dem Bus 30 Minuten dauert, und kann dann erst dort die Strafanzeige aufgeben Kein Wunder, dass dazu kaum einer Lust hat wenn das Verfahren sowieso eingestellt wird.

Es ist also nicht so, dass ich verssagt hätte, denn ich habe weiterhin zahlreiche Straftatn begangen. Versagt hat nur das System. Die haben jetzt endgültig kapituliert, und nehmen keine Anzeigen mehr auf.

Doch nicht nur die Staatsanwaltschaft hat sich gemeldet. Auch vom Gericht kam Post. Wieder wurde eine Unterbringung in der Kinder-Psychiatrie abgelehnt. Der Richter sah durch mich keine Eigen- oder Fremdgefährdung. Die Polizei nahm das mit Verwunderung zur Kenntniss.